09.11.2023

Finanzmarktaufsicht widerruft die Registrierung der Crypto Management GmbH

Auch die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet.
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Crypto Management, FMA, Widerruf
(c) Crypto Management

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat am gestrigen achten November mit sofortiger Wirkung per Bescheid die Registrierung gemäß § 32a Abs. 1 Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) der Crypto Management GmbH mit Sitz in 1060 Wien als Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen gemäß § 2 Z 22 FM-GwG widerrufen.

Crypto Management seit 2017 aktiv

Das Startup wurde 2017 gegründet und widmete sich der Verwaltung von Kryptowährungs-Portfolios; dem Handel mit Kryptowährungen; Technologieberatung und Vermittlung technologischer Dienste insbesondere in den Bereichen Kryptowährungen und Blockchain-Technologie.

Auch elektronische Datenverarbeitung; auftragsgemäße Verwaltung und Sicherung digitaler Informationen mittels entsprechender Software-Plattformen gehörten ebenso zum Angebot, wie auch Webservices und Vorrichtungen, mit deren Hilfe bestimmte Informationen gespeichert, Nutzer:innen zugeordnet sowie von und an andere User:innen übertragen werden konnten (insbesondere Online-Wallets und Keys).

Weiterer Unternehmensgegenstand war die Verwaltung unternehmenszugehöriger Immaterialgüterrechte und Lizenzen sowie die Erbringung von Schulungen und Abhaltung von Ausbildungsveranstaltungen im IT-Bereich, insbesondere in den Bereichen Kryptowährungen und Blockchain-Technologie.

Folgen des FMA-Entscheid

Mit der Entscheidung der FMA ist die Crypto Management GmbH nicht mehr berechtigt, in Österreich oder aus Österreich heraus folgende Finanzdienstleistungen anzubieten:

  • Dienste zur Sicherung privater kryptografischer Schlüssel, um virtuelle Währungen im Namen eines Kunden zu halten, zu speichern und zu übertragen (Anbieter von elektronischen Geldbörsen);
  • den Tausch von virtuellen Währungen in Fiatgeld und umgekehrt;
  • den Tausch einer oder mehrerer virtueller Währungen untereinander;
  • die Übertragung von virtuellen Währungen;
  • die Zurverfügungstellung von Finanzdienstleistungen für die Ausgabe und den Verkauf von virtuellen Währungen.

Da zudem der Verdacht auf strafrechtlich relevante Verstöße besteht, hat die FMA auch die Staatsanwaltschaft informiert und übermittelt dieser ihre Erhebungsergebnisse in einer Sachverhaltsdarstellung.

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Digicust, Zoll, Zollabwicklung
(c) Digicust

Traditionelle Zollverfahren sind häufig zeitaufwendig und mit hohen Kosten verbunden. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, immer komplexere Vorschriften und Regularien einzuhalten, während sie gleichzeitig den Wunsch nach schnellen Lieferzeiten erfüllen müssen. Abhilfe möchte das 2020 gegründete niederösterreichische Startup Digicust schaffen. Das Unternehmen hat eine Software-Suite entwickelt, die Spediteure und Logistiker bei der Zollabwicklung unterstützt. Mit Hilfe der Technologie lassen sich beispielsweise Zollanmeldungen automatisch ausfüllen.

Kooperation zwischen Digicust und Eazy Customs

Erst im März diesen Jahres gab das Unternehmen die Expansion nach Deutschland bekannt (brutkasten berichtete). Rund ein halbes Jahr nach dieser Ankündigung geht Digicust nun eine strategische Kooperation mit Eazy Customs aus Hamburg ein. Das Unternehmen bietet eine Plattform, die traditionelle Kommunikationsmethoden wie E-Mail durch eine sichere und automatisierte Kommunikation in Echtzeit ersetzt.

“Unsere Plattform bietet eine sichere und effiziente Alternative zur herkömmlichen E-Mail-Kommunikation, die perfekt mit den Automatisierungslösungen von Digicust harmoniert. Gemeinsam schaffen wir einen Mehrwert, der weit über die Summe unserer einzelnen Angebote hinausgeht”, so Thorsten Porath, Gründer von Eazy Customs.

Kommunikationsbarrieren minimieren

Kunden sollen künftig von einem geschlossenen Kreislauf strukturierter und qualitativer Daten profitieren. Fehlende oder fehlerhafte Dokumente und Daten werden automatisch erkannt und angefordert, sodass die Zollanmeldung laut Digicust mit minimalem Aufwand abgeschlossen werden kann.

Sobald die notwendige Datenbasis für eine vollständige Zollanmeldung in strukturierter Form vorliegt, wird der generierte Datensatz an eine integrierte Zollsoftware wie dbh, Dakosy, AEB, MIC oder SAP übermittelt. Sofern die jeweilige Zollsoftware keine Warnmeldungen ausgibt, kann die Zollanmeldung beim Zollamt abgegeben werden. 

“Gemeinsam bieten wir eine Lösung an, die nicht nur die operativen Prozesse unserer Kunden vereinfacht, sondern auch die Kommunikationsbarrieren zwischen den Beteiligten minimiert“, sagt Borisav Parmakovic, CEO und Mitbegründer von Digicust.

Ende letzten Jahres gab Digicust den Abschluss einer Finanzierungsrunde in Millionenhöhe bekannt. Damals stieg mit Rudolf Reisdorf der Chef des Schweizer Logistikkonzerns Fracht AG privat als zweitgrößter Anteilseigner nach Gründer Borisav Parmacovic ein (brutkasten berichtete).


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