15.09.2022

Ethereum-Merge: Das muss man steuerlich beachten

Die Krypto-Steuerberaterin Natalie Enzinger erklärt die Bedeutung vom Ethereum Merge und erläutert die steuerlichen Folgen.
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Natalie Enzinger spricht über den Ethereum Merge © Enzinger Steuerberatung; Dennis / AdobeStock
Natalie Enzinger spricht über den Ethereum Merge © Enzinger Steuerberatung; Dennis / AdobeStock
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Am Morgen des 15.09.2022 um 08:44 Uhr war es endlich soweit. Der langersehnte „Merge“ – der Wechsel des Konsensalgorithmus auf Proof-of-Stake bei Ethereum – wurde erfolgreich vollzogen. Die Umstellung des Konsensalgorithmus bietet für ETH-Besitzer neue Möglichkeiten, passive Einkünfte aus dem Staking von Ether zu erzielen.

Die Beacon Chain: So entstand der Merge

Der „Merge“ ist ein technisches Softwareupgrade, das den bestehenden Proof-of-Work-Konsensmechanismus von Ethereum auf einen Proof-of-Stake-Konsensalgorithmus umstellt. Die Umstellung auf den Proof-of-Stake Konsensalgorithmus erfolgte durch die Ethereum-Entwickler in zwei Schritten:

Der erste Schritt wurde bereits im Dezember 2020 erfolgreich mit dem Launch der Beacon Chain gelegt. Bei der Beacon Chain – einer separaten, vom Ethereum Mainnet unabhängigen Blockchain – konnte der neue Konsensalgorithmus Proof-of-Stake ohne Auswirkungen auf das bestehende Ethereum Mainnet ausreichend in einer Liveumgebung getestet werden. ETH-Besitzer konnten ab Dezember 2020 eine Menge von 32 ETH in einen „deposit contract“ einzahlen, um auf der Beacon Chain durch den Betrieb eines Validator-Nodes an der Blockerstellung teilzunehmen (sogenanntes „Staking“).

Auf der Beacon Chain wurden seither leere Blöcke validiert, die keine Transaktionen beinhalteten, da das Ethereum Mainnet noch nicht auf dem neuen Proof-of-Stake Konsensalgorithmus lief. Als Belohnung für die Blockerstellung erhielt man als Staker auf der Beacon Chain sogenannte „Consensus Layer Rewards“, die technisch zwar der jeweiligen Wallet-Adresse gutgeschrieben wurden, über die man aber bisher bzw. auch nach dem „Merge“  noch nicht verfügen konnte bzw. kann. Die Consensus Layer Rewards lassen sich also derzeit – auch nach dem „Merge“ – weder umtauschen noch verkaufen. Erst mit einem weiterführenden, in der Zukunft liegenden Upgrade – dem sogenannten „Shanghai Upgrade“ – sind die „Consensus Layer Rewards“ und die als „stake“ einbezahlten 32 ETH zugänglich bzw. veräußerbar. 

Merge: Der zweite Schritt

Mit dem heutigen „Merge“ wurde nun in einem zweiten Schritt die Consensus Layer der Beacon Chain technisch mit dem bestehenden Ethereum Mainnet zusammengeführt. Um weiterhin als Staker tätig zu sein, muss neben der technische Umstellungen der Client-Software auch eine eigene Wallet-Adresse für den Empfang der verdientenTransaktionsgebühren (sogenannte „Execution Layer Rewards“) angegeben werden. Im Unterschied zu den oben angeführten „Consensus Layer Rewards“ kann über die „Execution Layer Rewards“ bereits nach dem Merge verfügt werden, das heißt diese können ab sofort umgetauscht oder verkauft werden. 

