14.02.2023

Heimische Abfallentsorger fordern Verbot von Einweg-E-Zigaretten

Der Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe (VOEB) fordert ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten, die mit ihren Lithium-Ionen-Batterien immer öfter falsch entsorgt werden.
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(c) Adobestock

Einweg-E-Zigaretten, im Englischen werden sie als „Disposables“ bezeichnet, liegen seit 2022 groß im Trend. In den Kunststoffhüllen der E-Zigaretten stecken in der Regel nicht aufladbare Lithium-Ionen-Batterien und eine Vorrichtung, die nikotinhaltige Flüssigkeit verdampfen lässt. Je nach Anbieter am Markt sind bis zu 600 Züge möglich, was der Konsumation von zwei bis drei Packungen Zigaretten entspricht. Danach gelten die „Einweg-Vaporizier“ mit ihren Lithium-Ionen-Batterien als Elektroschrott und müssen dementsprechend an dafür vorgesehen Sammelstellen, Werkstoffzentren oder im Handel entsorgt werden.

Verband fordert Verbot von Einweg-E-Zigaretten

Immer öfter werden derartige Einweg-E-Zigaretten im Restmüll entsorgt, wie der Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe (VOEB) am Dienstag in einer Aussendung kritisiert. Genaue Zahlen zur Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten liegen allerdings nicht vor. Vom Verband heißt es aber: „Werden die Wegwerfprodukte falsch im Restmüll entsorgt, kommt es in den Recyclingbetrieben immer häufiger zu Bränden – und deren Zahl steigt.“ Dahingehend spricht sich der VOEB für ein Verbot der Einweg-Zigaretten aus. „Aufklärungsarbeit über das umweltschädliche und gesundheitliche Risiko für Konsument:innen sind absolut notwendig und ein Verkaufsverbot ist die einzige Konsequenz“, so VOEB Präsidentin Gabriele Jüly.

Studie: „83 Prozent der Österreicher:innen für Verbot“

In seiner Forderung nach einem Verbot Einweg-E-Zigaretten verweist der Verband auf das Bundesland Bayern, das ebenfalls ein europaweites Verbot von Einweg-E-Zigaretten fordert. Erst im Jänner 2023 beschloss die bayrische Landesregierung eine Bundesratsinitiative, mit der die deutsche Bundesregierung aufgefordert werden soll, sich auf EU-Ebene für ein Verkaufsverbot entsprechender Wegwerfprodukt einzusetzen. Für ein Verbot bräuchte es allerdings eine Änderung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie. Bisher sind nämlich nur bestimmte Einwegerzeugnisse aus Kunststoff erfasst. Dazu zählen beispielsweise Wattestäbchen, Besteck, Teller oder Trinkhalme.

Zudem verweist der VOEB auf eine selbst in Auftrag gegebene Studie, die im Jänner und Feber 2023 unter insgesamt 1000 Österreicher:innen durchgeführt wurde. Demnach sprachen sich 83 Prozent der befragten Personen für ein Verbot aus.


Tipp der Redaktion

Mit Jänner 2023 startete die brutkasten-Redaktion einen neuen thematischen Schwerpunkt zum Thema Kreislaufwirtschaft. Im Zentrum stehen Innovationen von Startups, Corporates und Mittelstand, die eine ressourceneffiziente und schadstoffarmen Produktion ermöglichen. Zudem berichten wir über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe rund um eine kreislauforientierte Wirtschaft.

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Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz
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Schon seit mehr als einem Jahr ist Reploid nun an der Wiener Börse (und plant bereits den Wechsel in den prime market, wie brutkasten berichtete). Eine große Aktienemission gab es bislang aber nicht. Stattdessen nutzte das Welser Insektenzucht-Scaleup auch nach dem Listing andere Finanzierungsformen, wie eine umsatzbasierte Finanzierung, Crowdinvesting und einen großen Wachstumskredit.

Darlehen werden 2027 verpflichtend in Aktien umgewandelt

Nun kündigte Reploid in einer verpflichtenden Meldung an, bis 31. 12. bis zu 30 Millionen Euro aufnehmen zu wollen und macht dies abermals nicht via Aktienemission, aber mit einem Instrument, das dieser schon recht nahe kommt: Das Scaleup emittiert eine Wandelschuldverschreibung. Dabei wird das nun aufgenommene Kapital verpflichtend zwischen 15. August und 9. September 2027 in Aktien umgewandelt.

Das passiert zum dann aktuellen Aktienkurs bzw. zu einem Durchschnittskurs, allerdings mit einem Discount von 20 Prozent. Bis dahin bekommen die Zeichner:innen auf das formell unbesicherte und nachrangige Darlehen zudem einen Zinssatz von 2,5 Prozent p.a.. Das Angebot richtet sich allerdings nur an einen geschlossenen Kreis. Die Mindestzeichnungssumme beträgt 100.000 Euro.

Vorteile im Vergleich zu Aktienemission

Die Vorteile für Reploid bei dieser Vorgehensweise liegen indessen auf der Hand. Erstens ist die Wandelschuldverschreibung, im geschlossenen Kreis platziert, regulatorisch deutlich einfacher handzuhaben als eine Aktienemission. So muss etwa kein öffentlicher Prospekt erstellt werden und es gibt keinen aufwändigen Zulassungsprozess. Zweitens hat das Scaleup die Chance, die Unternehmensbewertung bis zur Wandlung so weit zu steigern, dass das aufgenommene Kapital vergleichsweise günstiger wird.

Zweiteres könnte wiederum durch die erfolgreiche Aufnahme des Kapitals als Erfolgsmeldung begünstigt werden. Generell muss sich Reploid nach wie vor beweisen: Der zuletzt veröffentlichte Jahresabschluss 2025 weist zwar an der Oberfläche beachtliche Gewinne aus, bei genauerer Betrachtung zeigt sich aber eine durchaus komplexe Situation, wie brutkasten analysierte.

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