07.07.2020

Female Founders Monitor: Frauen deutlich im Nachteil bei Finanzierung

Der Female Founders Monitor des Bundesverband Deutscher Startups, an dem auch Nina Wöss, ehemals Head of Marketing & Community bei Speedinvest und akuelle Co-Founderin und COO von Female Founders, mitgearbeitet hat, entblößt in seinem neuesten Bericht ein "gender bias" bei der Finanzierung. Und ein kulturelles Problem.
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(c) FF - Nina Wöss, Co-Founderin Female Founders, sieht in der Benachteiligung von Frauen in der Szene eine gesellschaftliches Problem.

Nina Wöss geht davon aus, dass die Daten des Female Founders Monitors (FFM), die vom Bundesverband Deutscher Startups erstellt wurden, in den meisten europäischen Ländern, auch in Österreich, ähnlich zutreffen. Der Bericht wird heuer zum dritten Mal veröffentlicht und repräsentiert 4.670 Personen, darunter 731 Gründerinnen (15,7 %) und 3.939 Gründer (84,3 %). Die Teilnehmer verteilen sich auf insgesamt 1.926 Startups: 209 der untersuchten Gründungsteams sind weiblich, 1.318 männlich und 384 sind Mixed-Teams. Ein „key learning“ dabei ist, dass schnelles Wachstum und größere Kapitalaufnahmen für Gründerinnen noch eine Ausnahme darstellen.

Die Million der Männer

So haben etwa nur 5,2 Prozent der Frauen-Teams bereits eine Million Euro oder mehr erhalten – bei den Männer-Teams sind es dagegen 27,8 Prozent. Allgemein ist in Deutschland der Anteil an Startup-Gründerinnen zum Vorjahr kaum angestiegen und liegt aktuell bei 15,7 Prozent.

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„Ich vermute, dass Frauen häufiger dazu neigen, sich zu unterschätzen und risikoaverser als Männer sind. Dabei kommunizieren sie zum Teil auch vorsichtiger. Außerdem gibt es weniger Frauen mit einem Hintergrund im Technologie- und MINT-Bereich“, wird Veronika Riederle, Gründerin und CEO von Demodesk, in der Studie zitiert. „Auch das Thema Familie spielt sicherlich eine Rolle.“

Kindererziehung von Vätern eine Gunst?

Nina Wöss sieht darin eine Problematik, die auch auf einer gesellschaftlichen Ebene fußt, wie sie dem brutkasten erzählt. „Es ist die Frage, wie wir mit arbeitenden Männern und Frauen umgehen. Es hält sich noch immer das Bild in der Bevölkerung, dass es bei einem Mann eine Gunst ist, wenn er sich um das Kind kümmert. Bei einer Frau, die arbeitet, fällt schnell der Satz ‚Willst du dich nicht ums Kind kümmern?‘. Das ist einer der Umstände, die dazu führen, dass es keine Vorbilder gibt. Wenn man etwa im Tech-Bereich keine Frauen sieht, denkt man automatisch, es ist nicht möglich“, sagt sie.

Das Netzwerkproblem

Ein weiteres Problemfeld, das im Bericht thematisiert wird, ist, dass Frauen-Teams über weniger stark ausgeprägte Netzwerke in einigen höchst geschäftsrelevanten Bereichen verfügen – das gilt insbesondere für den Investment-Sektor und die etablierte Wirtschaft, wie es heißt.

Diese Diskrepanz lässt sich vor allem auf ungleiche Ressourcen zurückführen. Neben Kontakten zu potenziellen Mitgründerinnen und Mitgründern fehlen vor allem Netzwerke zur etablierten Schlüssel-Akteuren und im Investmentbereich. So zeige sich zum Beispiel, dass 33,1 Prozent der von Frauen geführten Unternehmen Business-Angels als Kapitalgeber präferieren, jedoch bisher nur 7,7 Prozent diese Finanzierungsquelle realisieren konnten – ähnlich verhalte es sich mit Blick auf Venture-Capital.

Female Founders Monitor: „Unsicherheiten beseitigen“

Michelle Skodowski, Gründerin und COO von Botfriends, sieht in den Gründen für die Klüfte zwischen Männern und Frauen in der Startupszene „Unsicherheiten“, die beseitigt gehören: “ Meiner Erfahrung nach sind Frauen beim Gründen oft ängstlicher – gerade mit Blick auf finanzielle Verluste – und gehen weniger locker mit der generellen Unsicherheit in diesem Bereich um als Männer. Diese Sorgen nehmen zu, wenn Gründerinnen neben ihrem Unternehmen auch noch Verantwortung für ihre Familie übernehmen müssen. Um den Anteil der Gründerinnen zu erhöhen, sollte man solche Unsicherheiten beseitigen“, sagt sie dem Bundesverband deutscher Startups.

Wie an Investoren kommen?

Wöss hingegen weiß, dass die Investorenszene männlich dominiert ist. Und es besonders Frauen an Netzwerkverbindungen mangelt. „Kapitalgeber zeigen sich öffentlich natürlich offen, doch in der Realität sieht es so aus, dass man als Gründer oder Gründerin durch Empfehlung in Kontakt mit Investoren gelangt. Oder sie zufällig wo kennen lernt“, so die Entrepreneurin.

