16.02.2021

Farmento: Nattō-Startup macht japanisches Superfood bekannt

Farmento (ehemals Fairmento) konnte bei "2 Minuten 2 Millionen" alle fünf Investoren vom Superfood Nattō begeistern. Gründerin Verena Pizzini erzählt zwar, dass noch verhandelt wird, offenbart aber auch zugleich die Wege und die harte Arbeit, eine in Österreich unbekannte japanische Spezialität in den Fokus zu rücken.
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Farmento, Natto, Superfood, Sojabohnen,
(c) Farmento - Die Farmento-Familie rund um Gründer Verena Pizzini und Wolfgang Wurth.

Alle TV-Investoren waren begeistert von Nattō, dem Sojabohnen-Produkt von Farmento, das zurzeit der Aufzeichnung von „2 Minuten 2 Millionen“ noch Fairmento hieß. Und sie wollten mit fünfmal 20.000 Euro für 25,1 Prozent in das Startup von Verena Pizzini und Wolfgang Wurth einsteigen. Wie in den vergangenen Wochen erkenntlich und wiederkehrend, dauern auch beim Prellenkirchner (Niederösterreich) Unternehmen die Verhandlungen noch an. Auch wenn der Deal noch nicht durch ist und Hotelier Bernd Hinteregger Farmento berät, um, wie Pizzini sagt: „das Ganze in einem realistischen Rahmen berechnen zu können“, so wächst die Firma auch ohne Investment weiter.

Nachfrage nach Nattō gestiegen

„Derzeit befinden wir uns in einer gesteigerten Wachstumsphase, die Nachfrage ist leicht erhöht im Vergleich zu der bisherigen stetigen Wachstumskurve“, sagt Pizzini. „Wir sind schon sehr auf die Auswirkungen der Ausstrahlung gespannt.“

Farmento-Gründer mit Liebe auf den ersten und späteren Blick

Die Idee zu Farmento und Nattō in Österreich zu produzieren, hat bei den Gründern unterschiedliche Anfänge. Während es sich bei Wurth um „Liebe auf den ersten Blick“ handelte, so dauerte es bei Pizzini etwas länger, als eines Tages nach mehreren Kost-Versuchen der Appetit auf das japanischen Super-Food in ihr wuchs. Es ging ihr nicht mehr aus dem Kopf, erzählt sie.

Fadenziehende Konsistenz

Dann setzte sich der vollmundige Umamigeschmack und die fadenziehende Konsistenz beim Verrühren durch. „Bei Nattō empfinden wir eine Einfachheit der sinnvollen Ernährung, die Zufriedenheit gibt, Energie liefert und schnell, vielfältig verfeinert werden kann. Wir wollten frisches Nattō in Bio-Qualität regional und nachhaltig produziert genießen“, erklärt Pizzini. „Darum gründeten wir im Februar 2019, nach einem Jahr intensiver Tests und Prozessoptimierungen, Fairmento. Als Erste in Europa bauen wir in unserer Bio-Landwirtschaft spezielle Nattōsojabohnen, die kleiner als die bei uns verbreiteten Sojasorten sind, an.“

Die Extra-Mile von Farmento fürs Superfood

Nattō war hierzulande zum Start der Produktion unbekannt. Es bedurfte einer unermüdlichen Begeisterung, über das Superfood zu erzählen, Kostproben enthusiastisch zu verteilen und sich für ein Geschmackserlebnis der anderen Art zu engagieren. Die Gründer zogen es durch und erlebten eine intensive und facettenreiche Zeit, die sie als sozialen Erfahrungsschatz bezeichnen.

„Damit ließe sich ein Roman verfassen und unter anderem von dem Glück berichten, ein Lebensmittel zu produzieren, das Kommunikation erfordert und sehr spannende Gespräche mit vielen Menschen hervorbringt“, so Pizzini rückblickend.

Farmento-Gründer und der Weg zu Neo-Landwirten

Wie aufmerksame Zuseher in der Startup-Sendung erkennen konnten, haben beide Gründer ihre Jobs aufgegeben und wurden auf den Vorschlag von Pizzini Neo-Landwirte. Ausschlaggebend für den Schritt der Veränderung war mitunter, dass die Idee Nattō herzustellen schon eine Weile in den Foundern reifte, sich zunehmend konkretisierte und der nötigen Umsetzung näherte, wie sie erzählen.

Die Macht der Selbstständigkeit

Außerdem, lieferte die gemeinsame Karenzzeit mit einem ihrer Kinder ein starkes Argument dafür, die Entwicklung der Sprößlinge erleben zu wollen; und die neu gewonnene Selbstständigkeit, wenn auch mit erhöhtem Aufwand zu Hause, dies trotzdem ermöglicht: „In unseren vorherigen Jobs waren wir zufrieden, allerdings gab es schon immer die Idee, ein gemeinsames Ziel zu verfolgen. Irgendwann war der Punkt gekommen, dass ich meinte, ‚jetzt ist es soweit‘ und Wolfgang sofort loslegte“, erklärt Pizzini.

Als technisch versierter Mensch, begann Wurth, sich detailliert mit den Prozessen auseinanderzusetzen. Kaum ein halbes Jahr später wurden die ersten Produkte an den Handel geliefert. „Natürlich ist das Fällen von Entscheidungen in den ersten Jahren ein enormer Prozess, dem man nicht immer mit Leichtigkeit begegnet. Allerdings ist es faszinierend, wie rasend schnell diese Hochzeit der Aufbauphase vorübergeht. Unsere Entscheidung wurde in unserem Umfeld sehr gut angenommen, die Reaktionen waren erstaunlich positiv. Die Risikofreudigkeit war ein Bestandteil unserer Unternehmungen“, so Pizzini weiter.

Protein und Vitamin K2 für Knochenbau

Für diejenigen, die es nicht kennen, sei erwähnt, das das Lebensmittel in Japan wegen seiner Inhaltsstoffe als „Quelle der Jugend“ gilt. Es enthält einen hohen Proteingehalt und Vitamin K2, das unter anderem in Fleisch in weitaus geringerer Menge enthalten ist und den Knochenbau stärkt. Nattō verfügt zudem über wertvolle Soja-Isoflavone, das Nattōkinase-Enzym und Spermidin und gilt daher als ausgesprochenes Superfood.

Trend „vergorenes Gemüse“

„Vergorenes Gemüse erfährt heutzutage eine Art ‚Trend‘. Dies liegt daran, dass sich die im Gemüse bereits enthaltenen Vitamine und Nährstoffe durch die Gärung vermehren und die Darmflora und das sogenannte Mikrobiom stärken. Bekannteste Fermente in Österreich sind Sauerkraut, Salzgurken, sowie Essig“, sagt Pizzini. „In asiatischen Nationen gibt es seit Jahrtausenden kultivierte Nahrungsmittel wie Nattō und Tempeh, mit Bakterien und Pilzen vergoren. Oder auch Kimchi, aus Chinakohl, Karotten, Paprika, Meerettich hergestellte Fermente. Mittlerweile stellen wir neben Nattō, auch Tempeh, Kimchi, Chilisauce und in Apfelessig eingelegte Shiitakepilze her.“

Anbauflächen gesucht

Aktuell ist die in der Sendung angedeutet Produktionsvergrößerung nahezu abgeschlossen, allerdings befindet sich das Startup weiterhin auf der Suche nach weiteren Anbauflächen, um die japanische Spezialität in Österreich breitflächig bekannt zu machen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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