19.09.2022

Fed-Entscheidung: Crasht Ethereum jetzt?

Viele Stimmen aus der Kryptoszene sind sich sicher: Der Ethereum-Merge war ein historischer Moment. Starken Einfluss auf den Preis hatte der Wechsel auf Proof of Stake allerdings noch nicht. Könnten weitere Entwicklungen am Markt die Branche, die sich ohnehin bereits im Kryptowinter befindet, weiter crashen lassen? Der brutkasten hat mit mehreren Expert:innen gesprochen und sie nach ihrer Meinung zum Merge und dessen Folgen befragt.
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Nach dem Ethereum-Merge: Das sagt die Kryptoszene © Akif/Adobe Stock
Nach dem Ethereum-Merge: Das sagt die Kryptoszene © Akif/Adobe Stock

Der lang diskutierte Ethereum-Merge wurde vergangene Woche endgültig durchgeführt. Die zweitgrößte Kryptowährung der Welt hat damit den Wechsel von Proof of Work zum Proof of Stake-Mechanismus umgesetzt und damit nicht nur die Krypto-Szene aufhorchen lassen. Eine positive Preisentwicklung von Ethereum blieb allerdings aus. Kommt jetzt die Ernüchterung?

(De-) Zentralisierung, Skalierung und Energie

Florian Wimmer und Andreas Freitag gaben sich bereits letzte Woche im brutkasten-Interview positiv und bewerteten den Ethereum-Merge nicht nur als einen wichtigen technologischen Schritt, sondern auch als Vorläufer für andere Kryptoprojekte. Der Proof of Stake-Konsensmechanismus hätte zwar Einschränkungen in punkto Sicherheit und (De-)Zentralisierung zur Folge, einen klaren Vorteil erkennen die beiden Blockchain-Experten allerdings mit Blick auf die Energiefrage. 

Ulli Spankowski, CEO und Founder der Krypto-Plattform Bison App (Gruppe Börse Stuttgart) ergänzt in einem offiziellen Statement die Sichtweisen von Wimmer und Freitag zum Merge. Einen klaren Vorteil sieht der CEO, ebenso wie Florian Wimmer, in der Skalierbarkeit: “Der Merge bereitet die Ethereum-Blockchain auf eine höhere Skalierbarkeit in der Zukunft vor. Derzeit sind im ETH-Netzwerk zwischen 15 und 45 Transaktionen pro Sekunde möglich. Nach der Umstellung auf PoS für das gesamte ETH-Hauptnetz sollen in weiterer Folge bis zu 64 Shared Chains angebunden werden. Dadurch könnte Ethereum bis zu 100.000 Transaktionen pro Sekunde abwickeln”, meint Spankowski. Ebenso hofft er im Zuge des Merges auf ein besseres Image der Kryptobranche, nachdem der Proof of Stake-Mechanismus weniger energieintensiv sei. 

Nachteile erkennt Spankowski wiederum bei den bereits erwähnten Faktoren Dezentralisierung und Verfügbarkeit. “Diejenigen, die eine große Menge an Coins besitzen, haben zukünftig noch mehr Einfluss auf den Konsensprozess als diejenigen mit weniger Münzen. ‚The Merge‘ kann zu einer „neuen“ Zentralisierung im DeFi-Raum führen, wenn ETH-Stacking-Knoten bei nur einer Handvoll von Cloud-Anbietern oder Hostern eingesetzt werden”, erklärt Spankowski hierzu.  

Folgen für die gesamte Krypto-Community

Der erfolgreiche Wechsel von Proof of Work auf Proof of Stake hat keine unmittelbare Reaktion auf den Preis von Ethereum ausgelöst. Sofia Surma, Head of Block and Wine, zeigt sich hierzu allerdings nicht überrascht. Der Merge wäre in gewisser Weise “priced in” gewesen, weshalb man die Auswirkungen der verringerten Issuance von neuen Ether-Token vermutlich erst längerfristig bemerken könnte. Sicher ist laut Surma allerdings, dass der Merge nicht nur die Ethereum-Crowd betreffe, sondern auch Auswirkungen auf das gesamte Blockchain-Ökosystem und dessen Weiterentwicklungen haben werde.

Während Surma überzeugt ist, dass Bitcoin nicht in absehbarer Zeit zu Proof of Stake wechseln wird, hat sie einen anderen Blick auf weitere Währungen: “Grundsätzlich sind sehr viele Blockchains bereits Proof of Stake-Protokolle. Besonders in den letzten Jahren entstandene Netzwerke haben von Beginn an nicht auf PoW-Mining gesetzt. Dass der Merge ein Gewinn für den Klimaschutz ist, ist klar. Die Kryptobranche hat hier aber trotzdem in manchen Bereichen noch Aufholbedarf. Natürlich ist zu hoffen, dass andere Protokolle nun nachziehen”. Während das Bewusstsein für die Klimakrise wachse und die Auswirkungen der Energiekrise zu spüren sei, habe Ethereum hier eine wichtige Vorreiterrolle übernommen. Surma hoffe dabei auf noch mehr zukunftsorientierte Debatten in der Community.

Fed-Entscheidung könnte den Markt crashen

Diese Ansicht ergänzt Kryptoexperte Christopher Obereder und betont die Wichtigkeit des Gesamtmarktes. Seiner Meinung nach, handele es sich beim Ethereum-Merge um einen historischen Moment, allerdings seien die Entwicklungen am Gesamtmarkt ausschlaggebender als kleinere Schritte, wie jene in der Kryptoszene. “Das ganze hängt vom Markt, der aktuellen Zinslandschaft und vor allem von den Entscheidungen in Washington ab. Die für diese Woche geplante Fed-Sitzung zur Zinserhöhung wird ausschlaggebend sein. Eine Erhöhung des Leitzinses um 75 Basispunkte ist erwartet. Wenn sie sich aber bspw. doch auf 100 Basispunkte einigen sollten, wird der Markt crashen”, so Obereder. Nasdaq, Tech-Aktien und die Krypto-Szene korrelieren dabei stark – somit sei nicht zuletzt auch Ethereum von diesen Entscheidungen stark abhängig. Wenn der Markt crasht, werde auch Ethereum crashen, ist sich Obereder sicher. 

“Heutzutage sind diese Entscheidungen der Fed in Amerika noch ausschlaggebender als alles andere und man sieht, wie die Amerikaner den weltweiten Tech- und Kryptomarkt beeinflussen. Alle spekulativen Anlageklassen schwanken da extrem mit.“

Eine weitere Folge der Fed-Entscheidung könne zudem einen klare Kapitulationsphase im Kryptomarkt sein. Durch den Merge habe es schließlich viel Hoffnung für die Preisentwicklungen gegeben, welche durch eine deutliche Erhöhung des amerikanischen Leitzinses zerstört werden könnte. “Wenn es keine Hoffnungen mehr gibt und die Zinspolitik dies bestärkt, könnten viele aufgeben”, vermutet der Krypto-Experte. 

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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