13.01.2023

Farm-Ing: NÖ-Startup nutzt KI-gesteuerten Laser als Vernichtungswaffe – gegen Unkraut

Auch die (Bio-)Landwirtschaft kämpft mit dem Arbeitskräftemangel. Farm-Ing aus Niederösterreich schafft Unkrautvernichtung fast ohne Pestizide und menschliche Arbeitsstunden.
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Das Farm-Ing-Team rund um Gregor Witzmann (Mitte) | (c) Farm-Ing
Das Farm-Ing-Team rund um Gregor Witzmann (Mitte) | (c) Farm-Ing

„Die Nachfrage nach nachhaltig produzierten Lebensmitteln wird in den kommenden Jahren immer weiter steigen und der Wettbewerbsdruck im Supermarkt wird zunehmen. Gleichzeitig herrscht aber ein extremer Arbeitskräftemangel. Für schwere händische Arbeit sind immer weniger Leute zu finden“, umreißt Gregor Witzmann die Situation bei einer virtuellen Betriebsbesichtigung. Man brauche in der Landwirtschaft also immer mehr Bio-Anbauflächen, die Mitarbeiterstunden für „manuellen Pflanzenschutz“ würden aber immer weniger. „Das ergibt einen riesigen Gap“, so der Gründer des Startups Farm-Ing mit Sitz im niederösterreichischen Bezirk Horn.

Farm-Ing will „systemkritischen Prozess im Feldgemüsebau optimal sichern“

Witzmann arbeitet mit seinem Unternehmen an Lösungen für dieses Dilemma. Das Zauberwort dabei heißt digitale Landtechnik. Damit beschäftigt sich der Unternehmer, der auch Lektor für Agrartechnologie an der FH Wiener Neustadt ist, schon sein ganzes Berufsleben lang. Farm-Ing arbeitet aktuell an verschiedenen KI-gestützten Maschinen. „Wir nutzen künstliche Intelligenz, um die richtige Pflanze am Acker zu erkennen und alle unerwünschten Pflanzen zu eliminieren. Gleichzeitig informieren wir die Bauern, wie es ihren Pflanzen geht und was diese sonst noch brauchen“, erklärt der Gründer des derzeit acht Personen starken Unternehmens, „Damit können wir den systemkritischen Prozess im Feldgemüsebau optimal sichern“.

Kombination mit autonomen Landmaschinen

Für kleinere Betriebe baut Farm-Ing Geräte, die an den Traktor angehängt werden können. Für größere Betriebe kombiniere man die eigene automatisierte Lösung mit autonomen Feldrobotern, also selbstfahrenden Landmaschinen, die das Startup importiere. Das Unkraut wird je nach Art, Größe und Pflanz-Abstand der Feldfrüchte von den Geräten mechanisch ausgerissen, mit gezielten Dosen (Bio-)Herbizid bekämpft oder weggelasert.

Der „Robotti“ von Farm-Ing | (c) Farm-Ing

„Weeding as a Service“ und „Farm-Uber“ als Visionen

Dabei will Farm-Ing nicht nur die Maschinen selbst sondern auch Technologie-Lizenzen verkaufen. In Zukunft wolle man auch „Weeding as a Service“ anbieten, sagt Witzmann – allerdings über ein Geschäftsmodell, dass von Silicon Valley-Riesen bekannt ist: „Wir wollen das Farm-Uber werden“, meint der Gründer. Zum entscheidenden Trumpf sollen dabei auch die Daten werden, die im Zuge der Arbeit erhoben werden.

Farm-Ing plant auf Investorensuche

Derzeit ist Farm-Ing in ersten Gesprächen zu einer angestrebten Seed-Finanzierungsrunde über 500.000 Euro. Zusätzlich wurde eine große AWS-Förderung beantragt. Woanders hat sich das Startup bereits viel Unterstützung geholt: Im niederösterreichischen Inkubator Accent und beim Landes-VC Tecnet. „Wir haben Farm-Ing etwa im den Bereichen IP und Patent unterstützt“, erklärt Tecnet-Geschäftsführerin Doris Agneter. „Wir bekommen Hilfe bei vielen Dingen, für die sonst nicht genug Zeit wäre“, fasst Gregor Witzmann zusammen.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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