23.09.2021

Das sind die Eckpunkte der neuen Finanzbildungsstrategie der Regierung

Die Bundesregierung möchte das Finanzwissen in Österreich stärken. Finanzminister Gernot Blümel hat nun einen Einblick in die neue Finanzbildungsstrategie gegeben, die kommende Woche im Ministerrat beschlossen und dann veröffentlicht werden soll.
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Finanzminister Gernot Blümel
Finanzminister Gernot Blümel (Archivfoto) | © BKA / Andy Wenzel

Ins Detail ging Finanzminister Gernot Blümel bei der Präsentation der nationalen Finanzbildungsstrategie am Donnerstag noch nicht. Das Dokument wird erst veröffentlicht, wenn es im Ministerrat beschlossen ist – was kommende Woche passieren soll. Einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte gab der Minister aber durchaus bereits. Gleich vorweg: Es geht dem Ministerium weniger darum, zusätzliche neue Angebote zu schaffen als vielmehr bestehende Initiativen und Ressourcen zu bündeln – und sie dadurch “wirksamer zu machen”, wie Blümel sagte.

Die Situation in Österreich ist derzeit noch nicht optimal: “Laut Daten der OECD haben 35 Prozent der Österreicherinnen und Österreich Schwierigkeiten, den Effekt von Inflation korrekt zu beschreiben. Das ist aber ein brandaktuelles Phänomen, das gemeinsam mit niedrigen Zinsen für jeden und jede in der finanziellen Planung einer Herausforderung darstellt”, sagte Blümel. In Österreich habe man zudem die Situation, dass 40 Prozent des gesamten Geldvermögens auf Sparbüchern liege – was ein internationaler Spitzenwert sei. “Die Kapitalmarktaffinität ist nicht sehr ausgeprägt, in anderen Ländern ist es viel üblicher, in Aktien oder ETFs zu investieren”, sagt Blümel weiter.

Vier grundlegende Ziele

Daran etwas zu ändern, ist das Ziel der Finanzbildungsstrategie. Sie ist auf fünf Jahre angelegt und hat vier grundlegende Ziele: Erstens sollen frühzeitig Grundlagen entwickelt werden, die zu soliden Entscheidungen in Finanzdingen führen und Überschuldung verhindern. Zweitens soll eine verantwortungsvolle Finanzplanung gefördert werden. Drittens soll der Zugang zu hochwertiger Finanzbildung für alle Bürgerinnen und Bürger ermöglicht werden – und diese auch für deren Bedeutung sensibilisiert werden. Viertens sollen bestehende Initiativen zur Finanzbildung durch Dialog, Koordiniererung und Evaluierung wirksamer gemacht werden.

Portal mit Finanzführerschein soll 2022 starten

Eine Teilmaßnahme dabei: Ein eigenes Portal, dessen Start Blümel für das kommende Jahr ankündigte, und das zum “One-Stop-Shop” zum Thema Finanzbildung werden soll. Über dieses Portal soll unter anderem ein sogenannter österreichischer Finanzführerschein angeboten werden, mit dem man sich die eigene Finanzbildung zertifizieren lassen kann. Dieses Angebot richtet sich grundsätzlich an alle Österreicherinnen und Österreicher und soll vor allem zur persönlichen Orientierung dienen, sagte Blümel. Für Jugendliche könnte der Finanzführerschein nach Ansicht des Ministers allerdings als Zusatzqualifikation bei Bewerbungen besonders interessant sein.

Zur Umsetzung der Strategie wird ein eigenes Koordinierungs- und Kooperationsgremium Finanzbildung gegründet. An dessen Spitze soll ein Finanzbildungsrat stehen. In diesem sollen neben Finanz-, Bildungs- und Konsumentenschutzministerium sowie der Nationalbank auch Vertreter des privaten Sektors und von NGOs vertreten sein. 2026 soll die Finanzbildungsstrategie erstmals evaluiert werden. Erarbeitet wurde sie gemeinsam mit der OECD, die Daten und Analysen beigetragen hat. Auch die Europäische Kommission unterstützt die Strategie.

Blümel erneuert Forderung nach Änderungen bei Krypto-Besteuerung

Am Rande der Pressekonferenz äußerte sich Blümel auf Rückfrage des brutkasten auch zu den vom Ministerium vorgeschlagenen Änderungen bei der Besteuerung von Aktien und Kryptowährungen – konkret zur Wiedereinführung einer Haltefrist, nach der Kursgewinne aus Aktien steuerfrei wären und die das Ministerium am liebsten auch gleich bei Kryptowährungen anwenden würde. Dazu braucht es jedoch eine Einigung mit dem Koalitionspartner, den Grünen. Diese solle dem Vernehmen nach aber eher zurückhaltend sein, was die Wiedereinführung der Haltefrist angeht.

