03.09.2019

FBI-9/11-Chefermittlerin zu Cyber Security: 3 “grundsätzliche ToDos”

Mary Galligan leitete die Ermittlungen des FBI nach den Anschlägen des 11. September 2001. Heute ist sie Managing Director Risk & Financial Advisory bei Deloitte USA. Wir sprachen mit ihr über Cyber Security und Risiko-Minimierung.
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Deloitte-Expertin Mary Galligan im brutkasten-Talk zu Cyber Security
Deloitte-Expertin Mary Galligan im brutkasten-Talk zu Cyber Security

“Es geht in der Cyber Security immer um das Risiko. Man sollte sich dabei nicht auf die Frage konzentrieren, was möglich ist, sondern darauf, was wahrscheinlich ist. Denn möglich ist unglaublich viel – sich darin zu verfangenen ist aber nicht Risiko-Management. Man muss das tatsächliche Risiko analysieren und feststellen, wie man es mit den zu Verfügung stehenden Ressourcen abschwächen kann”, sagt Mary Galligan im Gespräch mit dem brutkasten. Nach dem 11. September 2001 hatte sie für das FBI die Ermittlungen zu den folgenschweren Anschlägen geleitet. Heute beschäftigt sich Galligan als Managing Director Risk & Financial Advisory bei Deloitte USA unter anderem mit Cyber-Anschlägen.

+++ “Sicherheitschere zwischen großen Unternehmen und KMU” +++ 

Eine Frage von Führung und Strategie

Ganz auslöschen könne man die Gefahr niemals, sagt die Expertin. “Die Technologie ist da und wird sich immer weiterentwickeln. Angst bringt uns hier aber nicht weiter. Wenn man jegliches Risiko ausschließen will, muss man den Laptop schließen und aufhören, Technologie zu nutzen”. Doch natürlich gelte: “Wenn man als Unternehmen heute überleben will, muss man innovativ sein und Technologie nutzen. Das kann man aber nicht, wenn man sich von Cyber-Risiko aufhalten lässt”. Bei den dafür notwendigen Ressourcen ginge es weniger um finanzielle Mittel. “Man braucht die entsprechende Führung und Strategie und muss die Maßnahmen dann auch tatsächlich umsetzen”.

Mary Galligan im Video-Talk:

Video-Talk with Mary Galligan from Deloitte U.S

Video-Talk with the former FBI Cyber Security Expert and 9/11 Lead Investigator Mary Galligan, now Managing Director Risk & Financial Advisory at Deloitte U.S., about demistifying cyber security.

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 30. August 2019

3 “grundsätzliche ToDos” in der “Cyber-Hygiene”

Auf die Frage, was man konkret tun kann, gibt Galligan mitunter altbekannte Antworten. Generell gelte es, eine “Cyber-Hygiene” zu wahren. Es gebe dabei sehr grundsätzliche ToDos, die für kleine wie große Unternehmen gleichermaßen gelten würden:

Erstens müsse man den Bereich Access Management im Griff behalten. “Es geht dabei um die Frage: Wer im Unternehmen hat Zugang zu welchen Informationen? Wenn jeder Zugang hat, kann ein Cyber-Angreifer auch in jeden Account hinein. Wenn man weniger Leuten Zugang gibt, kann man einen problematischen Vorfall schneller eingrenzen”, erklärt die Expertin.

Zweitens ginge es in der Cyber-Hygiene um Passwörter. Diese sollten einen hohen Komplexitätsgrad haben und häufig geändert werden.

Drittens gelte besonders für kleinere Unternehmen: Bei ihnen bestünde eine erhöhte Gefahr, dass ihnen bei Cyber-Attacken der Datenzugang gegen eine “Lösegeld-Forderung” verwehrt wird. Für diesen Fall sollten entsprechende Backups angelegt und laufend aktualisiert werden.

Regulatorik als Fluch und Segen

Es sei insgesamt ein Bereich, der sich laufend fortentwickle und immer neu angegangen werden müsse, sagt Galligan. Dem Gesetzgeber räumt sie dabei nur begrenzte Möglichkeiten ein. “Gesetzliche Regulierung kann dabei hilfreich sein. Wer jedoch glaubt, man könne die Gefahr wegregulieren, der irrt”, sagt die Expertin. Bei vielen Deloitte-Kunden beobachte man sogar einen negativen Effekt durch Regulierung.

“Die Unternehmen sind durch die scharfen Regelungen immer stärker Compliance-getrieben. Sie arbeiten eine Checklist ab, um keine Strafe zahlen zu müssen. Die eigentlich dahinterstehende Frage nach der Cyber Security wird dabei aber vernachlässigt”. Ein gewisses Risiko bliebe, wie erwähnt immer erhalten. “Jeder unserer großen Kunden akzeptiert täglich ein bestimmtes Restrisiko. Diesen Zugang brauchen wir auch von regulatorischer Seite”.

“Cyber Security von Beginn der Produktentwicklung an mitdenken”

Und wie sieht es mit dem Einfluss von Security-Maßnahmen auf die Usability aus? Gute User Experience und Cyber Security würden einander nicht zwingend widersprechen, es gelte aber dennoch oft, eine “Balance” zu finden, sagt die Expertin. Man müsse jedenfalls darauf achten, Cyber Security bereits von Beginn der Produktentwicklung bzw. am Anfang eines Innovationsprozesses mitzudenken. “Heute wird das häufig im Nachgang gemacht und dann treten die großen ‘Neins’ auf”, sagt Galligan.

Cyber-Kriminalität “nicht das größte Problem”

Auch für Startups böte das Feld Cyber Security große Chancen. “Bis jetzt hat noch niemand die Lösung gebracht. Das liegt natürlich daran, dass es keine einzelne Lösung dafür gibt. Dazu ist das Feld viel zu komplex”. Dadurch könnten zahlreiche Startups profitieren, in dem sie Lösungen für einzelne große Probleme liefern.

Eines sei aber klar. Wie sich auch in der Arbeit mit den Kunden zeige, sei Cyber-Kriminalität aber nicht das größte Problem: Tatsächlich würden technische Probleme durch Software-Fehler weltweit erheblich größere Kosten verursachen als Cyber-Attacken, sagt Galligan. Zweitere würden jedoch medial weit größere Aufmerksamkeit erfahren.

⇒ Galligan auf der Deloitte-Page

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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