Solo home staking, Staking as a service, Liquid pool Staking

In der Praxis kann das ETH-Staking in unterschiedlichsten Arten (bspw. Solo home staking, Staking as a service, Liquid pool Staking, etc.) ausgestaltet sein. Jede dieser Staking-Arten ist anhand des konkreten Einzelfalles zu würdigen, da unterschiedliche steuerliche Konsequenzen damit verbunden sein können. In der Folge wird anhand des „Solo home Staking“ erörtert, wie Rewards aus dem Staking ertragsteuerlich auf Basis der neuen geltenden Rechtslage einzuordnen sind und wann eine Besteuerung zu erfolgen hat. 

Beim „Solo home staking“ wird mit eigener Soft- und Hardware ein Validator-Node betrieben, um Transaktionen zu validieren und Blöcke zu erstellen. Dazu werden mindestens 32 Ether als „stake“ und ein gewisses technisches Know-How benötigt. Als Belohnung erhält der „Solo home Staker“ bei erfolgreicher Blockerstellung nach dem „Merge“ einerseits die „Consensus Layer Rewards“ und anderseits die „Execution Layer Rewards“, wobei die „Consensus Layer Rewards“ mangels Verfügungsmacht bis auf weiteres steuerlich noch nicht als zugeflossen gelten.

Über die „Execution Layer Rewards“ kann zwar bereits verfügt werden, jedoch ist zu untersuchen, ob der Ausnahmetatbestand des § 27b Abs 2 Satz 2 1.TS EStG („Staking“) zur Anwendung gelangen kann und somit die Besteuerung erst später mit dem Wechsel der Rewards in Euro (bzw anderes gesetzliches Zahlungsmittel)oder andere Wirtschaftsgüter (außer Kryptowährungen) oder Leistungen stattfindet. Entscheidend ist, ob das ETH-Staking als sofort steuerpflichtige Leistung zur Transaktionsverarbeitung „durch einen technischen Prozess“ (wie z.B. beim Mining) oder als nicht-steuerbare Leistung zur Transaktionsverarbeitung durch den „vorwiegenden Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen“ gesehen wird.

“Besonders jene Einkünfte sollen erfasst werden, die zur Blockerstellung erzielt werden”

Laut § 27b Abs 2 Z 2 EStG gehört zu den laufenden Einkünften aus Kryptowährungen der Erwerb von Kryptowährungen durch einen technischen Prozess, bei dem Leistungen zur Transaktionsverarbeitung zur Verfügung gestellt werden. Nach den Erläuternden Bemerkungen zum Gesetz sollen besonders jene Einkünfte erfasst werden, die für die Blockerstellung erzielt werden. Welcher Konsensalgorithmus genutzt wird, soll unerheblich sein. Meines Erachtens muss der verwendete Konsensalgorithmus zumindest mit Proof-of-Work vergleichbar sein, zumal der vorwiegende Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen unter den Ausnahmetatbestand des § 27b Abs 2 Satz 2 1.TS EStG („Staking“) fällt. Keine laufenden Einkünfte aus Kryptowährungen liegen nach dieser Bestimmung nämlich vor, wenn die Leistung zur Transaktionsverarbeitung vorwiegend im Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen besteht. 

Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ist das Wort „vorwiegend“ mit „überwiegend“ (also mehr als 50%) gleichzusetzen. Die Erläuternden Bemerkungen zum Gesetz gehen nicht darauf ein, wie vorzugehen ist, wenn neben dem Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen auch weitere untergeordnete „Leistungen“ (z.B. das Betreiben einer Node) erbracht werden. 

Meines Erachtens ist der Kern der Leistung beim Solo home Staking der Einsatz der 32 ETH als „stake“ und somit die wesentliche Grundlage. Der Nutzung eigener Soft- und Hardware bzw. das Vorhandensein eines gewissen technischen Know-Hows kommt eine untergeordnete Bedeutung zu, weshalb die Rewards (Consensus als auch Execution Layer Rewards) unter den Staking-Tatbestand subsumierbar sein sollten. Zum Zeitpunkt des Erhalts der Rewards besteht demzufolge keine Steuerpflicht. Erst wenn die aus dem Staking stammenden Ether in ein gesetzliches Zahlungsmittel oder in andere Wirtschaftsgüter (außer Kryptowährungen) oder Leistungen getauscht werden, liegt ein steuerbarer Vorgang vor, der mit dem Sondersteuersatz von 27,5% zu besteuern ist.

