09.11.2023

Finanzmarktaufsicht widerruft die Registrierung der Crypto Management GmbH

Auch die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet.
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Crypto Management, FMA, Widerruf
(c) Crypto Management

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat am gestrigen achten November mit sofortiger Wirkung per Bescheid die Registrierung gemäß § 32a Abs. 1 Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) der Crypto Management GmbH mit Sitz in 1060 Wien als Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen gemäß § 2 Z 22 FM-GwG widerrufen.

Crypto Management seit 2017 aktiv

Das Startup wurde 2017 gegründet und widmete sich der Verwaltung von Kryptowährungs-Portfolios; dem Handel mit Kryptowährungen; Technologieberatung und Vermittlung technologischer Dienste insbesondere in den Bereichen Kryptowährungen und Blockchain-Technologie.

Auch elektronische Datenverarbeitung; auftragsgemäße Verwaltung und Sicherung digitaler Informationen mittels entsprechender Software-Plattformen gehörten ebenso zum Angebot, wie auch Webservices und Vorrichtungen, mit deren Hilfe bestimmte Informationen gespeichert, Nutzer:innen zugeordnet sowie von und an andere User:innen übertragen werden konnten (insbesondere Online-Wallets und Keys).

Weiterer Unternehmensgegenstand war die Verwaltung unternehmenszugehöriger Immaterialgüterrechte und Lizenzen sowie die Erbringung von Schulungen und Abhaltung von Ausbildungsveranstaltungen im IT-Bereich, insbesondere in den Bereichen Kryptowährungen und Blockchain-Technologie.

Folgen des FMA-Entscheid

Mit der Entscheidung der FMA ist die Crypto Management GmbH nicht mehr berechtigt, in Österreich oder aus Österreich heraus folgende Finanzdienstleistungen anzubieten:

  • Dienste zur Sicherung privater kryptografischer Schlüssel, um virtuelle Währungen im Namen eines Kunden zu halten, zu speichern und zu übertragen (Anbieter von elektronischen Geldbörsen);
  • den Tausch von virtuellen Währungen in Fiatgeld und umgekehrt;
  • den Tausch einer oder mehrerer virtueller Währungen untereinander;
  • die Übertragung von virtuellen Währungen;
  • die Zurverfügungstellung von Finanzdienstleistungen für die Ausgabe und den Verkauf von virtuellen Währungen.

Da zudem der Verdacht auf strafrechtlich relevante Verstöße besteht, hat die FMA auch die Staatsanwaltschaft informiert und übermittelt dieser ihre Erhebungsergebnisse in einer Sachverhaltsdarstellung.

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(c) Adobe Stock

Mit dem Marienkäfer-förmigen Sensor „Mary“, der an der Unterwäsche von Babys und Kleinkindern angebracht werden kann, und dort Vitalwerte wie Temperatur und Atmung misst, wollte das Klagenfurter Startup Sticklett durchstarten. 2016 gestartet, holte man sich 2017 ein sechsstelliges Investment, wie brutkasten berichtete. 2018 schloss man eine erfolgreiche Kickstarter-Kampagne ab, im Jahr danach gab es eine Investment-Zusage in der Show 2 Minuten 2 Millionen – samt Listung bei Bipa. Hinzu kam eine ganze Reihe von Awards in den Folgejahren.

„Geschäftsverlauf ist hinter den Erwartungen geblieben“

Doch der große Durchbruch gelang dem Startup seitdem nicht. Und wie die Kreditschutzverbände nun vermelden, musste das Unternehmen einen Konkursantrag einbringen.

Die Kosten für Produktentwicklung und Markteinführung seien in den ersten Jahren primär durch Eigenmittel und Förderungen gedeckt worden, wird beim AKV aus dem Konkursantrag zitiert. „Der Geschäftsverlauf ist jedoch trotz grundsätzlich guter Voraussetzungen (funktionierende Produkte; funktionierender Produktionsprozess) letztendlich leider hinter den Erwartungen geblieben, da es nicht gelungen ist, die Produktionskosten auf ein solches Maß zu senken, dass auch die Attraktivität und damit die Nachfrage am Markt eine entsprechende Steigerung erfahren hätte.“

Zuletzt geplatztes Millioneninvestment

Für Vertriebs- bzw. Marketingaktivitäten, die es ermöglicht hätten, einen weit größeren Bekanntheitsgrad zu erlangen und damit einen weit größeren Markt zu erschließen, habe das Geld nicht ausgereicht. Zuletzt habe man noch intensiv versucht, Investor:innen zu finden und dabei auch über ein Investment in Höhe von einer Million Euro verhandelt. „Bedauerlicherweise ist es – trotz zunächst auch positiv abgeschlossener Gespräche – dann zu keiner Umsetzung des Investments gekommen“, heißt es von Sticklett. Entsprechend könne man aktuell keine positive Fortbestandsprognose stellen.

Möglicher Sanierungsantrag steht noch im Raum

Insgesamt sind zwölf Gläubiger:innen betroffen. Dienstnehmer:innen hatte das Unternehmen hingegen zuletzt keine mehr. Die Passiva betragen 550.527 Euro. Diesen stehen laut Unternehmensangaben Aktiva von rund 124.000 Euro gegenüber. Es scheint aber noch einen Hoffnungsschimmer für das Startup zu geben: Noch stehe nicht fest, ob ein Sanierungsplan gestellt werden kann oder nicht, heißt es im Konkursantrag.

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