23.09.2021

Das sind die Eckpunkte der neuen Finanzbildungsstrategie der Regierung

Die Bundesregierung möchte das Finanzwissen in Österreich stärken. Finanzminister Gernot Blümel hat nun einen Einblick in die neue Finanzbildungsstrategie gegeben, die kommende Woche im Ministerrat beschlossen und dann veröffentlicht werden soll.
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Finanzminister Gernot Blümel
Finanzminister Gernot Blümel (Archivfoto) | © BKA / Andy Wenzel

Ins Detail ging Finanzminister Gernot Blümel bei der Präsentation der nationalen Finanzbildungsstrategie am Donnerstag noch nicht. Das Dokument wird erst veröffentlicht, wenn es im Ministerrat beschlossen ist – was kommende Woche passieren soll. Einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte gab der Minister aber durchaus bereits. Gleich vorweg: Es geht dem Ministerium weniger darum, zusätzliche neue Angebote zu schaffen als vielmehr bestehende Initiativen und Ressourcen zu bündeln – und sie dadurch „wirksamer zu machen“, wie Blümel sagte.

Die Situation in Österreich ist derzeit noch nicht optimal: „Laut Daten der OECD haben 35 Prozent der Österreicherinnen und Österreich Schwierigkeiten, den Effekt von Inflation korrekt zu beschreiben. Das ist aber ein brandaktuelles Phänomen, das gemeinsam mit niedrigen Zinsen für jeden und jede in der finanziellen Planung einer Herausforderung darstellt“, sagte Blümel. In Österreich habe man zudem die Situation, dass 40 Prozent des gesamten Geldvermögens auf Sparbüchern liege – was ein internationaler Spitzenwert sei. „Die Kapitalmarktaffinität ist nicht sehr ausgeprägt, in anderen Ländern ist es viel üblicher, in Aktien oder ETFs zu investieren“, sagt Blümel weiter.

Vier grundlegende Ziele

Daran etwas zu ändern, ist das Ziel der Finanzbildungsstrategie. Sie ist auf fünf Jahre angelegt und hat vier grundlegende Ziele: Erstens sollen frühzeitig Grundlagen entwickelt werden, die zu soliden Entscheidungen in Finanzdingen führen und Überschuldung verhindern. Zweitens soll eine verantwortungsvolle Finanzplanung gefördert werden. Drittens soll der Zugang zu hochwertiger Finanzbildung für alle Bürgerinnen und Bürger ermöglicht werden – und diese auch für deren Bedeutung sensibilisiert werden. Viertens sollen bestehende Initiativen zur Finanzbildung durch Dialog, Koordiniererung und Evaluierung wirksamer gemacht werden.

Portal mit Finanzführerschein soll 2022 starten

Eine Teilmaßnahme dabei: Ein eigenes Portal, dessen Start Blümel für das kommende Jahr ankündigte, und das zum „One-Stop-Shop“ zum Thema Finanzbildung werden soll. Über dieses Portal soll unter anderem ein sogenannter österreichischer Finanzführerschein angeboten werden, mit dem man sich die eigene Finanzbildung zertifizieren lassen kann. Dieses Angebot richtet sich grundsätzlich an alle Österreicherinnen und Österreicher und soll vor allem zur persönlichen Orientierung dienen, sagte Blümel. Für Jugendliche könnte der Finanzführerschein nach Ansicht des Ministers allerdings als Zusatzqualifikation bei Bewerbungen besonders interessant sein.

Zur Umsetzung der Strategie wird ein eigenes Koordinierungs- und Kooperationsgremium Finanzbildung gegründet. An dessen Spitze soll ein Finanzbildungsrat stehen. In diesem sollen neben Finanz-, Bildungs- und Konsumentenschutzministerium sowie der Nationalbank auch Vertreter des privaten Sektors und von NGOs vertreten sein. 2026 soll die Finanzbildungsstrategie erstmals evaluiert werden. Erarbeitet wurde sie gemeinsam mit der OECD, die Daten und Analysen beigetragen hat. Auch die Europäische Kommission unterstützt die Strategie.

Blümel erneuert Forderung nach Änderungen bei Krypto-Besteuerung

Am Rande der Pressekonferenz äußerte sich Blümel auf Rückfrage des brutkasten auch zu den vom Ministerium vorgeschlagenen Änderungen bei der Besteuerung von Aktien und Kryptowährungen – konkret zur Wiedereinführung einer Haltefrist, nach der Kursgewinne aus Aktien steuerfrei wären und die das Ministerium am liebsten auch gleich bei Kryptowährungen anwenden würde. Dazu braucht es jedoch eine Einigung mit dem Koalitionspartner, den Grünen. Diese solle dem Vernehmen nach aber eher zurückhaltend sein, was die Wiedereinführung der Haltefrist angeht.

Wie weit die Verhandlungen dazu bereits fortgeschritten sind, wollte Blümel allerdings nicht sagen: „Das eine Anliegen ist dem Koalitionspartner wichtiger, das andere Anliegen vielleicht uns – das ist das Naturell einer Koalitionsregierung, dass man Kompromisse gemeinsam umsetzt“. Eine Haltefrist, die so gestaltet sei, dass sie keinen Anreiz für Spekulation biete, sei aber eine mögliche Maßnahme, um eine effizientere Altersvorsorge zu ermöglichen. Kryptowährungen wiederum seien „Commodities“, die derzeit großteils zur Spekulation genutzt würden, sagte Blümel weiter. Unabhängig von anderen Fragen der Regulierung und Herausforderungen im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssten sie künftig auch von der Versteuerung erfasst sein.

Blümel bezieht sich mit dieser Aussage auf die Kapitalertragssteuer, die aktuell beim Verkauf von Kryptowährungen generell nicht anfällt. Bei Verkäufen nach einer Haltedauer von unter einem Jahr wird derzeit allerdings Einkommenssteuer fällig. Hat man Kryptowährungen jedoch mindestens ein Jahr gehalten und dann mit Gewinn verkauft, ist dieser steuerfrei.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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