20.03.2024
PARTNERSCHAFT

Faltrad-Startup Vello kooperiert mit ÖBB

Das Vello-Faltrad soll nun kostenlos in ÖBB-Zügen mitgenommen werden können - ohne Fahrradreservierung.
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Vello Bikes nun in den ÖBB-Zügen (c) Lorenz Keiblinger / VELLO Bike

Das Wiener Startup Vello stellt faltbare, leichtgewichtige Fahrräder her. Gegründet wurde Vello im Jahr 2017 unter anderem von Valerie Wolff – die erst letzten September mit brutkasten über Profitabilität und Wachstum im Business sprach. Knapp ein Jahr zuvor, nämlich im Oktober 2022, entwickelte das Wiener Startup das „weltweit “ leichteste E-Cargo-Bike“, das eine Gesamtlast von bis zu 210 Kilogramm transportieren könne (brutkasten berichtete).

Vello kann kostenlos im Zug mitgenommen werden

Nun steht ein weiterer Meilenstein bevor: Das Bike-Startup soll nämlich ab sofort mit den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) kooperieren. Die Partnerschaft eröffne „Reisenden mehr Freiheiten im Bereich multimodaler Mobilität“, heißt es in einer Aussendung.

Ab sofort soll das Vello-Modell „Rocky“ im ÖBB Fanshop mit ÖBB-Branding erhältlich sein. Die Mitführung in ÖBB-Zügen sei – entgegen der bisher üblichen Fahrradmitnahme-Reglungen – kostenfrei möglich.

„Die einfache und kostenlose Mitnahme von VELLO Falträdern in Zügen der ÖBB ist für uns der nächste logische Schritt in eine Zukunft, die die Bedürfnisse von Pendler:innen und Bewohner:innen von Städten in den Vordergrund stellt“, sagt Vello-Bike-Co-Gründer Valentin Vodev.

Klimaticket fördert Vello-Kauf mit 500 Euro brutto

„Das Angebot ist nicht nur eine praktische Lösung für Personen, die zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln wechseln, sondern auch ein Wegweiser für die Entwicklung autofreier Städte der Zukunft“, führt Vodev weiter aus.

Dank der Partnerschaft soll es Vello-Besitzenden möglich sein, das Faltrad kostenlos in ÖBB-Zügen mitnehmen zu können. Eine separate Fahrradreservierung ist somit nicht nötig – das Faltrad gilt als reguläres Gepäckstück.

Außerdem können all jene, die das Klimaticket besitzen, den Kauf eines Vello-Faltrads mit bis zu 500 Euro brutto fördern lassen. Online-Einreichungen sind ab dem 3. April 2024 möglich, heißt es.

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Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Bei Energie und bei Verteidigung hat Europa spät und teuer gelernt, was strategische Abhängigkeit kostet. Im Digitalen – bei Betriebssystemen, Cloud und Künstlicher Intelligenz – ist die Abhängigkeit von wenigen außereuropäischen Anbietern mindestens genauso groß. Genau dort will eine neue Allianz heimischer Leitbetriebe gegensteuern.

Getragen wird die „Initiative Digitale Souveränität“ von A1 Telekom, Anexia, Erste Bank, Keba Group, Spar ICS, Umdasch Group und der Vienna Insurance Group – sieben Unternehmen aus sieben Branchen. Gemeinsam wollen sie Initiativen und Pilotprojekte vorantreiben, um den Digitalstandort Österreich und Europa zu stärken, mit besonderem Fokus auf den Schutz kritischer Infrastruktur.

Die Stoßrichtung ist dabei ausdrücklich keine defensive. „Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit und europäische Alternativen — besonders bei kritischen Daten“, sagte A1-Deputy-CEO Thomas Arnoldner. Souveränität sei kein Schutzwall, sondern ein Sprungbrett – und man müsse sie aufbauen, bevor man sie brauche.

Vorschlag: ein Gütesiegel für die öffentliche Beschaffung

Der konkreteste Vorschlag steht im Positionspapier selbst: ein „Gütesiegel für Souveränität“ für die öffentliche Beschaffung. Es soll verlässliche Qualitätsstandards im Cloud-Bereich sichtbar machen, Transparenz schaffen und sogenanntem „Sovereign-Washing“ vorbeugen – also dem bloßen Etikett „souverän“ ohne echte Substanz. Zugleich soll digitale Souveränität in den Bewertungskriterien öffentlicher Vergaben verankert werden; für besonders sensible Daten aus Verwaltung, Gesundheit oder Bildung schlägt die Initiative europäische beziehungsweise österreichische „Souveränitätszonen“ vor.

Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Keba-CEO Christoph Knogler führte den Gedanken bei der Pressekonferenz aus Industriesicht aus: Ein solches Siegel müsse nachvollziehbar ausweisen, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer die Infrastruktur betreibt und in welchem Rechtsraum das geschieht. Berücksichtige die öffentliche Hand Souveränität bei ihren Vergaben, sei das kein bürokratisches Zusatzmerkmal, sondern ein Qualitätskriterium. Zusätzlich warb Knogler dafür, nicht jede Anwendung in der Cloud zu betreiben: On-Device- und On-Edge-KI könnten sensible Daten direkt an Gerät oder Maschine verarbeiten.

Hinter der Debatte steht ein juristischer Kern. Auf Nachfrage aus dem Publikum verwiesen die Initiatoren auf den US Cloud Act als zentrales Problem bei der Frage, welchem Rechtsraum in Europa verarbeitete Daten unterliegen. Fertige Kriterien für das Gütesiegel gebe es noch nicht – die Arbeit laufe auf europäischer wie nationaler Ebene.

Anexia-CEO Alexander Windbichler brachte einen regulatorischen Vergleich ins Spiel: Wie einst im Telekom- und Energiemarkt die Netze geöffnet wurden, ohne Produkte vorzuschreiben, könnte im Cloud-Bereich eine klare Trennung zwischen Software und Betrieb – samt offener Schnittstellen – für fairen Wettbewerb sorgen.

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