Wie weit die Verhandlungen dazu bereits fortgeschritten sind, wollte Blümel allerdings nicht sagen: “Das eine Anliegen ist dem Koalitionspartner wichtiger, das andere Anliegen vielleicht uns – das ist das Naturell einer Koalitionsregierung, dass man Kompromisse gemeinsam umsetzt”. Eine Haltefrist, die so gestaltet sei, dass sie keinen Anreiz für Spekulation biete, sei aber eine mögliche Maßnahme, um eine effizientere Altersvorsorge zu ermöglichen. Kryptowährungen wiederum seien “Commodities”, die derzeit großteils zur Spekulation genutzt würden, sagte Blümel weiter. Unabhängig von anderen Fragen der Regulierung und Herausforderungen im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssten sie künftig auch von der Versteuerung erfasst sein.

Blümel bezieht sich mit dieser Aussage auf die Kapitalertragssteuer, die aktuell beim Verkauf von Kryptowährungen generell nicht anfällt. Bei Verkäufen nach einer Haltedauer von unter einem Jahr wird derzeit allerdings Einkommenssteuer fällig. Hat man Kryptowährungen jedoch mindestens ein Jahr gehalten und dann mit Gewinn verkauft, ist dieser steuerfrei.

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Der Gründungspreis PHÖNIX ist in der österreichischen Innovationslandschaft fest verankert. Die Auszeichnung wird bereits seit 2012 vergeben und zeichnet jedes Jahr die besten Start-ups, Spin-offs, Prototypen und Female Entrepreneurs aus Österreich aus.

Zu den Preisträger:innen im letzten Jahr zählte unter anderem das Wiener Start-up Inmox GmbH, das eine Sensortechnologie entwickelt, die es erlaubt, den Zustand von Getrieben kontinuierlich und in Echtzeit zu überwachen. Die Kategorie “Spin-off” konnte hingegen die Quantum Technology Laboratories GmbH für sich entscheiden, die Teleskope mit Quantenempfängern und Satelliten-Tracking-Software entwirft. Der Gründungspreis in der Kategorie “Prototyp” ging an das Projekt “Abfall zu Abwasch” der Universität Graz. Daniela Buchmayr vom Klosterneuburger BioTech-Start-up Sarcura wurde hingegen als Female Entrepreneur ausgezeichnet.

“Der Gründungspreis PHÖNIX ist eine wichtige Auszeichnung für Gründungsprojekte und spielt dabei eine tragende Rolle, um herausragende Projekte hervorzuheben und ihnen eine breite Sichtbarkeit zu verleihen. Unser Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Präsentation der Vielfalt des Wissenstransfers”, so die aws Geschäftsführung – rund um Edeltraud Stiftinger und Bernhard Sagmeister.

Neue Ausschreibung startet für 4 Kategorien

In einer neuen Ausschreibungsrunde des Österreichischen Gründungspreis PHÖNIX werden nun wieder die besten Start-ups, Spin-offs, Forschungsteams mit Prototypenprojekten sowie Female Entrepreneurs Österreichs gesucht. Der Österreichische Gründungspreis PHÖNIX wird in den folgenden vier Kategorien vergeben:

Female Entrepreneurs

Diese Kategorie soll ein Signal setzen, um „role models“ zu etablieren: Potenziale von Frauen werden gerade im Bereich von High-Tech Gründungen noch zu selten genutzt. In dieser Kategorie nehmen alle Projekte teil, bei welchen mindestens eine Frau als Forscherin, Gründerin oder Geschäftsführerin federführend involviert ist.

Start-up

Mit dieser Kategorie werden österreichische Start-ups prämiert, die mit ihren innovativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen entweder aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen adressieren oder neue technische Lösungen anbieten. Die Start-ups müssen ihren Firmensitz in Österreich haben und die Gründung muss nach dem 1. Jänner 2018 erfolgt sein.

Spin-off

In dieser Kategorie werden Spin-offs mit ihrer Einrichtung ausgezeichnet, die unter anderem aus öffentlichen Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen oder Kooperationsprogrammen (wie Research Studios Austria, COMET-Zentrum oder CD-Labors) hervorgegangen sind. Auch Spin-offs müssen ihren Firmensitz in Österreich haben. Stichtag für die Gründung ist ebenfalls der 1. Jänner 2018.

Prototypen

Für diese Kategorie sind Universitäten, öffentliche Forschungseinrichtungen und Jungunternehmen, die bei einem Start-up-, Spin-off- oder Prototypenförderungsprogramm ab 1. Jänner 2018 gefördert wurden, berechtigt teilzunehmen. Die Umsetzbarkeit von Innovationen wird mittels „Modellen“ oder Prototypen aufgezeigt und kann somit die Verwertung für Gesellschaft und Wirtschaft beschleunigen.

+++ Jetzt bewerben und profitieren +++

Wie die Bewerbung abläuft

Die Anmeldefrist für den PHÖNIX läuft bis inkl. Sonntag, den 15. September 2024.

Die Preisträger:innen sowie die mit ihnen verbundenen Forschungseinrichtungen werden im Rahmen einer Gala mit Trophäen, Urkunden und Reisegutscheinen bzw. einer Entsendung als Expertinnen und Experten zu einem einschlägigen internationalen oder nationalen Event im Wert von EUR 5.000.- prämiert.

Die Auswahl der Gewinnerinnen und Gewinner erfolgt durch eine international besetzte Fachjury. Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird der Gründungspreis PHÖNIX von der Austria Wirtschaftsservice (aws) in Kooperation mit der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Industriellen Vereinigung (IV) organisiert.


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