20.01.2025
DISKURS

Fehlt es Europa an Gründer:innen?

Trotz ausreichendem Kapital bleibt Europa bei Exit-Summen und Startup-Bewertungen deutlich hinter den USA zurück. Über die Gründe wird aktuell reichlich diskutiert.
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Ein Bild, welches ein Unternehmen aus Europa mit den USA vergleicht
(c) brutkasten

In Fachkreisen kursiert gerade eine Pitchbook-Studie, welche zeigt: trotz genügend Kapital in Europa liegen die Exit-Werte weit unter denen der USA. Auch die Marktwerte der Privatunternehmen sind in Europa weitaus geringer.

So weit, so bekannt. Aktuell diskutiert die Startup-Szene deshalb, ob es Europa an Gründer:innen und an einer Unternehmenskultur mangelt. Nein, sagt Daniel Dippold, Gründer und CEO von EWOR. Seine Gründe sind vielseitig.

„Ökonomisch hinkt Europa den USA hinterher“

Die Pitchbook-Studie zeigt, dass die Exit-Werte der US-amerikanischen Startups und Unternehmen weitaus höher sind als die europäischen. Europa trägt nur 15 Prozent zum Gesamtwert der Venture-Capital-Exits bei. Bei Exits im Wert von über 10 Mrd. Dollar schrumpft dieser Anteil sogar auf 10 Prozent.

Gibt es also außerhalb der USA keine engagierten Gründer:innen?

Daniel Dippold, Gründer und CEO von EWOR, verneint dies einem LinkedIn-Posting. Als Beispiel nennt er unter anderem Pierre Omidyar, der französischen Gründer von eBay, sowie den deutschen Gründer Peter Thiel. Doch die beiden europäischen Unternehmer entschieden sich, ein US-Unternehmen zu gründen. Motive gibt es reichlich.

Als Beispiel nennt Dippold einerseits das nicht-einheitliche, europäische Startup-Ökosystem. Im Gegensatz dazu hat die USA bereits früh auf den Hotspot im Silicon Valley in San Francisco gesetzt, in welchem sich Investor:innen und Gründer:innen niedergelassen haben. Dadurch gibt es starke Ausreißer und Extreme im Venture-Capital, welche die Statistik verzerren (Heavy-Tailed Distribution).

Für Dippold ist San Francisco "das beste Startup-Ökosystem der Welt", weshalb sich Gründer:innen weiterhin dort niederlassen werden. In Europa fehlt es aktuell an solch einem Ort.

Schnelleres Wachstum in den USA

Man darf auch nicht die potenzielle Marktgröße der USA außer Acht lassen. Zusammen mit Kanada bieten sich mit rund 375 Millionen englischsprachige Konsument:innen eine starke, wirtschaftliche Kaufkraft – was sich wiederum auf das Marktwachstum auswirkt. Nach Dippold sind US-Unternehmen wie Uber und AirBnB zwar nach europäischen Vorbildern entstanden, die US-Unternehmen konnten jedoch schnell die nötige Kaufkraft erzielen, um die europäische Konkurrenz aufzukaufen.

Europa hat gemessen an den Einwohner:innen zwar ein weitaus größeres Potenzial, doch ist die Expansion in ein Nachbarland oft mit unterschiedlichen Vorschriften verbunden, was das Marktwachstum wiederum bremst. Als Beispiel nennt Dippold Investitionen in deutsche GmbHs, bei welchen der Aktienkauf, im Gegensatz zu US-amerikanischen Delaware C Corps, wochenlange Verwaltungsverfahren mit sich bringt.

Europa: Nur ein kleiner Teil an Unicorns

Was die Pitchbook-Studie ebenfalls zeigt, ist der Anteil an Unternehmen mit einer Bewertung über einer Millarde Dollar. Europas Privatunternehmen machen nur 16 Prozent der Unicorns aus, während es in den USA 84 Prozent sind. Bei den Decacorns (also Unternehmen mit einer Bewertung über 10 Mrd. Dollar) sind es sogar nur 13 Prozent.

Auch die Geschwindigkeit, in welcher in den USA Unternehmen gegründet werden können, trägt zur Pitchbook-Studie bei. Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bremst Unternehmer:innen, während eine US-amerikanische Delaware C Corp innerhalb eines Tages online gehen kann.

Dippold kritisiert dabei auch die Umstände, mit welchem ausländischen Investoren in europäische Unternehmen investieren. Er fragt: "Warum ist es für einen deutschen Investor so einfach, eine Delaware C Corp zu gründen, aber für einen US-Investor so schwierig, in eine deutsche GmbH zu investieren?"

Auch David Clark, CIO von VenCap International, meldete sich über LinkedIn zu Wort. Er sieht die Angelegenheit wenig optimistisch. Für Clark liegt den Hauptgrund für die "unterdurchschnittliche Leistung europäischer Unternehmen" bei der Finanzierungslücke. In seiner Stellungnahme hieß es: "Europäische Unternehmen nahmen 26 Prozent des Risiko-Kapitals auf, US-Unternehmen 74 Prozent. Obwohl Europa weniger Kapital erhielt, ist der Anteil des Kapitals immer noch höher als ihr Anteil an den Exit-Werten oder der Anzahl an Unicorns, Pentacorns und Decacorns."

Europäische Unternehmen bekommen weniger Geld als US-Unternehmen, was ihr Wachstum bremst. Investor:innen, die nur in Europa investieren, verpassen nach Clark also Chancen, wenn sie nicht in die erfolgreichen Unternehmen der USA investieren.

Fazit Dippold: Es braucht eine vereinte "EU Inc."

Dippold setzte große Hoffnungen in das Konzept einer "EU Inc.", einer paneuropäische Startup-Gesellschaftsform, für welche sich Unternehmer:innen bereits vergangenen Oktober aussprachen (brutkasten berichtete).

"Wenn es so einfach ist, eine EU Inc. zu registrieren und international zu investieren wie eine Delaware C Corp, können europäische Gründer:innen ihre Unternehmen in den USA gründen, sie aber von Europa aus leiten und verwalten", sagt Dippold.

Um mit den USA mitzuhalten, sollten heimische Gründer:innen deshalb mehr als gefestigte Europäer:innen handeln, und weniger als Staatsangehörige der eigenen Länder.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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