Von Seiten des Finanz-Ministeriums (BMF) gibt es derzeit noch keine Aussagen zum Ethereum Staking. Es bleibt abzuwarten, wie das BMF die Regelungen des § 27b EStG hinsichtlich des Ethereum Staking auslegen wird. 

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Das Team von Graveno | (c) Graveno

Die Infineon Austria Challenge 2024 setzte in diesem Jahr neue Maßstäbe: Aus 45 Bewerbungen, sechsmal mehr als im Vorjahr, kämpften 13 Tech-Startups aus ganz Europa um den Sieg. Dafür präsentierten sie im Herbst in Villach ihre Lösungen rund um Künstliche Intelligenz, das Internet der Dinge und Sensortechnik. Schlussendlich konnte sich das slowenische Startup Granevo als Sieger durchsetzen (brutkasten berichtete).

Ausgangspunkt: Ein Team, eine Vision

Granevo wurde von einer Gruppe junger Ingenieure gegründet, die ihre Idee während des Studiums an der Universität entwickelten. Das Unternehmen hat ein KI-gesteuertes, automatisiertes Brutüberwachungssystem entwickelt, das optimale Überlebensbedingungen für Küken sicherstellen soll. Die Sensorplattform “Egg Alert” ermöglicht eine präzise Temperatur- und Feuchtigkeitskontrolle und senkt so die Sterblichkeit von Küken um bis zu zehn Prozent – ein entscheidender Vorteil insbesondere für größere Betriebe, in denen jährlich bis zu einer Million Küken ausgebrütet werden, da bereits eine Reduktion der Sterblichkeit um zehn Prozent erhebliche wirtschaftliche und ökologische Vorteile bringt

Die Motivation an der Infineon Austria Challenge teilzunehmen lag laut Mitgründer und Elektrotechnik-Spezialist. Matjaž Gobec in mehreren Faktoren: Zum einen wollten sie praktische Erfahrung im Bereich Entrepreneurship sammeln und Kontakte zu Industriepartnern wie Infineon knüpfen. Zum anderen sahen sie die Challenge als eine Möglichkeit, ihre technologischen Fähigkeiten unter Beweis zu stellen.

Bereits vor der Challenge hatte das Team einen Proof of Concept (PoC) für ihre Anwendung entwickelt. Doch die eingesetzte Hardware erwies sich schnell als unzureichend für ihre Anforderungen. “Wir suchten nach einer Plattform, die es uns ermöglichen würde, leistungsstarke Machine-Learning-Modelle auf einem Mikrocontroller auszuführen“, erklärt Gobec. Das Infineon-AI-Kit mit integrierten Sensoren und einer optimierten Microcontroller-Architektur zum Ausführen von edgeAI-Modellen bot hierfür eine geeignete Basis.

Neben Technologie stand auch Geschäftsmodell im Fokus

Die Teilnahme an der Infineon Austria Challenge stellte das Team vor mehrere Herausforderungen, die gemeistert werden mussten. Einerseits mussten sie sich mit neuer Hardware und Software vertraut machen, andererseits galt es, die strengen Zeitpläne der Challenge einzuhalten. “Niemand von uns hatte vorher mit Infineon-Produkten gearbeitet, daher begannen wir von Grund auf”, sagt Gobec.

Austausch mit anderen Teams

Ein zentraler Aspekt der Challenge war die Möglichkeit zur Zusammenarbeit mit Infineon und anderen Teilnehmern. Gobec hebt hervor, wie hilfreich der regelmäßige Austausch mit den Mitarbeiter:innen von Infineon war. “Die Infineon-Mitarbeiter waren stets erreichbar und unterstützten uns bei der Bewältigung technischer Probleme.” Zusätzlich nutzten die Teams soziale Medien, um sich über ihre Fortschritte auszutauschen, was dem Wettbewerb auch eine interaktive Dimension verlieh.

