23.09.2021

Das sind die Eckpunkte der neuen Finanzbildungsstrategie der Regierung

Die Bundesregierung möchte das Finanzwissen in Österreich stärken. Finanzminister Gernot Blümel hat nun einen Einblick in die neue Finanzbildungsstrategie gegeben, die kommende Woche im Ministerrat beschlossen und dann veröffentlicht werden soll.
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Finanzminister Gernot Blümel
Finanzminister Gernot Blümel (Archivfoto) | © BKA / Andy Wenzel

Ins Detail ging Finanzminister Gernot Blümel bei der Präsentation der nationalen Finanzbildungsstrategie am Donnerstag noch nicht. Das Dokument wird erst veröffentlicht, wenn es im Ministerrat beschlossen ist – was kommende Woche passieren soll. Einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte gab der Minister aber durchaus bereits. Gleich vorweg: Es geht dem Ministerium weniger darum, zusätzliche neue Angebote zu schaffen als vielmehr bestehende Initiativen und Ressourcen zu bündeln – und sie dadurch „wirksamer zu machen“, wie Blümel sagte.

Die Situation in Österreich ist derzeit noch nicht optimal: „Laut Daten der OECD haben 35 Prozent der Österreicherinnen und Österreich Schwierigkeiten, den Effekt von Inflation korrekt zu beschreiben. Das ist aber ein brandaktuelles Phänomen, das gemeinsam mit niedrigen Zinsen für jeden und jede in der finanziellen Planung einer Herausforderung darstellt“, sagte Blümel. In Österreich habe man zudem die Situation, dass 40 Prozent des gesamten Geldvermögens auf Sparbüchern liege – was ein internationaler Spitzenwert sei. „Die Kapitalmarktaffinität ist nicht sehr ausgeprägt, in anderen Ländern ist es viel üblicher, in Aktien oder ETFs zu investieren“, sagt Blümel weiter.

Vier grundlegende Ziele

Daran etwas zu ändern, ist das Ziel der Finanzbildungsstrategie. Sie ist auf fünf Jahre angelegt und hat vier grundlegende Ziele: Erstens sollen frühzeitig Grundlagen entwickelt werden, die zu soliden Entscheidungen in Finanzdingen führen und Überschuldung verhindern. Zweitens soll eine verantwortungsvolle Finanzplanung gefördert werden. Drittens soll der Zugang zu hochwertiger Finanzbildung für alle Bürgerinnen und Bürger ermöglicht werden – und diese auch für deren Bedeutung sensibilisiert werden. Viertens sollen bestehende Initiativen zur Finanzbildung durch Dialog, Koordiniererung und Evaluierung wirksamer gemacht werden.

Portal mit Finanzführerschein soll 2022 starten

Eine Teilmaßnahme dabei: Ein eigenes Portal, dessen Start Blümel für das kommende Jahr ankündigte, und das zum „One-Stop-Shop“ zum Thema Finanzbildung werden soll. Über dieses Portal soll unter anderem ein sogenannter österreichischer Finanzführerschein angeboten werden, mit dem man sich die eigene Finanzbildung zertifizieren lassen kann. Dieses Angebot richtet sich grundsätzlich an alle Österreicherinnen und Österreicher und soll vor allem zur persönlichen Orientierung dienen, sagte Blümel. Für Jugendliche könnte der Finanzführerschein nach Ansicht des Ministers allerdings als Zusatzqualifikation bei Bewerbungen besonders interessant sein.

Zur Umsetzung der Strategie wird ein eigenes Koordinierungs- und Kooperationsgremium Finanzbildung gegründet. An dessen Spitze soll ein Finanzbildungsrat stehen. In diesem sollen neben Finanz-, Bildungs- und Konsumentenschutzministerium sowie der Nationalbank auch Vertreter des privaten Sektors und von NGOs vertreten sein. 2026 soll die Finanzbildungsstrategie erstmals evaluiert werden. Erarbeitet wurde sie gemeinsam mit der OECD, die Daten und Analysen beigetragen hat. Auch die Europäische Kommission unterstützt die Strategie.

Blümel erneuert Forderung nach Änderungen bei Krypto-Besteuerung

Am Rande der Pressekonferenz äußerte sich Blümel auf Rückfrage des brutkasten auch zu den vom Ministerium vorgeschlagenen Änderungen bei der Besteuerung von Aktien und Kryptowährungen – konkret zur Wiedereinführung einer Haltefrist, nach der Kursgewinne aus Aktien steuerfrei wären und die das Ministerium am liebsten auch gleich bei Kryptowährungen anwenden würde. Dazu braucht es jedoch eine Einigung mit dem Koalitionspartner, den Grünen. Diese solle dem Vernehmen nach aber eher zurückhaltend sein, was die Wiedereinführung der Haltefrist angeht.

Wie weit die Verhandlungen dazu bereits fortgeschritten sind, wollte Blümel allerdings nicht sagen: „Das eine Anliegen ist dem Koalitionspartner wichtiger, das andere Anliegen vielleicht uns – das ist das Naturell einer Koalitionsregierung, dass man Kompromisse gemeinsam umsetzt“. Eine Haltefrist, die so gestaltet sei, dass sie keinen Anreiz für Spekulation biete, sei aber eine mögliche Maßnahme, um eine effizientere Altersvorsorge zu ermöglichen. Kryptowährungen wiederum seien „Commodities“, die derzeit großteils zur Spekulation genutzt würden, sagte Blümel weiter. Unabhängig von anderen Fragen der Regulierung und Herausforderungen im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssten sie künftig auch von der Versteuerung erfasst sein.

Blümel bezieht sich mit dieser Aussage auf die Kapitalertragssteuer, die aktuell beim Verkauf von Kryptowährungen generell nicht anfällt. Bei Verkäufen nach einer Haltedauer von unter einem Jahr wird derzeit allerdings Einkommenssteuer fällig. Hat man Kryptowährungen jedoch mindestens ein Jahr gehalten und dann mit Gewinn verkauft, ist dieser steuerfrei.

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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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