09.11.2023

Finanzmarktaufsicht widerruft die Registrierung der Crypto Management GmbH

Auch die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet.
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Crypto Management, FMA, Widerruf
(c) Crypto Management

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat am gestrigen achten November mit sofortiger Wirkung per Bescheid die Registrierung gemäß § 32a Abs. 1 Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) der Crypto Management GmbH mit Sitz in 1060 Wien als Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen gemäß § 2 Z 22 FM-GwG widerrufen.

Crypto Management seit 2017 aktiv

Das Startup wurde 2017 gegründet und widmete sich der Verwaltung von Kryptowährungs-Portfolios; dem Handel mit Kryptowährungen; Technologieberatung und Vermittlung technologischer Dienste insbesondere in den Bereichen Kryptowährungen und Blockchain-Technologie.

Auch elektronische Datenverarbeitung; auftragsgemäße Verwaltung und Sicherung digitaler Informationen mittels entsprechender Software-Plattformen gehörten ebenso zum Angebot, wie auch Webservices und Vorrichtungen, mit deren Hilfe bestimmte Informationen gespeichert, Nutzer:innen zugeordnet sowie von und an andere User:innen übertragen werden konnten (insbesondere Online-Wallets und Keys).

Weiterer Unternehmensgegenstand war die Verwaltung unternehmenszugehöriger Immaterialgüterrechte und Lizenzen sowie die Erbringung von Schulungen und Abhaltung von Ausbildungsveranstaltungen im IT-Bereich, insbesondere in den Bereichen Kryptowährungen und Blockchain-Technologie.

Folgen des FMA-Entscheid

Mit der Entscheidung der FMA ist die Crypto Management GmbH nicht mehr berechtigt, in Österreich oder aus Österreich heraus folgende Finanzdienstleistungen anzubieten:

  • Dienste zur Sicherung privater kryptografischer Schlüssel, um virtuelle Währungen im Namen eines Kunden zu halten, zu speichern und zu übertragen (Anbieter von elektronischen Geldbörsen);
  • den Tausch von virtuellen Währungen in Fiatgeld und umgekehrt;
  • den Tausch einer oder mehrerer virtueller Währungen untereinander;
  • die Übertragung von virtuellen Währungen;
  • die Zurverfügungstellung von Finanzdienstleistungen für die Ausgabe und den Verkauf von virtuellen Währungen.

Da zudem der Verdacht auf strafrechtlich relevante Verstöße besteht, hat die FMA auch die Staatsanwaltschaft informiert und übermittelt dieser ihre Erhebungsergebnisse in einer Sachverhaltsdarstellung.

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Carbon Recovery Ataleo Insolvenzen
(c) Adobe Stock

Gas, Öl und der hochpreisige Industrierohstoff Carbon Black (Industrieruß) – das alles lässt sich aus Altreifen gewinnen. 2017 gegründet, hat das Wiener Startup Carbon Recovery eine entsprechende Technologie entwickelt – es sei ein Durchbruch gewesen, der anderen nicht gelungen sei, heißt es vom Startup. Dabei arbeitet das Unternehmen mit seinem Recyclingverfahren im ehemaligen Semperit-Werk in Traiskirchen energieautark.

Mehrere Crowdinvesting-Runden

Im Laufe der Zeit holte sich das Startup mehrere Finanzierungen – brutkasten berichtete etwa schon 2018 über eine sechsstellige Crowdinvesting-Kampagne über die Plattform Conda gekoppelt mit einem sechsstelligen Investment durch PrimeCrowd (mittlerweile Gateway Ventures). Mit diesem Geld wurde die Pilotanlage in Traiskirchen gebaut, in der jährlich etwa 8.000 Tonnen Altreifen – rund 15 Prozent des Jahresaufkommens in Österreich – verarbeiten werden können.

2022 schloss Carbon Recovery eine weitere Conda-Crowdinvesting-Kampagne ab, bei der rund 670.000 Euro hereinkamen. Mit dem Kapital sollte das Werk weiter ausgebaut und die Marktreife des Produkts erreicht werden, wie es damals hieß.

Gläubiger:innen brachten Insolvenzantrag ein – “Carbon Recovery wird kämpfen”

Wie die Kreditschutzverbände KSV1870 und AKV verlautbaren, wurde nun aber ein Insolvenzantrag für das Unternehmen eingebracht – und zwar von Gläubiger:innenseite. Konkrete Angaben, etwa zur Höhe der Passiva oder zur Anzahl der Gläubiger:innen, enthalten die Meldungen der Verbände aber nicht. In einem sehr knappen Statement auf Anfrage von brutkasten schreibt Christian Konvalina, Geschäftsführer des Startups: “Wir versuchen seit einiger Zeit, das (relativ geringe) Kapitalproblem zu lösen. Es gibt halt andere Interessen, die mächtiger sind.” Und: “Carbon Recovery wird kämpfen.”

Das bedeutet, das Startup versucht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch abzuwenden. Dazu muss es vor Gericht bescheinigen, dass die von der Gläubiger:innenseite vorgebrachten Insolvenzursachen nicht vorliegen (mehr dazu hier).

Hohe Anzahl an Gläubiger:innen durch Crowdinvesting-Kampagnen

Durch die erfolgreichen Crowdinvesting-Kampagnen, bei denen mit sogenannten Nachrangdarlehen gearbeitet wird, hat Carbon Recovery jedenfalls eine sehr hohe Anzahl an Gläubiger:innen. Allein bei der Kampagne im Jahr 2022 investierten 430 Personen. Ob jemand davon mit dem nun eingebrachten Antrag zu tun hat, kann auf Basis der verfügbaren Angaben nicht gesagt werden. Im Falle der Eröffnung des Verfahrens haben Crowdinvestor:innen aufgrund der im Wort enthaltenen nachrangigen Behandlung von Nachrangdarlehen aber jedenfalls schlechte Chancen, ihr Geld zu bekommen.

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