28.06.2023

Fernmonitoring: Wien fördert mit Microsoft Telemedizin und digitale Patientenbetreuung

In enger Zusammenarbeit mit dem Technologiepartner Zühlke wurde jüngst ein Pilotprojekt initiiert, bei dem Hochrisikopatient:innen mit einer Covid-19-Infektion mithilfe von Fernmonitoring-Technologie betreut wurden.
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Telemedizin, Fernmonitoring
(c) Stock.Adobe/Nata Bene - Ein Wiener Pilotprojekt möchte die heimische Telemedizin fördern.

Es war die Pandemie, die Gesundheits-Apps, virtuelle Arztkonsultationen oder das E-Rezept in die Mitte der Gesellschaft getragen hat. Heute kommt die Digitalisierung in vielen Bereichen des Gesundheitswesens zum Einsatz und dringt noch weiter vor. Auch der Überbegriff Telemedizin hat sich vermehrt im heimischen Wortschatz integriert und Fernmonitoring als mögliche Variante der Gesundheitsuntersuchung eröffnet. Und Wien scheint mitzumachen.

Telemedizin: Ziel skalierbare Plattform

Der Innovationsdienstleister Zühlke, Wien Digital, das Future Health Lab, Microsoft und ein vielfältiges Partnerökosystem an Expert:innen haben im Rahmen eines Pilotprojekts eine Fernmonitoring-Lösung für Hochrisikopatient:innen mit einer Covid-19-Infektion entwickelt. Das gemeinsame Ziel: Eine offen skalierbare Plattform bereitzustellen, die für jede Anzahl an Patient:innen und für eine Vielzahl kardiovaskulärer Krankheitsbilder anwendbar sei.

In der Pandemie war die Lage für Infizierte oftmals schwierig einzuschätzen, ob und wann der Krankenhausbesuch notwendig ist. Gleichzeitig kann sowohl eine überstürzte als auch eine verspätete Aufnahme ins Krankenhaus eine große Herausforderung für das belastete Gesundheitssystem sein.

Entlastung des Medizinpersonals

In Zeiten von Lockdowns und stark belegten Spitälern sei für ein patientenzentriertes Gesundheitssystem essentiell, dass Patient:innen sich weiterhin gut betreut fühlen und wissen, dass sie nicht allein sind, so die am Projekt beteiligten Parteien. Doch während Hochrisikopatient:innen in Selbstisolation eine besonders bedürftige Gruppe darstellen, sei gleichzeitig die Entlastung des Medizinpersonals von systemkritischer Bedeutung.

In solchen Situationen könnte Telemonitoring einen erheblichen Effekt haben. Werden infizierte Hochrisikopatient:innen mit technologischen Mitteln aus der Ferne betreut und ihre Werte überwacht, so würde sich die Frage nicht mehr stellen, ob und wann sie einen Arzt aufsuchen sollen. Patient:innen hätten die Gewissheit, dass sie kontaktiert werden, wenn ein Arztbesuch notwendig wird, wagen Wien Digital, Microsoft und Co. einen Blick in die Zukunft.

Der Fernmonitoring-Test

Anfang 2022 startete die Bundeshauptstadt eine Therapie mit monoklonalen Antikörpern an der Klinik Favoriten. Eine besonders wirksame Spezialtherapie für Risikopatient:innen mit einer nachgewiesenen Infektion. Diese erhielten eine Infusion in der Klinik und gingen danach in häusliche Selbstisolation. Das jetzige Pilotprojekt soll daran anknüpfen: Zum einen sollte eine bessere, individuelle Versorgung den Weg ins Krankenhaus nach der Therapie möglichst ersparen. Zum anderen könnten durch die frühzeitige Erkennung negativer Krankheitsabläufe schneller Maßnahmen gesetzt werden, um Spitäler zu entlasten. Mit dem Projekt möchte man auch die Akzeptanz von Fernmonitoring-Lösungen im Gesundheitsbereich überprüfen.

Das Pilotprojekt begann eigentlich bereits im April 2021 mit der Initiative vom Future Health Lab. Das Team bei Wien Digital, unter der Führung von Otto Fraunbaum, war für die technische Integration in die Umgebung der Stadt Wien verantwortlich. Als Lösung wurde das international eingesetzte „HCAlert“ von HopeCare ausgewählt. Partner Zühlke setzte das Projekt technisch um und verantwortete das multidisziplinäre Projektmanagement.

