13.09.2023

Financial Literacy: Zentrum für Finanzbildung an WU eröffnet

Das neue Zentrum für Finanzbildung hat die Zukunft der Gesellschaft im Mittelpunkt. Und möchte auch Kinder und Jugendliche bei Finanzthemen fördern.
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Zentrum für Finanzbildung, WU
(c) Sabrina Bogner - Vizerektor Harald Badinger, WU Professorin Bettina Fuhrmann, HBM Magnus Brunner (v.l.n.r.).

Österreichs Bevölkerung weist in Sachen Finanzkompetenz laut zahlreichen Untersuchungen stellenweise große Wissenslücken auf. Das Institut für Wirtschaftspädagogik der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) beschäftigte sich daher intensiv mit diesem Thema und leistete mit Projekten Aufklärungs- und Bildungsarbeit. Das am 12. September, im Beisein von Finanzminister Magnus Brunner, eröffnete „Zentrum für Finanzbildung“ will nun dazu beitragen, die Finanzbildung in Österreich zu fördern und weiterzuentwickeln.

Zentrum für Finanzbildung: Neue Angebote

Neben angewandten Forschungsprojekten sollen im Zentrum u.a. bestehende Unterrichtsprogramme evaluiert sowie neue Angebote entwickelt werden. Im Fokus stehen außerdem die Förderung der Finanzbildung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere aus bildungsfernen Familien, sowie das Vorantreiben der Bildungs- und Berufsorientierung von Mädchen und Frauen. Auch die wirtschaftsdidaktische Expertise von Lehrenden soll unterstützt, die Qualität von Unterrichtsmaterialien verbessert und digitale Lernangebote entwickelt werden.

„Die Finanzbildung ist von entscheidender Bedeutung für die Zukunft unserer Gesellschaft. Mit diesem Zentrum möchten wir die Finanzkompetenz aller Menschen in Österreich, egal welchen Alters und auf welchem Wissenstand, ausbauen. Wir laden Unternehmen und Organisationen herzlich ein, sich zu engagieren, um gemeinsam einen positiven Einfluss auf die Finanzbildung in Österreich zu haben“, sagt Bettina Fuhrmann, Professorin und Leiterin des WU-Instituts für Wirtschaftspädagogik.

Auch Bundesminister Magnus Brunner betont die Wichtigkeit des Zentrums für Finanzbildung: „Herausforderungen wie die Inflation führen deutlich vor Augen, wie entscheidend finanzielle Kompetenzen sind. Wer gelernt hat, gut zu haushalten, hat einen entscheidenden Vorteil. Um den Stellenwert von Finanzbildung für ein selbstbestimmtes und sorgenfreies finanzielles Leben zu stärken, hat das Finanzministerium gemeinsam mit unterschiedlichsten Stakeholdern 2021 die Nationale Finanzbildungsstrategie ins Leben gerufen – mittlerweile wurden bereits 135 Maßnahmen umgesetzt. Das neu eröffnete Finanzbildungszentrum an der WU leistet ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Förderung und Verbreitung dieses Themas.“

Ansprechstelle für künftige Maßnahmen

Das „Zentrum für Finanzbildung“ soll auch eine Ansprechstelle für vorhandene und zukünftige Maßnahmen sein, die sich mit der Verbesserung der Finanzkompetenz in Österreich beschäftigen, wie beispielsweise die Projekte Moneywise oder Finanzbildungscoaches.

Mit WU4Juniors wurde auf Initiative von WU-Rektorin Edeltraud Hanappi-Egger bereits 2019 ein kostenfreies Programm ins Leben gerufen, das Jugendliche fit in Wirtschaftsthemen machen soll. Ein Teil davon widmet sich ebenfalls Finanzfragen. Die Rektorin dazu: „Langfristig will die WU mit all diesen Maßnahmen die österreichische Wirtschaftskompetenz fördern.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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