12.03.2026
STATISTIK

Finanzierung für Female-Startups 2025 deutlich verschlechtert

Der Gender Investment Gap wurde 2025 wieder größer, von Frauen (mit-)gegründete Startups waren überproportional von der Kapitalflaute betroffen. Das zeigt der "Female Start-up Funding Index 2025" von EY Österreich, Female Founders und Fund F.
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Female Start-up Funding Index - vlnr.: Lisa Fassl, Natascha Fürst und Florian Haas | (c) Viktoria Waba/brutkasten / Martina Trepczyk / brutkasten
vlnr.: Lisa Fassl, Natascha Fürst und Florian Haas | (c) Viktoria Waba/brutkasten / Martina Trepczyk / brutkasten

Insgesamt erreichte das Finanzierungsvolumen für österreichische Startups vergangenes Jahr den Tiefststand seit 2019, wie brutkasten berichtete. Überproportional stark wirkte sich dieser Rückgang auf von Frauen gegründete bzw. mitgegründete Startups aus, wie der nun veröffentlichte „Female Start-up Funding Index 2025“ von EY Österreich, Female Founders und Fund F zeigt. Hatte es 2024 zumindest noch eine geringe Verbesserung auf niedrigem Niveau gegeben (brutkasten berichtete), wurde der Gender Investment Gap im Vorjahr wieder größer.

Anteil an von Frauen (mit-)gegründeten Startups sank im Vergleich zu 2024 deutlich

Einige Zahlen: Nur vier der 132 österreichischen Startups (3 Prozent), die 2025 mindestens eine Finanzierungsrunde verzeichneten, hatten ein ausschließlich weiblich besetztes Gründungsteam, konkret ecocircling, Howie, Neworn und thinkers.ai (2024: 4 bzw. 3 Prozent). Weitere 16 Startups (12 Prozent) mit mindestens einer Finanzierungsrunde im Jahr 2025 hatten zumindest eine Frau im Gründungsteam. 2024 waren es noch 28 Teams bzw. 21 Prozent gewesen. Entsprechend stieg auch der Anteil rein männlicher Teams mit 112 (2024: 102) von 76 auf 85 Prozent.

Noch schlechtere Anteile beim Volumen

Noch schlechter sieht es beim Volumen aus. 93 Prozent des gesamten Finanzierungsvolumens im Jahr 2025 entfielen auf ausschließlich von Männern gegründete Startups (2024: 85,2 Prozent), 6,7 Prozent auf gemischte Teams (2024: 14,7 Prozent), lediglich 0,3 Prozent auf rein weibliche Teams bzw. Einzelgründerinnen (2024: 0,1 Prozent).

Diese Diskrepanz zwischen Anteil an den Finanzierungsrunden und Anteil am Volumen lässt sich an einer weiteren Detailstatistik festmachen: Je größer die Finanzierungsrunden, desto kleiner der Frauenanteil. Bei Runden bis zu einer Million Euro betrug dieser 2025 immerhin noch 9,3 Prozent, bei Runden zwischen einer und zehn Millionen Euro nur mehr 2,3 Prozent, bei Runden über zehn Millionen Euro gab es keine einzige Frau in den Gründungsteams. Insgesamt beträgt das Geschlechterverhältnis bei allen Startups mit Finanzierung 92,9 zu 7,1 Prozent.

Fassl: „Einziger Weg, Frauen zu Investorinnen zu machen“

„Wie wir aus der Vergangenheit wissen, sind Frauen immer überproportional von wirtschaftlich herausfordernden Zeiten betroffen. Die Unternehmensfinanzierung ist hier leider keine Ausnahme: Die Gesellschaft wird allgemein konservativer, man verlässt sich auf Bewährtes, Rollen, Muster und systemische Biases verstärken sich“, analysiert Fund-F-Co-Founderin Lisa Fassl und meint: „Der einzige Weg, wie wir dagegenhalten und das Potential von Gründerinnen nutzen können, ist Frauen zu Investorinnen zu machen und gezielt Kapital für Gründerinnen zu mobilisieren. Das ist sowohl wirtschaftlich als auch gesellschaftlich sinnvoll, da Teams mit weiblicher Beteiligung vermehrt in Bereichen wie Media & Entertainment oder Gesundheit gründen – und nicht nur in Hype-Themen wie KI & Defense Tech“.