„Unser Pilotprojekt zeigt, wie eine fächerübergreifende Zusammenarbeit für eine wegweisende technische Innovation erfolgreich eingesetzt werden kann. Jeder einzelne Partner hat seine Expertise in den Prozess eingebracht. Technologie und Fachwissen müssen Hand in Hand gehen, um Innovationen auf den Markt zu bringen“, sagt Otto Fraunbaum, Geschäftsbereichsleiter Grundlagenentwicklung und Architektur bei Wien Digital.

Telemedizin und ihre Parameter

Die Partner definierten gemeinsam mit der Klinik Favoriten, angeführt von Professor Wenisch, die Parameter für die Fernüberwachung: Insbesondere die Sauerstoffsättigung und der Puls wurden als Kriterien für die Früherkennung von Risiken während einer Covid-19-Erkrankung ausgewählt.

Mit dem Team von Wien Digital hat Zühlke zudem eine Lösung auf de Cloud-Computing-Plattform Azure integriert, die diese zentralen Parameter erfassen soll. Insgesamt nahmen 110 Covid-19 positiv getestete Hochrisikopatient:innen am Projekt teil.

Zum Start erhielten sie während des Aufklärungsgesprächs im Rahmen ihrer Infusionstherapie in der Klinik ein Pulsoximeter, eine Applikation auf dem Smartphone und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung im Videoformat sowie in gedruckter Form. Danach gingen sie in Selbstisolation nach Hause.

Nach der Registrierung in der App erhielten sie zweimal täglich eine Erinnerung, um Messungen vorzunehmen. Diese Daten wurden dann in die Lösung von HopeCare, basierend auf Microsoft Azure, übertragen und mit vordefinierten Soll-Parametern verglichen.

Wenn sich die Parameter außerhalb der Schwankungsbreite befanden, erhielten die Ärzt:innen in der Klinik eine SMS-Benachrichtigung am Diensthandy. Die Identifikation des konkreten Patienten erfolgte erst über den Einstieg in die Applikation. Im nächsten Schritt konnte der zuständige Arzt Betroffene kontaktieren, um sicherzustellen, dass alles in Ordnung ist und bei Bedarf Maßnahmen setzen.

Datenschutz: Keine Daten in der Cloud

Dabei stand der Schutz der Privatsphäre im Vordergrund: In der Cloud waren keine personenbezogenen Daten abgespeichert, sondern nur Patientennummern und Messdaten. Die personenbezogenen Daten der Patient:innen wie Name, Adresse und Telefonnummer lagen zu jeder Zeit verschlüsselt bei Wien Digital, heißt es. Nur im Falle einer Benachrichtigung über die Verschlechterung des Zustandes eines konkreten Patienten konnten Ärzt:innen die personenbezogenen Daten abrufen, indem sie die Patientennummer in das Portal eingaben.

Albert Frömel, Leiter Healthcare bei Zühlke Österreich dazu: „Unser Pilotprojekt hat gezeigt, wie die digitale telemedizinische Betreuung von Patient:innen eine echte Unterstützung bei deren Genesung bieten kann. Während der Pandemie wurde die Technologie zum ersten Mal in dieser Form eingesetzt. Den Hochrisikopatient:innen Sicherheit zu vermitteln war gerade in Zeiten von Social Distancing umso wichtiger. Diese fühlten sich sogar in der Selbstisolation gut begleitet – schon deswegen ist das Projekt für uns ein Erfolg.“

Telemedizin auch für Diabetes oder COPD gedacht

Auch wenn man im Großen und Ganzen die Pandemie hinter sich gelassen habe, glauben die Beteiligten, dass eine Fernmonitoring-Lösung wie diese die Zukunft sei. Mit der Technologie können auch andere Parameter gemessen werden, wie etwa Blutzucker und Blutdruck. Auch die Behandlung weiterer kardiovaskulärer Krankheitsbilder wie Diabetes oder COPD sollen mit solchen Technologien gut unterstützbar sein.


