14.05.2019

It’s the stock market, stupid!

Markus Fallenböck, Geschäftsführer von Own Austria, greift im Gastkommentar die aktuelle Verstaatlichungsdiskussion auf und erläutert, warum die EU besser in Amazon investieren sollte, als BMW zu verstaatlichen.
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Markus Fallenböck: BMW verstaatlichen? It's the stock market, stupid!
(c) Own Austria: Markus Fallenböck

Blenden wir zurück in das Jahr 1992. Es ist Wahlkampf in den USA. Ein weitgehend unbekannter Gouverneur fordert den amtierenden Präsidenten heraus. Das Ergebnis ist bekannt: Bill Clinton schlägt George Bush Senior klar. Clintons zentraler Sieger-Slogan lautet „It’s the economy, stupid!“; oder anders gesagt: Wahlen gewinnt man nicht mit großen Strategien für die Weltpolitik sondern mit einer funktionierenden Wirtschaft zu Hause.

+++ “Being Public” oder wie die Börse das (Unternehmer-)Leben verändert +++

BMW verstaatlichen?

2019 ist wieder Wahlkampf, diesmal geht es um das Europaparlament. In der heißen Phase wird nach einer Wortmeldung des deutschen Jungsozialisten Kevin Kühnert auch darüber diskutiert, ob man wichtige Unternehmen verstaatlichen soll (als Beispiel wird sogar BMW genannt). Diese Debatte wird von allen Seiten zur Profilierung genutzt, eine Auseinandersetzung mit den dahinterliegenden Problemen bzw. möglichen Alternativen bleibt wie so oft auf der Strecke.

Comeback der alten verstaatlichten Industrie?

Um meine Ausgangsposition gleich offen auf den Tisch zu legen: Die letzten Jahrzehnte haben ziemlich eindrucksvoll bewiesen, dass der Staat – und zwar egal ob kommunistisch oder marktwirtschaftlich organisiert – kein besonders erfolgreicher (Allein-) Eigentümer von Unternehmen ist. In Österreich müsste eigentlich der Begriff „verstaatlichte Industrie“ als entsprechender Nachweis reichen, außer man hat diese Tragödie erfolgreich verdrängt oder vielleicht nie etwas davon gehört.

Die klügere „Public Company“

Dabei gäbe es eine Institution, die gerade in einer langfristigen Perspektive die Eigentumsrechte an Groß-Unternehmen ziemlich erfolgreich organisiert hat. Man nennt sie börsennotierte Aktiengesellschaft. Der englische Begriff macht den tieferen Sinn noch viel deutlicher: Public Company. Dahinter steht die Grundidee, dass hoch kapitalisierte Unternehmen besondere Transparenz brauchen: Diese wird insbesondere erfüllt durch umfassende Informationspflichten wie auch durch den über die Börse öffentlich gehandelten Wert der Beteiligungen. Der Einfluss der Aktionäre ist im Aktienrecht genau geregelt und zeigt sich etwa auch an den Möglichkeiten in der Hauptversammlung. Dass diese keine proforma-Veranstaltungen sind, haben jüngst die Versammlungen von Bayer und UBS sowie von RWE gezeigt.

Einfluss im Jahre 2019

Bei RWE konnte etwa eine Vertreterin der „Fridays for Future“-Bewegung über das Rederecht einer Aktionärsvereinigung ihre Vorstellungen zu grüner Energiegewinnung darlegen – und das vor hunderten Eigentümern eines der größten europäischen Energiekonzerne. Sämtliche große deutsche Medien haben darüber ausführlich berichtet. Und RWE-Chef Rolf Martin Schmitz sagte zu seinen Aktionären: „Sauberen und sicheren Strom zu erzeugen – dieses Ziel treibt uns an“. So kann Einflussnahme im Jahr 2019 aussehen!

Eine breite Aktionärskultur

Anstatt also über Verstaatlichungen im Stile des 19. Jahrhunderts nachzudenken, wäre es wichtiger in Europa eine breite Aktionärskultur zu etablieren. An dieser kann sich natürlich auch der Staat beteiligen, aber eben transparent über den Kapitalmarkt und nur als einer von mehreren Eigentümern. Dieses Modell wird auch in Österreich etwa bei OMV und Telekom Austria praktiziert.

Ein Beispiel für ein staatliches Modell in großem Stile ist der aus Öleinnahmen dotierte Norwegische Staatsfonds mit einem Volumen von 914 Milliarden Euro (Stand Ende März 2019). Dieser Fonds ist mit über 9000 Beteiligungen – darunter auch Apple, Microsoft oder amazon.com – ein nicht zu unterschätzender Einflussfaktor für ein Land mit gerade einmal 5,3 Millionen Einwohnern. Man stelle sich nun so einen Fonds auf EU-Ebene vor!

It’s the stock market, stupid!

In diesem Sinne: Nicht BMW verstaatlichen, sondern bestehende Möglichkeiten nutzen, damit wir als Gesellschaft über den Kapitalmarkt Einfluss gewinnen können. Das wäre im Übrigen nicht nur ein Weg, um europäische Unternehmen gegenüber feindlichen Übernahmen abzusichern, sondern auch um unseren Einfluss am Weltmarkt auszubauen. Denn – Überraschung, Überraschung! Auch die in der EU heiß diskutierte „Viererbande“ aus amazon, Google, Facebook und Apple besteht nur aus öffentlich gehandelten Unternehmen, an denen man sich jederzeit beteiligen kann. Auf diesem Wege würden wir in Europa nicht als Kontinent der braven Verbraucher und Mitarbeiter enden, sondern auch daran mitverdienen, wenn diese Unternehmen Gewinne erzielen.


Markus Fallenböck ist seit Jänner 2019 geschäftsführender Gesellschafter bei Own Austria. Davor war er viele Jahre in Managementfunktionen etwa bei Styria Media Group und Verlagsgruppe News tätig.

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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