Gründerinnen und Gründer älter als angenommen

Noch klarer wird die gesamte Problematik für Frauen, wenn man sich Zahlen zum Gründungszeitpunkt eines Startups ansieht. Es gibt die Idee von jungen Personen, die Anfang 20 ihr Unternehmen erschaffen und ihr Studium dafür abbrechen. Diese romantisierende Bild eines Entrepreneurs stellt jedoch eine Ausnahme dar. Laut dem Female Founders Monitor sind unabhängig vom Geschlecht die Gründerinnen und Gründer im Mittel etwa 35 Jahre alt.

Unternehmensgründung & Familienplanung

Die quantitativ größte Gruppe gründet zwischen ihrem 30. und 40. Lebensjahr (45,9 Prozent). Der Anteil derjenigen, die vor dem Alter von 25 Jahren ein Startup aufbauen, liegt dagegen nur bei 8,9 Prozent. Da die typische Phase der Unternehmensgründung damit genau mit der Zeit der Familienplanung zusammenfällt, ergeben sich beim Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf besondere Herausforderungen.

Der FFM 2019 hat im Detail gezeigt, dass familiäre Aufgaben auch in der Startup-Szene ungleich zwischen Frauen und Männern verteilt sind. Gründerinnen sind deutlich stärker gefordert. Und genau diese Doppelbelastung ist für Frauen ein zentrales Hindernis auf dem Weg zum eigenen Startup.

Frauen sozial aktiver als Männer?

Laut der Studie gibt es aber auch Stärken in diversen Bereichen. Gründerinnen seien vor allem durch soziale Problemstellungen motiviert und würden ihre innovativen Geschäftsmodelle an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Gesellschaft etablieren. Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise zeigt sich besonders die starke Präsenz im Gesundheitswesen – fast 17 Prozent der frauengeführten Startups sind in diesem Sektor tätig, bei den Männern sind es 6,5 Prozent.

Gründerinnen agieren nachhaltiger

Im Bericht heißt es dazu: „Allgemein lässt sich sagen, dass Purpose – also ein höheres Ziel – für Frauen in der Startup-Szene enorm wichtig ist. Im Unterschied zu den Gründern ist ihre Motivation häufiger an ökologische Nachhaltigkeit gebunden. Noch deutlicher ist das Bild im Bereich Social Entrepreneurship, dem sich über die Hälfte der Gründerinnen zugehörig fühlt. Die Zahlen des Social Entrepreneurship Monitors, demzufolge der Frauenanteil dort bei fast 47 % liegt, bestätigen diese Ergebnisse. Die Entwicklung neuer und vor allem digitaler Konzepte im sozialen Bereich – nicht erst seit der Corona-Krise eines der Zukunftsthemen im Startup Sektor – wird also maßgeblich von Gründerinnen vorangetrieben.“

Erkenntnisse des Female Founders Montitor

Allgemein zeigt der Bericht des Bundesverband Deutscher Startups schlussendlich, dass Frauen im Startup-Ökosystem nach wie vor stark unterrepräsentiert sind. Die Ursachen scheinen kulturell bedingt zu sein. Gründerinnen sind der Studie nach stärker familiär eingebunden und es fehlt oft schlicht die nötige Zeit fürs eigene Unternehmen. Darüber hinaus seien sie im Bereich Finanzierung stark im Nachteil, was vor allem für das Einwerben größerer Kapitalmengen durch Business Angels und VCs gelte, heißt es weiter. Und schließlich bestehe eine deutliche Schieflage mit Blick auf relevante Kontakte in den Investmentsektor.

Die Conclusio des Female Founders Monitors: „Die Stärkung von Startup-Gründerinnen sollte genau diese Bereiche adressieren, um die dringend nötige Diversität ins Startup-Ökosystem zu bringen. Denn Frauen sind neben ihrem unternehmerischen Antrieb stärker durch übergeordnete Ziele motiviert und treiben sowohl die Green Economy als auch das Feld Social Entrepreneurship entscheidend voran.“


⇒ Zur kompletten Studie

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Female Founders Monitor: Frauen deutlich im Nachteil bei Finanzierung

  • Nina Wöss geht davon aus, dass die Daten des Female Founders Monitors (FFM), der vom Bundesverband Deutscher Startups durchgeführt wurde, in den meisten europäischen Ländern, auch in Österreich, ähnlich zutreffen.
  • Der Bericht wird heuer zum dritten Mal veröffentlicht und repräsentiert 4.670 Personen, darunter 731 Gründerinnen (15,7 %) und 3.939 Gründer (84,3 %).
  • Die Teilnehmer verteilen sich auf insgesamt 1.926 Startups: 209 der untersuchten Gründungsteams sind weiblich, 1.318 männlich und 384 sind Mixed-Teams.
  • Ein „key learning“ dabei ist, dass schnelles Wachstum und größere Kapitalaufnahmen für Gründerinnen noch eine Ausnahme darstellen.
  • So zeige sich zum Beispiel, dass 33,1 Prozent der von Frauen geführten Unternehmen Business-Angels als Kapitalgeber präferieren, jedoch bisher nur 7,7 % diese Finanzierungsquelle realisieren konnten – ähnlich verhalte es sich mit Blick auf Venture-Capital.
  • Der FFM 2019 hat im Detail gezeigt, dass familiäre Aufgaben auch in der Startup-Szene ungleich zwischen Frauen und Männern verteilt sind.

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