20.09.2018

Wiener Startup Finabro holt Raiffeisen-Top-Manager an Bord

Der Steirer Joachim Schuller, der zuvor Marketing und Vertrieb der Valida Vorsorgekasse von Raiffeisen und Uniqa leitete, übernimmt nun eben diesen Bereich beim Wiener Startup Finabro.
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Finabro: Joachim Schuller
(c) Finabro: Joachim Schuller

Es ist genau eines von jenen Produkten, für die Finabro-Founder Søren Obling und Oliver Lintner einen Gegenentwurf vorlegen, das der Steirer Joachim Schuller zuletzt betreute. Als Marketing- und Vertriebsleiter der Valida Vorsorgekasse, die von Raiffeisen, Uniqa und der Privatbank Schelhammer und Schattera betrieben wird, verkaufte er betriebliche Mitarbeitervorsorge, die für österreichische Unternehmen verpflichtend ist. Es ist eines der Hauptprodukte des Wiener Startups, zu dem er, wie nun bekannt wurde, im August als Sales- und Marketingchef wechselte.

+++ Finabro: Wiener FinTech-Startup mit “Service, das sonst nur Reiche bekommen” +++

Schuller als perfekte Besetzung für Finabro

Für Finabro ist er also wohl die perfekte Besetzung. „Joachim Schuller bringt für uns einfach sehr viel mit: Umfangreiches Know-how im Retail Banking, im Bereich Pension und Vorsorge, sowie in der Fondsbranche“, wird Finabro-Founder Obling in einer Aussendung zitiert. Nicht zu vernachlässigen dürfte aber wohl auch das Netzwerk sein, das der Manager in seinen acht Jahren bei Valida aufgebaut hat. Schuller, der vor der Tätigkeit bei Valida bei Raiffeisen Capital Management für den österreichischen Retailmarkt und dann bei der Raiffeisenlandesbank Steiermarkfür den gesamten Filialvertrieb verantwortlich war, wurde auch am Unternehmen beteiligt.

Wechsel aus der Old Economy zum Disruptor?

Ist es also ein gewagter Wechsel aus der Old Economy zum Disruptor ebendieser? Nicht ganz. Denn Valida und Finabro haben mit der Uniqa einen gemeinsamen Miteigentümer. Das Wiener Startup nutzt für seine Vorsorgeprodukte fondsgebundene Lebensversicherungen – verschafft dem großen Partner also auch direkt Umsätze. Schullers Wechsel dürfte für den vorigen Arbeitgeber also kein Problem darstellen.

Joachim Schuller: FMA-Konzession überzeugte

In der offiziellen Presseaussendung wird freilich etwas anders begründet. „Was mich sofort für Finabro eingenommen hat, war nicht nur das gewaltige Potential, sondern auch wie hochprofessionell hier gearbeitet wird“, wird Schuller dort zitiert. Überzeugt habe ihn auch, dass das Wiener Startups als erstes FinTech des Landes eine FMA-Konzession bekommen hat.

⇒ zur Finabro-Page

Finabro-Founder Obling u.a. am Podium beim brutkasten Meetup #IsureTech

Live von dem brutkasten Meetup #InsureTech

Seid live dabei, wenn unsere Podiumsexperten die technologischen Entwicklungen der InsureTech Szene diskutieren. Am Panel Andreas Nemeth, CEO UNIQA Ventures, Michael Wieser, Partner bei Helvetia Venture Fund, Erika Krizsan, Managing Director bei Insurance Factory Consulting & Training, Carmen Balazs Poandl, CEO bei puck und Soren Obling, Founder bei FINABRO.

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 12. September 2018

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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