14.02.2023

Heimische Abfallentsorger fordern Verbot von Einweg-E-Zigaretten

Der Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe (VOEB) fordert ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten, die mit ihren Lithium-Ionen-Batterien immer öfter falsch entsorgt werden.
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(c) Adobestock

Einweg-E-Zigaretten, im Englischen werden sie als „Disposables“ bezeichnet, liegen seit 2022 groß im Trend. In den Kunststoffhüllen der E-Zigaretten stecken in der Regel nicht aufladbare Lithium-Ionen-Batterien und eine Vorrichtung, die nikotinhaltige Flüssigkeit verdampfen lässt. Je nach Anbieter am Markt sind bis zu 600 Züge möglich, was der Konsumation von zwei bis drei Packungen Zigaretten entspricht. Danach gelten die „Einweg-Vaporizier“ mit ihren Lithium-Ionen-Batterien als Elektroschrott und müssen dementsprechend an dafür vorgesehen Sammelstellen, Werkstoffzentren oder im Handel entsorgt werden.

Verband fordert Verbot von Einweg-E-Zigaretten

Immer öfter werden derartige Einweg-E-Zigaretten im Restmüll entsorgt, wie der Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe (VOEB) am Dienstag in einer Aussendung kritisiert. Genaue Zahlen zur Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten liegen allerdings nicht vor. Vom Verband heißt es aber: „Werden die Wegwerfprodukte falsch im Restmüll entsorgt, kommt es in den Recyclingbetrieben immer häufiger zu Bränden – und deren Zahl steigt.“ Dahingehend spricht sich der VOEB für ein Verbot der Einweg-Zigaretten aus. „Aufklärungsarbeit über das umweltschädliche und gesundheitliche Risiko für Konsument:innen sind absolut notwendig und ein Verkaufsverbot ist die einzige Konsequenz“, so VOEB Präsidentin Gabriele Jüly.

Studie: „83 Prozent der Österreicher:innen für Verbot“

In seiner Forderung nach einem Verbot Einweg-E-Zigaretten verweist der Verband auf das Bundesland Bayern, das ebenfalls ein europaweites Verbot von Einweg-E-Zigaretten fordert. Erst im Jänner 2023 beschloss die bayrische Landesregierung eine Bundesratsinitiative, mit der die deutsche Bundesregierung aufgefordert werden soll, sich auf EU-Ebene für ein Verkaufsverbot entsprechender Wegwerfprodukt einzusetzen. Für ein Verbot bräuchte es allerdings eine Änderung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie. Bisher sind nämlich nur bestimmte Einwegerzeugnisse aus Kunststoff erfasst. Dazu zählen beispielsweise Wattestäbchen, Besteck, Teller oder Trinkhalme.

Zudem verweist der VOEB auf eine selbst in Auftrag gegebene Studie, die im Jänner und Feber 2023 unter insgesamt 1000 Österreicher:innen durchgeführt wurde. Demnach sprachen sich 83 Prozent der befragten Personen für ein Verbot aus.


Tipp der Redaktion

Mit Jänner 2023 startete die brutkasten-Redaktion einen neuen thematischen Schwerpunkt zum Thema Kreislaufwirtschaft. Im Zentrum stehen Innovationen von Startups, Corporates und Mittelstand, die eine ressourceneffiziente und schadstoffarmen Produktion ermöglichen. Zudem berichten wir über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe rund um eine kreislauforientierte Wirtschaft.

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Die notarity-Gründer (vlnr.): Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger | (c) Alexander Schindler

Im Sommer 2021 ging das Wiener LegalTech-Startup notarity mit einem klaren Produktversprechen an den Start: die Online-Abwicklung notarieller Dienstleistungen einfacher und angenehmer zu machen. Damit konnte im Heimatmarkt Österreich bald ein signifikanter Anteil der Notariate überzeugt werden, nicht aber die Notariatskammer, die über eine Tochtergesellschaft ein eigenes Angebot in dem Bereich hat. Es kam zu einem jahrelangen Rechtsstreit – brutkasten berichtete zuletzt über das Urteil in zweiter Instanz.

Rund 2.000 internationale Unternehmen als Nutzer

Unter anderem deswegen fokussiert notarity seit Jahren auf das internationale Geschäft. Schon Anfang 2024 verkündete man, mehr als die Hälfte des Umsatzes im Ausland zu erzielen. Mittlerweile sind es mehr als 70 Prozent, wie es nun vom Startup heißt. Dabei lege man einen besonderen Fokus auf internationale Konzerne.

Aktuell würden knapp 2.000 internationale Unternehmen mit großteils mehr als 500 Beschäftigten notarity für digitale Notariatsakte nutzen. Dazu zählen internationale Wirtschaftskanzleien wie DLA Piper und Baker McKenzie. Die Zahl digitaler Dokumenten-Beglaubigungen für internationale Unternehmen, Kanzleien und institutionelle Kunden über die Plattform habe sich im Vergleich zum Vorjahr vervierfacht.

Mit Umsatzverdopplung Break-even erreicht

So sei zuletzt auch eine Verdopplung des Umsatzes im Jahresvergleich gelungen. „Damit haben wir den Break-even erreicht und den entscheidenden Schritt vom wachstumsstarken Startup zum profitablen Global Champion gemacht“, kommentiert Co-Founder und CEO Jakobus Schuster. Rund 400 Notar:innen hätten mittlerweile mehr als eine Viertelmillion digitale Beglaubigungen über die Plattform abgewickelt, monatlich seien es derzeit rund 10.000.

Zu den wichtigsten Märkten außerhalb der EU zählen das Vereinigte Königreich, die USA, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Schweiz. „Mit dem Erreichen der Gewinnzone schaffen wir die Grundlage, um unsere internationale Expansion künftig aus einer Position finanzieller Stärke voranzutreiben“, so Schuster.

Novelle der Notariatsordnung 2020 als Anstoß

Möglich hat das alles auch die heimische Rechtslage gemacht. Mit einer 2020 beschlossenen Novelle der österreichischen Notariatsordnung wurde die Basis für Online-Notariatsdienstleistungen im Inland geschaffen. Mittlerweile gelten elektronische Beglaubigungen von Unterschriften über notarity in mehr als 100 Ländern. „Unser Produkt entstand unter hohen regulatorischen, datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen.

Genau diese Standards werden heute international immer wichtiger und haben uns den Eintritt in regulierte Märkte erheblich erleichtert“, sagt Schuster und gibt das Ziel aus: „die weltweit führende Infrastruktur für digitale Beglaubigungen internationaler Unternehmen bereitzustellen und diese Position in weiteren Märkten auszubauen.“

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