11.04.2023

Fast 200.000-Dollar-Gehalt fürs „Nichtstun“: Facebook hortete Talente

Bei Facebook wurden Mitarbeiter:innen als "Sammelobjekte" in die Firma geholt. Um sie etwaiger Konkurrenz vorzuenthalten.
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Facebook & Meta-Gründer Mark Zuckerberg | (c) Anthony Quintano via Wikimedia Commons

Ein Traum oder doch eher verstörend? Die Geschichte von Madelyn Machado zeigt fragwürdige Praktiken von Tech-Firmen und, welche Ausmaße der Kampf um Talente annehmen kann: Die 33-Jährige war seit Herbst 2021 für Meta (Facebook-Mutterfirma) als „Recruiterin“ tätig, wie das Wallstreet Journal berichtet. Ihr Aufgabe dort: Nichtstun. Und dafür ein Jahresgehalt von 190.000 US-Dollar verdienen. Dies zumindest erzählt die US-Amerikanerin in einem TikTok-Video, das viral ging.

@maddie_macho Replying to @laurendaniellehtx those were the days man. *sigh* #meta #layoffs #google #workingintech #metalayoffs ♬ original sound – Maddie | The Career Finesser

In weiteren Aufnahmen berichtet Machado darüber, wie sie mit einigen der anderen Personalvermittler bei Meta gesprochen und erfahren hatte, dass jene dort zwei Jahre Teil der Firma waren und in diesem Zeitraum keinen einzigen Mitarbeiter oder Mitarbeiterin eingestellt hatten. Sie wurden einer verblüfften Machado nach „eingestellt, um niemanden einzustellen“.

Facebook stellte ohne Not an

Experten der Szene zeigen sich über diese Vorgänge wenig überrascht. „Hiring ahead of demand“, nennte es Vijay Govindarajan, Professor an der Tuck School of Business in Dartmouth, im Wall Street Journal.

Einen ähnlichen Eindruck erhielt auch Britney Levy, ex-Meta-Angestellte: „Es hatte den Anschein, dass Meta Leute eingestellt hat, damit andere Unternehmen uns nicht haben konnten“, sagte in einem anderen TikTok-Video. „Sie haben uns gehortet wie Pokémon-Karten.“

In 8 Monaten ein Auftrag

In den rund acht Monaten, in denen Levy bei der Muttergesellschaft von Facebook arbeitete, musste sie, eigenen Worten nach, darum kämpfen, Arbeit zu finden. Und erhielt nur einen einzigen Auftrag. Der Rest der Zeit bestand aus: Meetings, sich die Zeit vertreiben, Herumsitzen und noch mehr Meetings. „Wir saßen einfach nur da“, so Levy weiter.

Facebook und dessen Tech-Reserve

Diese Praxis hat sich unter den Tech-Giganten während Covid-19 etabliert, da viele fürchteten, während der Pandemie Einstellungsschwierigkeiten zu bekommen. So riss man Talente an sich, um sie „vom Markt zu nehmen“, damit andere sie nicht bekommen. Ähnlich eines Fußballvereines, der seine Ersatzbank ausbaut, um Gegner zu schwächen: „Sie stellen jeden ein, egal ob sie ihn brauchen oder nicht, nur um eine Reserve an Talenten zu haben“, sagte Val Katayev, ein Tech-Unternehmer, dem WSJ. „Sie können es sich leisten.“ Die aktuelle Folge davon: Massiver Abbau der Arbeiterschaft, teilweise mit „kreativer Vorgangsweise“, wie der brutkasten berichtete.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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