15.10.2024
FDA

Fermify: Eiweißbestandteil des Wiener Biotechs gilt nun als sicher

Das Wiener Startup Fermify von Eva Sommer hat bewiesen, dass sein Eiweißbestandteil Kasein "allgemein als sicher anerkannt" ist. Bei der Erstellung des Lebensmittelsicherheitsdossiers hat man dafür mit der US-Lebensmittelbehörde FDA kooperiert.
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Fermify, veganer Käse, GRAS, FDA
(c) Dani-Ella-Photography - Christoph Herwig und Eva Sommer von Fermify.

Das Wiener Vegan-Käse-Startup Fermify konnte im letzten Jahr im Mai eine 5-Mio.-Dollar Funding-Runde aufstellen – brutkasten berichtete. Dem folgte im Juli 2023 die Erweiterung der Seed-Runde auf sechs Millionen Euro. In der Mai-Ausgabe des brutkasten-Magazins erzählte zudem Founderin und CEO Eva Sommer ihre persönliche Geschichte über ihren Schulabbruch mit 15, ihre Mutterschaft mit 18 und einen Millionen-Exit. Nun gibt es Neuigkeiten, die die Eignung ihrer Produktionstechnologie im US-Amerikanischen Markt befeuern.

Fermify: Kasein nun „Generally Recognized As Safe“

Zur Erklärung: GRAS st ein Akronym für die Formulierung „Generally Recognized As Safe“ (Allgemein als sicher anerkannt). Gemäß den Abschnitten 201(s) und 409 des Federal Food, Drug, and Cosmetic Act der US-Lebensmittelbehörde FDA (Food and Drug Administration) ist jede Substanz, die Lebensmitteln absichtlich zugesetzt wird, ein Lebensmittelzusatzstoff, der der Überprüfung vor dem Inverkehrbringen und der Zulassung durch die FDA unterliegt.

Damit ein Stoff als GRAS eingestuft werden kann, müssen die wissenschaftlichen Daten und Informationen über die Verwendung eines Stoffes allgemein bekannt sein. Zudem muss ein Konsens unter qualifizierten Experten darüber bestehen, dass diese Daten und Informationen belegen, der Stoff sei unter den Bedingungen seiner vorgesehenen Verwendung sicher.

GRAS-Bestimmungen, die auf diese Weise getroffen werden, werden als wissenschaftliche Verfahren bezeichnet. Bei einem Lebensmittelzusatzstoff werden „private Daten und Informationen“ über die Verwendung des Stoffes an die FDA übermittelt, die alles auswertet, um festzustellen, ob der Stoff unter den Bedingungen seiner vorgesehenen Verwendung sicher ist.

Anders gesagt: bei einem Lebensmittelzusatzstoff bestimmt also die FDA die Sicherheit des Inhaltsstoffs, während die Feststellung, dass ein Inhaltsstoff GRAS ist, von qualifizierten Experten außerhalb der Regierung getroffen werden kann.

Bei Fermify geht es hierbei um das tierfreie Kasein (größter Eiweißbestandteil des Milcheiweißes): „Fermify, ein weltweit führendes Unternehmen in der Entwicklung von tierfreien Milchproteinen, hat als eines der ersten Unternehmen der Welt unabhängig festgestellt (selbst bestätigt), dass sein tierfreies Kasein allgemein als sicher anerkannt ist (GRAS). Gleichzeitig hat das Unternehmen seine GRAS-Schlussfolgerung der FDA (Food and Drug Administration) mitgeteilt. Dies ist ein wichtiger Meilenstein für die breite Markteinführung von tierfreien Käse- und Molkereiprodukten.“, heißt es per Aussendung.

Wichtige Entwicklung für Präzisionsfermentation

Dies sei eine wichtige Entwicklung für Fermify und den gesamten Sektor der Präzisionsfermentation, erklärt Sommer. „Wir sind eines der ersten Unternehmen, die ihre Kaseinproteine in den USA verkaufen. Wir arbeiten intensiv mit unseren B2B-Kunden an der Produktentwicklung. Wir haben eine lange Warteliste für unser tierfreies Kasein. Das Erreichen dieses Meilensteins ist eine wichtige Bestätigung für die Qualität und Sicherheit der Fermify-Technologie. Im vergangenen Jahr haben wir mit Milchproduzenten zusammengearbeitet, um die Funktionalität unseres Proteins für verschiedene Arten von Milchprodukten wie Käse, Cremes, Schäume und Getränke zu testen. Jetzt können unsere Kunden auch sensorische Experimente durchführen.“

Fermify: Konferenz mit FDA

Vor der Einreichung des Lebensmitteldossiers hat Fermify eine umfassende Sicherheitsstudie durchgeführt, die von einem externen akkreditierten Lebensmittelsicherheitslabor bewertet wurde. Dabei erfüllte man die Anforderungen der US-Behörde.

„Die FDA hat sich bei der Erstellung des Lebensmittelsicherheitsdossiers sehr kooperativ gezeigt“, erzählt Sommer. „Wir haben unser Verfahren und unsere Produktspezifikation in einer Telefonkonferenz vor der Einreichung mit Experten der FDA besprochen. Diese einmalige Gelegenheit war für Fermify sehr hilfreich, um die Eignung der Kaseinproduktionstechnologie für den US-amerikanischen Markt zu beurteilen, und wir sind sehr dankbar für ihre Unterstützung.“

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easyvegan Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
(c) Adobe Stock

5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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