Female-Founders-CEO Fürst sieht „riesige Upside“ bei Frauen im Tech-Bereich

Und Natascha Fürst, CEO von Female Founders, ergänzt: „Österreich hat die Chance, sich in Europa als Standort mit echtem Wettbewerbsvorteil zu positionieren: Wer versteht, dass unterschiedliche Lebensrealitäten zu breiteren Problemdefinitionen und besseren Innovationen führen, baut Produkte, die mehr Menschen erreichen – und damit schneller skalieren.“ Und weiter: „Ich weiß nicht, was noch passieren muss, damit wir das enorme Potenzial von Frauen im Tech-Bereich hebeln. Der Upside ist riesig: mehr Innovation, mehr Wachstum, mehr internationale Wettbewerbsfähigkeit. Entscheidend wird sein, wann wir uns von veralteten Rollenmustern verabschieden – und ein Ökosystem bauen, in dem Talent mehr zählt als Tradition.“

Haas von EY: „kein temporäres Marktphänomen, sondern ein strukturelles Muster“

Florian Haas von EY geht in seiner Analyse auch auf die allgemeine Finanzierungssituation ein: „Die aktuellen Zahlen zeigen kein temporäres Marktphänomen, sondern ein strukturelles Muster in der Kapitalvergabe. Internationale Investor:innen investieren dort, wo ausreichend Deal-Größe, Wachstumstiefe und verlässliche Anschlussfinanzierungen vorhanden sind. In kleineren Märkten wie Österreich fehlen diese Voraussetzungen zunehmend – und das trifft Gründerinnen und gemischte Founding Teams besonders stark, weil sie ohnehin seltener Zugang zu größeren Runden haben.“

Fassl: „Schlichtweg zu wenig VC-relevante Unternehmen“

Lisa Fassl geht in ihrem Befund zur Finanzierungssituation 2025 rhetorisch sogar noch einen Schritt weiter: „Alle die noch immer glauben, dass Österreich ein attraktiver Standort für Startups ist, wachen jetzt hoffentlich endgültig auf. Wir müssen der Realität ins Auge sehen: Es ist 2026, die Welt ist geprägt von einer Krise nach der anderen, und wir schaffen es nicht, die kreativsten und klügsten Köpfe dazu zu motivieren, ein Unternehmen zu gründen und die Probleme unserer Zeit zu lösen. Die Tatsache, dass es 2025 einen so massiven Finanzierungseinbruch gab, liegt nämlich vor allem daran, dass es schlichtweg zu wenig VC-relevante Unternehmen gibt“.

Deutlicher Lichtblick beim Finanzierungsvolumen 2026, bereits mehrere Millionenrunden für Female Startups

Doch es gibt zumindest in der allgemeinen Finanzierungssituation einen Lichtblick (brutkasten berichtete bereits, wenig später kamen 100 Mio. Euro für Gropyus und 22,5 Mio. Euro für Enpulsion hinzu). Im Jahr 2026 floss auf Basis der brutkasten-Berichterstattung bereits bis jetzt – Mitte März – mit mehr als 220 Millionen Euro etwa doppelt so viel Kapital in heimische Startups und Scaleups, wie im gesamten ersten Halbjahr 2025. Das Gesamtjahresvolumen 2025 ist vermutlich bald erreicht. Mit factorymaker gab es dabei auch ein Millioneninvestment (1,1 Mio. Euro) für ein rein weibliches Gründungsteam. Mit Vitrealab (11 Mio. US-Dollar), refinq (2,2 Mio. Euro) und Straion (1,1 Mio. Euro) holten sich zudem zumindest drei gemischte Teams eine Millionenfinanzierung.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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