09.11.2023

Finanzmarktaufsicht widerruft die Registrierung der Crypto Management GmbH

Auch die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet.
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Crypto Management, FMA, Widerruf
(c) Crypto Management

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat am gestrigen achten November mit sofortiger Wirkung per Bescheid die Registrierung gemäß § 32a Abs. 1 Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) der Crypto Management GmbH mit Sitz in 1060 Wien als Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen gemäß § 2 Z 22 FM-GwG widerrufen.

Crypto Management seit 2017 aktiv

Das Startup wurde 2017 gegründet und widmete sich der Verwaltung von Kryptowährungs-Portfolios; dem Handel mit Kryptowährungen; Technologieberatung und Vermittlung technologischer Dienste insbesondere in den Bereichen Kryptowährungen und Blockchain-Technologie.

Auch elektronische Datenverarbeitung; auftragsgemäße Verwaltung und Sicherung digitaler Informationen mittels entsprechender Software-Plattformen gehörten ebenso zum Angebot, wie auch Webservices und Vorrichtungen, mit deren Hilfe bestimmte Informationen gespeichert, Nutzer:innen zugeordnet sowie von und an andere User:innen übertragen werden konnten (insbesondere Online-Wallets und Keys).

Weiterer Unternehmensgegenstand war die Verwaltung unternehmenszugehöriger Immaterialgüterrechte und Lizenzen sowie die Erbringung von Schulungen und Abhaltung von Ausbildungsveranstaltungen im IT-Bereich, insbesondere in den Bereichen Kryptowährungen und Blockchain-Technologie.

Folgen des FMA-Entscheid

Mit der Entscheidung der FMA ist die Crypto Management GmbH nicht mehr berechtigt, in Österreich oder aus Österreich heraus folgende Finanzdienstleistungen anzubieten:

  • Dienste zur Sicherung privater kryptografischer Schlüssel, um virtuelle Währungen im Namen eines Kunden zu halten, zu speichern und zu übertragen (Anbieter von elektronischen Geldbörsen);
  • den Tausch von virtuellen Währungen in Fiatgeld und umgekehrt;
  • den Tausch einer oder mehrerer virtueller Währungen untereinander;
  • die Übertragung von virtuellen Währungen;
  • die Zurverfügungstellung von Finanzdienstleistungen für die Ausgabe und den Verkauf von virtuellen Währungen.

Da zudem der Verdacht auf strafrechtlich relevante Verstöße besteht, hat die FMA auch die Staatsanwaltschaft informiert und übermittelt dieser ihre Erhebungsergebnisse in einer Sachverhaltsdarstellung.

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Die beiden CEOs von ParityQC: Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser. | © Günther Egger

In der öffentlichen Wahrnehmung ist Quantencomputing nach wie vor eine Zukunftstechnologie. In der Breite ist diese definitiv noch nicht angekommen. Entsprechend sind auch viele Startups in dem Feld noch die klassische Wette auf die Zukunft, wie sie im Hightech-Bereich üblich ist: massive Forschungsausgaben und noch keine Umsätze. Dass es aber nicht so sein muss, beweist das Innsbrucker Quanten-Scaleup ParityQC.

Dieses legte nun seinen Jahresabschluss für 2025 vor. Als GmbH und „kleine Kapitalgesellschaft“ gelten dabei eingeschränkte Berichtspflichten – so muss etwa die Gewinn- und Verlustrechnung nicht veröffentlicht werden. Aus dem Bericht lässt sich der Gewinn aber (im Gegensatz zum Umsatz) genau ableiten.

1,46 Millionen Euro Gewinn mit nur 27 Mitarbeiter:innen

ParityQC stand demnach 2025 bei einem Bilanzgewinn von knapp über drei Millionen Euro. Abzüglich des Gewinnvortrags ergibt sich ein Jahresüberschuss von etwa 1,46 Millionen Euro – und das mit 27 Mitarbeiter:innen. Bereits im Jahr 2024 hatte das Scaleup einen Gewinn von rund 1,36 Millionen Euro zu Buche stehen.

Die Umsätze lassen sich dagegen – wie erwähnt – nicht aus dem Bericht ableiten. Bekannt ist, dass ParityQC an mehreren Großaufträgen im Quantenbereich beteiligt ist. Brutkasten berichtete zuletzt Ende Juni über einen 35-Millionen-Euro-Deal mit der deutschen Cyberagentur, der Innovationsabteilung des deutschen Verteidigungsministeriums.

Fast 14 Millionen Euro liquide Mittel

Neben den Gewinnen sind auch die liquiden Mittel, die aus dem Bericht hervorgehen, beachtlich. Diese betrugen mit Abschluss 2025 fast 14 Millionen Euro und damit fast 93 Prozent der Bilanzsumme von rund 15 Millionen Euro. Mit rund 12,6 Millionen Euro Eigenkapital kommt ParityQC zudem auf eine Eigenkapitalquote von 83,7 Prozent. Und schließlich: Kapitalrücklagen von 9,49 Millionen Euro, die schon 2024 zu Buche standen, blieben unangetastet.

Eine logische Ableitung aus all den Zahlen: Das Kapital aus der großen (nicht konkret bezifferten) Finanzierungsrunde 2024 – brutkasten berichtete – wurde kaum bis gar nicht gebraucht. Auch das ist für Scaleups im Hightech-Bereich alles andere als üblich.

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