Parallel zu den technischen Aufgaben bot die Challenge zahlreiche Workshops und Mentoring Sitzungen, die sich auf geschäftliche Aspekte konzentrierten. Themen wie Investorenansprache, Finanzierung und die Erstellung eines Business-Plans standen im Mittelpunkt. Für ein Team, das größtenteils aus Ingenieuren besteht, waren diese Einblicke laut dem Gründer eine wertvolle Ergänzung zu ihrer technischen Expertise. “Die Vorträge und Diskussionen haben uns geholfen, unser Geschäftsmodell zu überdenken und strategisch weiterzuentwickeln“, betont Gobec.

Diese enge Zusammenarbeit zahlte sich aus: Granevo konnte nicht nur technische Fortschritte erzielen, sondern auch Kontakte knüpfen, die potenziell langfristige Partnerschaften ermöglichen. Derzeit führt das Startup Gespräche mit Infineon über eine fortgesetzte Zusammenarbeit und mögliche Pilotprojekte, bei denen Infineons Know-how eine wichtige Rolle spielen könnte.

Sichtbarkeit und Marktposition

Neben den technischen und organisatorischen Vorteilen hat die Challenge auch die Sichtbarkeit von Granevo erheblich erhöht. Laut Gobec ist diese Aufmerksamkeit gerade in der frühen Phase eines Startups von entscheidender Bedeutung. „Eine solche Challenge trägt dazu bei, den Bekanntheitsgrad eines Startups zu steigern und potenzielle Investoren auf uns aufmerksam zu machen.“ Dies zeigte sich auch in der Zusammenarbeit mit dem VC-Fonds Vesna Capital, der an weiteren Entwicklungsschritten des Startups interessiert ist. Erst in diesem Jahr unterzeichnete Infineon Austria einen “Letter of Intent” mit Vesna Capital.

Andreas Mühlberger von Infineon und Srdja Ivekovic von Vesna Capital | (c) Infineon

Lernen, Weitergeben und Vorbereitungen für die nächste Challenge

Eines der zentralen Ergebnisse der Teilnahme ist für Gobec der Zugewinn an praktischem Wissen. Er betont, dass derartige Programme vor allem in Bereichen hilfreich sind, die an Universitäten oft vernachlässigt werden. “Die Challenge hat uns Einblicke in die unternehmerische Realität gegeben, die über das hinausgehen, was wir in unserem Studium gelernt haben.” Dazu gehörten nicht nur technische Kenntnisse, sondern auch strategische Überlegungen, wie etwa die Positionierung auf dem Markt und die Gestaltung langfristiger Geschäftsmodelle.

Für Gobec ist die Infineon Austria Challenge deshalb eine klare Empfehlung für andere junge Unternehmen. Neben der Möglichkeit, praktische Kenntnisse zu erwerben, betont er auch die Bedeutung des Netzwerkens. “Es gibt kaum eine bessere Gelegenheit, Menschen aus unterschiedlichen Bereichen zu treffen und voneinander zu lernen.”

Andreas Mühlberger, Strategic Partner Management bei Infineon, hebt abschließend hervor: “Neben Granevo haben wir in der Infineon Startup Challenge noch viele weitere tolle Applikationen und Use Cases gesehen, in denen unsere Technologie eingesetzt wurde. Und es war fantastisch zu sehen, mit welcher Geschwindigkeit und Begeisterung an den Projekten gearbeitet wurde, um am Demo Day eindrucksvolle Ergebnisse zu zeigen. Wir arbeiten weiterhin mit vielen der Startups zusammen und unterstützen sie mit Technologie und unserem Netzwerk. Parallel dazu bereiten wir die Infineon Startup Challenge 2025 vor und freuen uns jetzt schon auf die vielen neuen Teilnehmer und Ideen.”



Kontakt für weitere Informationen

Andreas MühlbergerInfineon Technologies Austria AG

Strategic Partner Management

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