Titelbild: (c) Stock.Adobe/Nata Bene – Ein Wiener Pilotprojekt möchte die heimische Telemedizin fördern.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Der Artikel weist auf die zunehmende Nutzung von Telemedizin und Fernmonitoring im Gesundheitswesen hin. Diese digitalen Technologien haben während der COVID-19-Pandemie an Bedeutung gewonnen und tragen dazu bei, die Versorgung von Hochrisikopatienten zu verbessern und das Gesundheitssystem zu entlasten. Durch die Möglichkeit der Überwachung von Patientenwerten aus der Ferne können geeignete Maßnahmen frühzeitig ergriffen und Krankenhausaufenthalte vermieden werden. Dies führt zu einer besseren Patientenbetreuung und unterstützt die Patienten dabei, sich während der Selbstisolation sicher und betreut zu fühlen. Das Pilotprojekt in Wien zeigt beispielhaft, wie eine fächerübergreifende Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Partnern und die Integration von Technologie in das Gesundheitswesen zu innovativen Lösungen führen können. Die Telemedizin und das Fernmonitoring haben das Potenzial, die Gesundheitsversorgung zu verbessern und die Zukunft des Gesundheitswesens zu prägen.

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Der Artikel beschreibt ein Pilotprojekt in Wien, bei dem eine Fernmonitoring-Lösung für Hochrisikopatienten mit einer COVID-19-Infektion entwickelt wurde. Diese Lösung ermöglicht es den Patienten, von zu Hause aus überwacht zu werden und bei Bedarf kontaktiert zu werden, um einen Arztbesuch zu vereinbaren. Dies kann dazu beitragen, das Gesundheitssystem zu entlasten und die Betreuung der Patienten zu verbessern. Darüber hinaus wird betont, dass Fernmonitoring-Lösungen wie diese auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen könnten, nicht nur bei COVID-19, sondern auch bei anderen Krankheiten wie Diabetes oder COPD. Dies könnte zu wirtschaftlichen Auswirkungen führen, da solche Technologien eine effizientere und kostengünstigere Art der medizinischen Betreuung ermöglichen und möglicherweise zu Einsparungen im Gesundheitssystem führen könnten.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Dieser Artikel ist für dich als Innovationsmanager:in relevant, da er einen Einblick in ein Pilotprojekt zur Fernmonitoring-Lösung für Hochrisikopatient:innen mit einer Covid-19-Infektion gibt. Die Nutzung von Telemedizin und digitaler Patientenbetreuung hat während der Pandemie stark zugenommen und könnte auch zukünftig eine wichtige Rolle im Gesundheitswesen spielen. Das Projekt zeigt, wie eine fächerübergreifende Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Partnern zu erfolgreichen technologischen Innovationen führen kann. Als Innovationsmanager:in könntest du von diesem Beispiel lernen und möglicherweise ähnliche Projekte initiieren oder unterstützen, um das Gesundheitswesen weiter zu digitalisieren und innovative Lösungen zu entwickeln.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Der Artikel über das Fernmonitoring-Pilotprojekt in Wien zeigt die fortschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen, insbesondere im Bereich der Telemedizin. Dieses Projekt, das in Zusammenarbeit mit Microsoft und anderen Partnern entwickelt wurde, zielt darauf ab, eine skalierbare Plattform für die digitalisierte Patientenbetreuung bereitzustellen. Als Investor:in könnte dies ein Indikator für das Potenzial von Telemedizin und digitalen Gesundheitslösungen sein, die in Zukunft eine immer wichtigere Rolle spielen könnten. Es könnte sich lohnen, ähnliche Unternehmen oder Technologien im Gesundheitssektor genauer zu betrachten und ihr Wachstumspotenzial zu bewerten.

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Der Artikel beschreibt ein Pilotprojekt in Wien, bei dem eine Fernmonitoring-Lösung für Hochrisikopatienten mit einer Covid-19-Infektion entwickelt wurde. Das Ziel dieses Projekts ist es, eine skalierbare Plattform bereitzustellen, die für eine Vielzahl kardiovaskulärer Krankheitsbilder anwendbar ist. Durch das Fernmonitoring können die Patienten aus der Ferne betreut und ihre medizinischen Werte überwacht werden, um frühzeitig negative Krankheitsverläufe zu erkennen und Spitäler zu entlasten. Die Partner des Projekts glauben, dass solche Telemedizin-Lösungen die Zukunft des Gesundheitswesens sind und auch für andere Krankheitsbilder wie Diabetes oder COPD unterstützend sein können. Das Pilotprojekt zeigt, wie eine fächerübergreifende Zusammenarbeit und technische Innovationen im Gesundheitsbereich erfolgreich eingesetzt werden können.

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Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

  • Zühlke
  • Wien Digital
  • Future Health Lab
  • Microsoft
  • Professor Wenisch

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Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

  • Zühlke
  • Wien Digital
  • Future Health Lab
  • Microsoft
  • HopeCare

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