09.11.2023

Finanzmarktaufsicht widerruft die Registrierung der Crypto Management GmbH

Auch die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet.
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Crypto Management, FMA, Widerruf
(c) Crypto Management

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat am gestrigen achten November mit sofortiger Wirkung per Bescheid die Registrierung gemäß § 32a Abs. 1 Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) der Crypto Management GmbH mit Sitz in 1060 Wien als Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen gemäß § 2 Z 22 FM-GwG widerrufen.

Crypto Management seit 2017 aktiv

Das Startup wurde 2017 gegründet und widmete sich der Verwaltung von Kryptowährungs-Portfolios; dem Handel mit Kryptowährungen; Technologieberatung und Vermittlung technologischer Dienste insbesondere in den Bereichen Kryptowährungen und Blockchain-Technologie.

Auch elektronische Datenverarbeitung; auftragsgemäße Verwaltung und Sicherung digitaler Informationen mittels entsprechender Software-Plattformen gehörten ebenso zum Angebot, wie auch Webservices und Vorrichtungen, mit deren Hilfe bestimmte Informationen gespeichert, Nutzer:innen zugeordnet sowie von und an andere User:innen übertragen werden konnten (insbesondere Online-Wallets und Keys).

Weiterer Unternehmensgegenstand war die Verwaltung unternehmenszugehöriger Immaterialgüterrechte und Lizenzen sowie die Erbringung von Schulungen und Abhaltung von Ausbildungsveranstaltungen im IT-Bereich, insbesondere in den Bereichen Kryptowährungen und Blockchain-Technologie.

Folgen des FMA-Entscheid

Mit der Entscheidung der FMA ist die Crypto Management GmbH nicht mehr berechtigt, in Österreich oder aus Österreich heraus folgende Finanzdienstleistungen anzubieten:

  • Dienste zur Sicherung privater kryptografischer Schlüssel, um virtuelle Währungen im Namen eines Kunden zu halten, zu speichern und zu übertragen (Anbieter von elektronischen Geldbörsen);
  • den Tausch von virtuellen Währungen in Fiatgeld und umgekehrt;
  • den Tausch einer oder mehrerer virtueller Währungen untereinander;
  • die Übertragung von virtuellen Währungen;
  • die Zurverfügungstellung von Finanzdienstleistungen für die Ausgabe und den Verkauf von virtuellen Währungen.

Da zudem der Verdacht auf strafrechtlich relevante Verstöße besteht, hat die FMA auch die Staatsanwaltschaft informiert und übermittelt dieser ihre Erhebungsergebnisse in einer Sachverhaltsdarstellung.

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Deutscher Finanzminister plant Steuererleichterungen für Startup-Investments

Der deutsche Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) will mit Steuererleichterungen dafür sorgen, "dass deutlich mehr privates Kapital in junge, innovative Unternehmen fließt".
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Der deutsche Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) | (c) Sandro Halank via Wikimedia Commons
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Im Vergleich zu Österreich hatte Deutschland die Nase bei Startup-Finanzierungen auch in Relation zur Gesamtbevölkerung zuletzt deutlich vorne. Im Vergleich zu den USA steht Österreichs großes Nachbarland aber vor demselben Problem, das auch hierzulande nur allzu gut bekannt ist: Während die Frühphasenfinanzierung im Land noch recht gut abgedeckt werden kann, sind die großen Kapitalbeträge für spätere Wachstumsphasen oft nur in Übersee zu holen – und das immer wieder in Verbindung mit einer Verlegung des Firmensitzes.

„Deutlich mehr privates Kapital“

„Mein Ziel ist, dass die Weltmarktführer von morgen in Deutschland gegründet werden und hier groß werden können“, sagte der deutsche Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil nun gegenüber der Nachrichtenagentur „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) im Vorfeld eines Treffens mit der ostdeutschen Startup-Szene. Mit besseren steuerlichen Bedingungen für Startup-Investments wolle die deutsche Regierung daher dafür sorgen, „dass deutlich mehr privates Kapital in junge, innovative Unternehmen fließt“.

Zuletzt große Budget-Zusagen für staatliche Finanzierungsvehikel

Zudem sollen größere Startup-Finanzierungen durch deutsche Staatsfonds mehr privates Kapital mobilisieren. Dazu stehen mehrere Vehikel bereit, die zuletzt mitunter Budget-Zusagen im neun- bis zehnstelligen Bereich bekommen haben, etwa „Scale-up Direct“ von KfW Capital, für das bis Ende 2030 eine Milliarde Euro vorgesehen ist, womit Einzelinvestments bis zu 50 Millionen Euro umgesetzt werden können.

Beteiligungsfreibetrag in Österreich weiterhin nur am Wunschzettel

Wie die angedachten steuerlichen Begünstigungen konkret aussehen sollen, ist aktuell noch nicht bekannt. Ein typisches Modell wäre ein Beteiligungsfreibetrag nach Vorbild des Vereinigten Königreichs, wie er auch von den österreichischen Startup-Stakeholdern seit Jahren gefordert wird. Hierzulande schaffte es diese Maßnahme abermals nicht ins laufende Regierungsprogramm – dem Vernehmen nach vor allem wegen Widerständen des Koalitionspartners SPÖ. Dass nun im Nachbarland mit Lars Klingbeil ein sozialdemokratischer Minister einen solchen Vorschlag von sich aus aufs Tapet bringt, ist in diesem Kontext durchaus bemerkenswert.

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