18.12.2018

Female Founders: Call für Accelerator “Grow F” gestartet

Female Founders hat die Bewerbungsphase für den Accelerator "Grow F" gestartet. Das Programm soll Gründerinnen das nötige Know-how für den Markteintritt vermitteln. Die Bewerbung läuft noch bis zum 31. Jänner 2019.
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© künsztler

Female Founders, die Initiative von Tanja Sternbauer, Nina Wöss und Lisa-Marie Fassl, hat sich zum Ziel gesetzt, Frauen im Startup-Ökosystem zu vernetzen und die Sichtbarkeit der weiblichen Startupszene zu erhöhen. Die Initiative startete nun einen Call zum eigenen Accelerator-Programm “Grow F”. Wie Lena Hödl, Programm-Managerin des Accelerators, gegenüber dem brutkasten erläutert, sei das Programm speziell auf Gründerinnen abgestimmt, obwohl sich auch gemischte Teams bewerben können. Bei den drei Touchpoints – Kick-Off-Event im April, Mid-Term Check im Mai, Finals im Juni – sollten allerdings die weiblichen Gründerinnen bzw. Teammitglieder anwesend sein. Zudem gebe es Soft-Skill Masterclasses zu frauenspezifischen Themen, wie beispielsweise “female leadership”.

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“Wir wollen ein eigenes Angebot schaffen, dass Gründerinnen zeigt: ihr seid willkommen, es gibt eine Community, die euch supportet und damit auch die Einstiegsbarrieren nehmen. Außerdem gibt es genug Studien die zeigen, dass diverse Teams erfolgreicher und innovativer arbeiten und Frauen hier wertvolle Beiträge für den Erfolg von Startups leisten”, so Hödl.

Mischung an On- und Offline-Touchpoints

Der Accelerator von Female Founders hat laut Hödl keinen spezifischen Branchenfokus, allerdings müssen die Startups ein bereits fertiges MVP, sowie einen Prototyp vorweisen können. Der erste Batch beginnt im April und dauert drei Monate lang. Zwischen den drei Touchpoints, die jeweils für drei Tage in Wien stattfinden werden, sollen die Startups individuellen Support erhalten. Hödl verweist darauf, dass Teile des Programms auch online absolviert werden können: “Die Vereinbarkeit von Familie und dem Programm ist uns wichtig, weshalb wir eben nur 3 mal 3 Tage Aufenthalt in Wien haben. Der Rest des Programmes kann auch online absolviert werden.” Für Herbst 2019 ist zudem ein weiterer Batch geplant.

Auf den Markteintritt vorbereiten

“Grow F” zielt darauf ab, die Gründerinnen auf den Markteintritt vorzubereiten und Know-How zu vermitteln, um das Startup auch “Investment-Ready” zu machen. Hierfür bietet der Accelerator zahlreiche Working Sessions zu den Themen “Customer Exploration”, “Go To Market”,  “Growth Hacking” “Internationalisation”, “Investors Deck” und “Investors Profiling” an.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf “Corporate-Startup Collaboration”. Der Workshop dazu ist nur einer von mehreren Touchpoints mit Corporates im Zuge von Grow F. Dafür wurde von Female Founders ein eigenes Programm für Mitarbeiterinnen aus etablierten Unternehmen entwickelt. Durch das Programm würden sowohl Startups als auch Corporates vom Kennenlernen der jeweils anderen Mindsets profitieren, so Hödl. Zudem soll den Teilnehmerinnen Soft-Skills in den Bereichen “Negotiation”, “Leadership” und “Self-Confidence” vermittelt werden.

Interessierte können sich noch bis zum 31. Jänner 2019 für den Accelerator “Grow F” anmelden.


=> zur Anmeldung

Videoarchiv: Live von der Female Founders Pool Party

Live von der Female Founders Pool Party

Live von der Female Founders Pool Party mit den Gründerinnen, dem Gewinner-Startup und den Juroren Camilla Sievers von IP Österreich und dem Investor Bernhard Klemen.

Gepostet von DerBrutkasten am Donnerstag, 2. August 2018

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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