Ins Detail ging Finanzminister Gernot Blümel bei der Präsentation der nationalen Finanzbildungsstrategie am Donnerstag noch nicht. Das Dokument wird erst veröffentlicht, wenn es im Ministerrat beschlossen ist – was kommende Woche passieren soll. Einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte gab der Minister aber durchaus bereits. Gleich vorweg: Es geht dem Ministerium weniger darum, zusätzliche neue Angebote zu schaffen als vielmehr bestehende Initiativen und Ressourcen zu bündeln – und sie dadurch “wirksamer zu machen”, wie Blümel sagte.

Die Situation in Österreich ist derzeit noch nicht optimal: “Laut Daten der OECD haben 35 Prozent der Österreicherinnen und Österreich Schwierigkeiten, den Effekt von Inflation korrekt zu beschreiben. Das ist aber ein brandaktuelles Phänomen, das gemeinsam mit niedrigen Zinsen für jeden und jede in der finanziellen Planung einer Herausforderung darstellt”, sagte Blümel. In Österreich habe man zudem die Situation, dass 40 Prozent des gesamten Geldvermögens auf Sparbüchern liege – was ein internationaler Spitzenwert sei. “Die Kapitalmarktaffinität ist nicht sehr ausgeprägt, in anderen Ländern ist es viel üblicher, in Aktien oder ETFs zu investieren”, sagt Blümel weiter.

Vier grundlegende Ziele

Daran etwas zu ändern, ist das Ziel der Finanzbildungsstrategie. Sie ist auf fünf Jahre angelegt und hat vier grundlegende Ziele: Erstens sollen frühzeitig Grundlagen entwickelt werden, die zu soliden Entscheidungen in Finanzdingen führen und Überschuldung verhindern. Zweitens soll eine verantwortungsvolle Finanzplanung gefördert werden. Drittens soll der Zugang zu hochwertiger Finanzbildung für alle Bürgerinnen und Bürger ermöglicht werden – und diese auch für deren Bedeutung sensibilisiert werden. Viertens sollen bestehende Initiativen zur Finanzbildung durch Dialog, Koordiniererung und Evaluierung wirksamer gemacht werden.

Portal mit Finanzführerschein soll 2022 starten

Eine Teilmaßnahme dabei: Ein eigenes Portal, dessen Start Blümel für das kommende Jahr ankündigte, und das zum “One-Stop-Shop” zum Thema Finanzbildung werden soll. Über dieses Portal soll unter anderem ein sogenannter österreichischer Finanzführerschein angeboten werden, mit dem man sich die eigene Finanzbildung zertifizieren lassen kann. Dieses Angebot richtet sich grundsätzlich an alle Österreicherinnen und Österreicher und soll vor allem zur persönlichen Orientierung dienen, sagte Blümel. Für Jugendliche könnte der Finanzführerschein nach Ansicht des Ministers allerdings als Zusatzqualifikation bei Bewerbungen besonders interessant sein.

Zur Umsetzung der Strategie wird ein eigenes Koordinierungs- und Kooperationsgremium Finanzbildung gegründet. An dessen Spitze soll ein Finanzbildungsrat stehen. In diesem sollen neben Finanz-, Bildungs- und Konsumentenschutzministerium sowie der Nationalbank auch Vertreter des privaten Sektors und von NGOs vertreten sein. 2026 soll die Finanzbildungsstrategie erstmals evaluiert werden. Erarbeitet wurde sie gemeinsam mit der OECD, die Daten und Analysen beigetragen hat. Auch die Europäische Kommission unterstützt die Strategie.

Blümel erneuert Forderung nach Änderungen bei Krypto-Besteuerung

Am Rande der Pressekonferenz äußerte sich Blümel auf Rückfrage des brutkasten auch zu den vom Ministerium vorgeschlagenen Änderungen bei der Besteuerung von Aktien und Kryptowährungen – konkret zur Wiedereinführung einer Haltefrist, nach der Kursgewinne aus Aktien steuerfrei wären und die das Ministerium am liebsten auch gleich bei Kryptowährungen anwenden würde. Dazu braucht es jedoch eine Einigung mit dem Koalitionspartner, den Grünen. Diese solle dem Vernehmen nach aber eher zurückhaltend sein, was die Wiedereinführung der Haltefrist angeht.

Wie weit die Verhandlungen dazu bereits fortgeschritten sind, wollte Blümel allerdings nicht sagen: “Das eine Anliegen ist dem Koalitionspartner wichtiger, das andere Anliegen vielleicht uns – das ist das Naturell einer Koalitionsregierung, dass man Kompromisse gemeinsam umsetzt”. Eine Haltefrist, die so gestaltet sei, dass sie keinen Anreiz für Spekulation biete, sei aber eine mögliche Maßnahme, um eine effizientere Altersvorsorge zu ermöglichen. Kryptowährungen wiederum seien “Commodities”, die derzeit großteils zur Spekulation genutzt würden, sagte Blümel weiter. Unabhängig von anderen Fragen der Regulierung und Herausforderungen im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssten sie künftig auch von der Versteuerung erfasst sein.

Blümel bezieht sich mit dieser Aussage auf die Kapitalertragssteuer, die aktuell beim Verkauf von Kryptowährungen generell nicht anfällt. Bei Verkäufen nach einer Haltedauer von unter einem Jahr wird derzeit allerdings Einkommenssteuer fällig. Hat man Kryptowährungen jedoch mindestens ein Jahr gehalten und dann mit Gewinn verkauft, ist dieser steuerfrei.