05.09.2023

Die FFG hat eine neue Geschäftsführung

Seit 1. September leiten Karin Tausz und Henrietta Egerth-Stadlhuber gemeinsam die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).
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Henrietta Egerth und Karin Tausz.
Karin Tausz und Henrietta Egerth-Stadlhuber (c) FFG/Einzenberger

Mit Septemberbeginn begrüßte Österreichs größte Förderagentur für Innovation, Forschung und Technologieentwicklung, die FFG, eine neue Geschäftsführung: Die langjährige FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth-Stadlhuber bleibt im Amt, bekommt aber Unterstützung in der Geschäftsführung von Karin Tausz, die neu zur FFG wechselt.

Egerth-Stadlhuber seit 2004 in der Geschäftsführung tätig

Egerth-Stadlhuber ist anerkannte Expertin in Forschungs- und Technologiepolitik, so die FFG in einem öffentlichen Statement. Die Geschäftsführerin soll ihre leitende Position, die sie seit 2004 ausführt, weiterhin mit ihrer Erfahrung bereichern, während Tausz als Strategin und Innovatorin, unter anderem im Mobilitätssektor sowie in der Regional- und Stadtentwicklung, die Führungsebene verstärkt.

Egerth-Stadlhuber war vor ihrer Tätigkeit in der FFG-Geschäftsführung zuerst in Brüssel und dann in der Industriellenvereinigung (IV) in Wien tätig. Im Jahr 2000 wechselte sie in das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, wo sie für Wirtschaftsförderungen sowie Forschung und Entwicklung zuständig war.

Karin Tausz hatte zuvor mehrere Funktionen als Strategin und Managerin mit Schwerpunkt im Mobilitätssektor inne, unter anderem als Head of Mobility Solutions bei Magna Steyr. Zuletzt leitete Tausz den Bereich Unternehmensentwicklung in der ÖBB-Infrastruktur-AG, wie die FFG auf ihrer Webseite schreibt.

“Geballte Kompetenz für Förderung von Innovation und Exzellenz”

Die FFG spricht dabei von einer “geballten Kompetenz zur Förderung von Innovation und Exzellenz am Forschungsstandort Österreich”. Als nationale Förderagentur für angewandte Forschung und Entwicklung in Österreich unterstützt die FFG österreichische Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Forschende mit Förderungen und Services.

Die Gesellschaft steht im Eigentum der Republik Österreich, ihre Eigentümervertreter sind das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW).

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Acadybot, Risikokapital, Thomas Gernbauer
(c) Thomas Gernbauer.

Sich selbst mit Strom versorgende Siedlungen oder ganze Gemeinden gibt es mittlerweile ein paar. Das Konzept der Autarkie kann man aber noch weit über den Energie-Bereich hinaus verstehen. Auch das Linzer Startup autark.me von Thomas Gernbauer startete mit Anwendungen im Energiebereich – brutkasten berichtete vor etwa zwei Jahren. Doch wie auch auf der Website zu lesen ist, denkt man Autarkie noch deutlich weiter.

autark.me: Autarkie über Photovoltaik, Stromspeicher und Wasserstoffproduktion

Autarkie umfasse “im Grunde alle Bereiche des täglichen Lebens”, heißt es dort. Konkret führt autark.me “technische Autarkie”, etwa über Photovoltaik, große Stromspeicher und eine eigene Wasserstoffproduktion, aber auch “Ernährungs- und Wasser-Autarkie”, etwa über Aquaponik und Vertical Farming an. Auch um “finanzielle Autarkie” mittels Vermögensaufbau und “mentale Autarkie” will sich das Startup kümmern. Damit will es eine relativ breite Kundengruppe – “Familien, Siedlungen, Gewerbebetriebe, Industrien oder Gemeinden” – ansprechen und “praxisnahe Beratung” bieten.

Statement vom Gründer

Doch nun wurde beim Startup von Gläubigerseite ein Konkursantrag eröffnet. Gründer Thomas Gernbauer sieht sich als “Opfer eines Betrugs” durch einen Subunternehmer, wie er gegenüber brutkasten darlegt.

Auf Nachfrage gab Gernbauer folgendes Statement ab: “Durch das Fehlverhalten eines Sublieferanten sind wir in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Das Thema wird am 5.10.2024 in ORF 2 beim Bürgeranwalt erörtert. Wir haben bis zuletzt versucht, unsere Photovoltaik Kunden zufrieden zu stellen. Der PV Markt ist außerdem eingebrochen und die Deckungsbeiträge sind zu stark gesunken. Ein ungeduldiger Gläubiger hat jedoch einen Insolvenzantrag gestellt, den wir nicht abwenden konnten.”

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