14.02.2023

Heimische Abfallentsorger fordern Verbot von Einweg-E-Zigaretten

Der Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe (VOEB) fordert ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten, die mit ihren Lithium-Ionen-Batterien immer öfter falsch entsorgt werden.
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(c) Adobestock

Einweg-E-Zigaretten, im Englischen werden sie als „Disposables“ bezeichnet, liegen seit 2022 groß im Trend. In den Kunststoffhüllen der E-Zigaretten stecken in der Regel nicht aufladbare Lithium-Ionen-Batterien und eine Vorrichtung, die nikotinhaltige Flüssigkeit verdampfen lässt. Je nach Anbieter am Markt sind bis zu 600 Züge möglich, was der Konsumation von zwei bis drei Packungen Zigaretten entspricht. Danach gelten die „Einweg-Vaporizier“ mit ihren Lithium-Ionen-Batterien als Elektroschrott und müssen dementsprechend an dafür vorgesehen Sammelstellen, Werkstoffzentren oder im Handel entsorgt werden.

Verband fordert Verbot von Einweg-E-Zigaretten

Immer öfter werden derartige Einweg-E-Zigaretten im Restmüll entsorgt, wie der Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe (VOEB) am Dienstag in einer Aussendung kritisiert. Genaue Zahlen zur Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten liegen allerdings nicht vor. Vom Verband heißt es aber: „Werden die Wegwerfprodukte falsch im Restmüll entsorgt, kommt es in den Recyclingbetrieben immer häufiger zu Bränden – und deren Zahl steigt.“ Dahingehend spricht sich der VOEB für ein Verbot der Einweg-Zigaretten aus. „Aufklärungsarbeit über das umweltschädliche und gesundheitliche Risiko für Konsument:innen sind absolut notwendig und ein Verkaufsverbot ist die einzige Konsequenz“, so VOEB Präsidentin Gabriele Jüly.

Studie: „83 Prozent der Österreicher:innen für Verbot“

In seiner Forderung nach einem Verbot Einweg-E-Zigaretten verweist der Verband auf das Bundesland Bayern, das ebenfalls ein europaweites Verbot von Einweg-E-Zigaretten fordert. Erst im Jänner 2023 beschloss die bayrische Landesregierung eine Bundesratsinitiative, mit der die deutsche Bundesregierung aufgefordert werden soll, sich auf EU-Ebene für ein Verkaufsverbot entsprechender Wegwerfprodukt einzusetzen. Für ein Verbot bräuchte es allerdings eine Änderung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie. Bisher sind nämlich nur bestimmte Einwegerzeugnisse aus Kunststoff erfasst. Dazu zählen beispielsweise Wattestäbchen, Besteck, Teller oder Trinkhalme.

Zudem verweist der VOEB auf eine selbst in Auftrag gegebene Studie, die im Jänner und Feber 2023 unter insgesamt 1000 Österreicher:innen durchgeführt wurde. Demnach sprachen sich 83 Prozent der befragten Personen für ein Verbot aus.


Tipp der Redaktion

Mit Jänner 2023 startete die brutkasten-Redaktion einen neuen thematischen Schwerpunkt zum Thema Kreislaufwirtschaft. Im Zentrum stehen Innovationen von Startups, Corporates und Mittelstand, die eine ressourceneffiziente und schadstoffarmen Produktion ermöglichen. Zudem berichten wir über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe rund um eine kreislauforientierte Wirtschaft.

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beel, Tokenize.it-Founder Christoph Jentzsch und Head of Development Lukas Fiedler | Foto:
beel-Founder Christoph Jentzsch und Head of Business Development Lukas Fiedler | Foto: Tokenize.it

Zum Start des Syndikats-Features von beel rund um Gründer Christoph Jentzsch und Head of Business Development Lukas Fiedler, haben bereits drei bekannte Akteure aus der deutschen Startup- und Venture-Capital-Szene eigene Syndikate auf beel eingerichtet. Andy Bruckschlögl ist Unternehmer, Investor und Mitgründer von Bits & Pretzels. Er war zudem Gründer des SEO-Softwareunternehmens Ryte und ist seit vielen Jahren als Business Angel aktiv. Alex von Frankenberg indes ist seit rund zwei Jahrzehnten im Venture-Capital- und Startup-Bereich tätig. Er war langjähriger Geschäftsführer des High-Tech Gründerfonds (HTGF), der sich auf Frühphasenfinanzierungen von Technologie-Startups konzentriert. Seit 2025 ist er als Venture Partner bei May Ventures tätig.

Und Roland Fassauer ist Unternehmer, Investor und Professor an der CODE University of Applied Sciences in Berlin. Er war unter anderem als Gründer tätig und beteiligt sich als Investor an Startups. Zudem ist er mit der Berliner Startup- und Hochschulszene verbunden. Über ihre Syndikate können weitere Investoren an ausgewählten Startup-Investments dieser drei Angels teilnehmen.

beel: Syndikat-Lead im Zentrum

Zur Erklärung: Im Zentrum jedes Syndikats steht der Syndikat-Lead, der in der Regel ein erfahrener Angel-Investor ist und das Syndikat, also seine Investment-Community, leitet. Der Lead legt die Beitrittsregeln fest und entscheidet, ob sein Syndikat öffentlich für alle zugänglich oder privat geführt wird. In beiden Fällen bestätigt er jeden Investor individuell.

Mit dem Beitritt schließen Investor:innen einen Vertrag mit dem Syndikat-Lead ab, der eine vom Lead festgelegte Carry Fee bei Auszahlungen (Exit oder Dividenden) vorsieht. Auf diese Weise können Angels ihren Dealflow monetarisieren. Im Gegensatz zu klassischen VC-Fonds wird kein Kapital gepoolt. Jeder Investor investiert eigenständig und direkt über virtuelle Anteile in das jeweilige Startup. Dadurch entfallen die Strukturen und Kosten eines klassischen Fonds, heißt es per Aussendung. Der Syndikat-Lead gibt lediglich eine Anlageempfehlung ab. Die Entscheidung über eine Investition und deren Höhe liegt beim jeweiligen Investor oder bei der jeweiligen Investorin.

Ohne Fonds

„Syndikate sind das fehlende Puzzle-Teil der deutschen Startup-Community. Starke, erfahrene Investoren können Carry-Fees durch ihren gut kuratierten Dealflow verdienen, ohne dass sie dafür einen Fonds benötigen. Neue Investoren oder Business Angels müssen sich nicht durch hunderte Pitch-Decks kämpfen, sondern treffen ihre Investmententscheidungen basierend auf gut vorselektierten Startups. Das wird eine Menge Kapital hebeln”, kommentiert Jentzsch. “Mit Andy Bruckschlögl, Alex von Frankenberg und Roland Fassauer haben wir gleichzeitig drei Lead-Investoren an Bord, deren Dealflow und Erfahrung eine Benchmark für die Qualität der Syndikate sein wird.“

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