01.08.2016

Finanzierung: Kredit aufnehmen oder Erspartes investieren

Powered by KWT - Eine Idee zu haben ist eine Sache, diese zu finanzieren eine andere. Sollen alle Ersparnisse investiert werden, oder nimmt man bei der Bank einen Kredit auf? Beim Durchrechnen der Optionen ist die Unterstützung durch einen Steuerberater eine enorme Hilfe.
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Eine Business-Idee in die Tat umzusetzen ist keine einfache Aufgabe. Da spielen viele Komponenten zusammen. Eine, noch dazu eine besonders komplizierte, ist die Finanzierung. Es stellen sich Fragen wie „Riskiere ich mein Erspartes?“, „Onlinekredit oder doch bei der Hausbank?“ oder „Was passiert wenn ich den Kredit nicht zurückzahlen kann?“.

Niemals ohne meinen Steuerberater Teil 2

Die Kapitalbedarfsplanung ist für Gründer essentiell. Sie betrifft schließlich nicht nur das Unternehmen, sondern auch die private Finanzsituation der Jungunternehmer. In einem ersten Schritt gilt es, den gesamten Kapitalbedarf zu berechnen. Erst danach sollte man sich Gedanken machen, wie dieser gedeckt werden kann. Wichtig ist auch, wofür man eine Finanzierung braucht:

  • Büroausstattung
  • Verkaufslokal
  • Wareneinkauf etc.

Je nachdem ist dann aus steuerlicher Sicht nämlich eine Abschreibung möglich, die die Steuerlast reduzieren kann. Nur in einem Gespräch mit einem Steuerberater lassen sich diese Fragen restlos klären, und das Unternehmensprojekt optimal aufsetzen.

Merke: Je nach Finanzbedarf und eigenen Möglichkeiten kann es absolut sinnvoll sein einen Kredit aufzunehmen. Grundsätzlich darf man aber nicht vergessen, dass Fremdkapital immer inklusive Zinsen und Spesen zurückgezahlt werden muss.

+++Mehr zum Thema: Ab wann braucht ein Startup einen Steuerberater+++

Kredit als Jungunternehmer – Vorteil oder Nachteil

Einerseits bieten manche Kreditinstitute spezielle Jungunternehmerkredite mit Vergünstigungen an, andererseits ist ein Kredit an einen Unternehmensgründer immer mit einem speziellen Risiko behaftet. Bereits als verlässlicher Kunde in einer Bank bekannt zu sein bzw. Kontakte zum „Geldgeber“ zu haben, ist auf jeden Fall von Vorteil.

Merke: Gründer müssen aber in jedem Fall damit rechnen, Fremdkapital nicht ohne Sicherheiten zu bekommen.

Im vorhinein bereits Kontakte zum “Geldgeber” zu haben, ist auf jeden Fall von Vorteil.

Kreditverhandlung bei der Bank

Wenn es darum geht einen Kredit auszuhandeln, ist eine gute Vorbereitung das Um und Auf. Ein solider und gut durchdachter Businessplan ist dafür die perfekte Grundlage. In die Planungsrechnung sollten auf jeden Fall alle (Rück-)Zahlungsmodalitäten wie Zinsen, Laufzeit oder Gebühren für Fremdkapital einfließen. Es ist äußerst hilfreich, diese Details vorab mit einem Steuerberater zu besprechen. Gemeinsam kann eine Art Checkliste für das Gespräch mit der Bank ausgearbeitet werden.

+++Mehr zum Thema: Die richtige Rechtsform+++

Risiken bei Kredit und Privatinvestment

Jede Investition ist mit einem gewissen Risiko verbunden. Im Fall eines privaten Investments besteht vorrangig die Gefahr, sein gesamtes Erspartes zu verlieren und im Worst-Case ohne Reserven dazustehen.

Die Risiken eines Kredits:

  • Nebenkosten wie Gebühren o.Ä. vergessen
  • bei den Rückzahlungsbedingungen nicht genau informiert sein
  • Ein Familienmitglied übernimmt die Haftung für einen gewissen Betrag und diese wird schlagend etc.

Ein Steuerberater kennt alle diese Risiken und kann einen Gründer optimal auf alle Szenarien – egal ob positiv oder negativ – vorbereiten.

Förderinvestment bekommen

Die Kriterien von Förderstellen sind höchst unterschiedlich. Daher gilt es, die jeweiligen konkreten Bedingungen schon im Vorfeld zu studieren und diese bei der Suche und Auswahl möglicher Förderungen zu beachten. Ein Steuerberater bereitet den Gründer optimal darauf vor.

Kriterien der Förderstellen sind höchst unterschiedlich.

Was passiert wenn ich den Kredit nicht zurückzahlen kann

Das genaue Prozedere hängt sehr stark vom individuellen Vertrag und den vereinbarten Bedingungen ab. Dieser Vorgang sollte aber auf jeden Fall noch vor einem Abschluss von einem Steuerberater geprüft werden. Auf diese Weise können Gründer im Vorhinein allfällige Probleme einkalkulieren und sich einiges an Ärger ersparen.

Onlinekredit: Vor- und Nachteile

Grundsätzlich hängen die Konditionen für einen Kredit von der jeweiligen Bonität ab. Manche Online-Angebote locken mit besonders rascher Verfügbarkeit des benötigten Geldes. Gerade für Gründer erscheint das als eine sehr komfortable Chance. Bei genauer Prüfung der Gesamtkosten für den Kredit (Zinsen und Nebenkosten) kann man jedoch oft feststellen, dass diese weitaus höher sind als ein Vergleichsangebot einer Hausbank. Andererseits bieten Direktbanken oftmals günstigere Online-Kredite, da sie sich ein teures Filialnetz ersparen. Da bei Krediten aber oft nicht nur die Zinsen entscheidend sind, sondern beispielsweise auch Nebenkosten, Rückzahlungsmodalitäten, Vereinbarungen für den Fall, dass es bei der Rückzahlung Probleme gibt usw., ist eine genaue Prüfung durch einen erfahrenen Profi dringend zu empfehlen.

Online-Kredite locken mit besonders rascher Verfügbarkeit des benötigten Geldes.

Risikokapital

Um an (Risiko-)Kapital zu kommen, sollte man als Gründer aber auch noch andere Möglichkeiten in Betracht ziehen: Business Angels, Venture Capital oder Crowdfunding sind diesbezüglich die gängigsten Varianten. Doch auch diese Optionen sind mit zahlreichen Vor- und Nachteilen verbunden. Beispielsweise können diese Finanzierungsformen – wie eigentlich alle Fragen der Finanzierung – erhebliche Auswirkungen auf Ihre steuerliche Situation haben. Ein Steuerberater hat das nötige Know How und die Expertise, um einen Jungunternehmer bestmöglich zu beraten und zu begleiten. Und somit auch das Risiko zu minimieren.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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