30.09.2022

Hass im Netz: „Sexismus startet bereits lange vor dem ersten Dick-Pic“

Thaddäus Leutzendorff ist Geschäftsführer vom Tech-Startup fairesLeben. In einem Gastbeitrag erklärt Leutzendorff, wie präsent das Thema Sexismus im Netz ist und wie die Anlaufstelle fairesNetz Betroffenen die Möglichkeit bietet, Hasskommentare dieser Art zu melden.
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Thaddäus Leutzendorff geht mit fairesNetz gegen Sexismus im Netz vor. (c) fairesLeben

Online-Sexismus ist ein weit verbreitetes und schädliches Problem, von dem besonders Frauen überproportional stark betroffen sind. Sexismus im Netz ist jedoch nicht auf bestimmte Plattformen oder Websites beschränkt – er ist überall im Internet zu finden. Personen, besonders jene, die sich dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, werden im Internet routinemäßig belästigt, herabgesetzt und in einer Weise objektiviert, wie es bei Männern eher seltener der Fall ist. 

Und es sind nicht nur Erwachsene betroffen – auch Mädchen und junge Frauen sind regelmäßig sexistischer Behandlung ausgesetzt. Im Rahmen einer Studie, die vom Institut für Jugendforschung im Auftrag von SOS-Kinderdorf und Rat-auf-Draht durchgeführt wurde, wurden im Jahr 2018 insgesamt 400 Jugendliche zum Thema “Sexuelle Belästigung und Gewalt im Internet in den Lebenswelten der 11-18-jährigen” befragt. Die Ergebnisse sind nach wie vor schockierend: 27 Prozent gaben an, online mindestens einmal sexuell belästigt worden zu sein, während ein Viertel der Befragten mit intimen Fragen verbal belästigt wurde und 20 Prozent intime Fotos zugesandt bekamen, die sie nicht sehen wollten. Interessant ist auch, dass weibliche Studienteilnehmerinnen 40 Prozent häufiger von sexueller Belästigung bzw. Gewalt im Netz betroffen waren, als männliche Teilnehmer. 

Dick-Pic als bekanntestes Phänomen

Sexismus im Netz zeigt sich in zahlreichen Facetten wie Mansplaining, Diskriminierung, Objektifizierung, Bodyshaming, Slutshaming, Mobbing, Stalking, Herabwürdigungen, Bedrohungen, sexuelle Belästigungen und frauenfeindlichen Kommentaren. Das wohl bekannteste Phänomen ist das sogenannte Dick-Pic. Hierbei handelt es sich um das Bild eines männlichen Geschlechtsteiles, das ohne die Einholung einer Zustimmung an Empfänger:innen übermittelt wird. Viele der Personen, die sich an fairesNetz wenden, haben mit unerwünschten Dick-Pics zu kämpfen. Eine Betroffene beschreibt es so: „Ich bekomme ziemlich viele Dick-Pics auf Snapchat. Auch wenn ich die Person dazu bitte, damit aufzuhören, hören sie meistens nicht auf und es bleibt nicht nur bei Bildern, auch Videos bekomme ich.“ 

Sexismus startet aber bereits lange vor dem ersten Dick-Pic. Wirft man einen Blick auf die Kommentare unter Facebook-, Instagram- oder TikTok-Posts, wird klar, dass Sexismus nach wie vor allgegenwärtig ist. Bei fairesNetz gemeldete Hasskommentare beziehen sich gerne auf Äußerlichkeiten (“Du hässliche Sau”), Sexualität („wirst bisschen wenig gefickt kann das sein?“), Gefühle („Ey du fotze du bist garnicht lustig du hure ich ficke deine hässliche Mutter nerv ned du schlampe keiner mag dich du hure.“)  oder sogar das Androhen bzw. Wünschen von geschlechtsspezifischen Gewalttaten („Ich hoffe du wirst heute richtig vergewaltigt.“). So schockierend diese Aussagen auch klingen mögen, so ist es noch deutlich schockierender, dass Kommentare dieser Art kein Einzelfall sind. Das Statistik-Portal Statista berichtete, dass von den 2.125 in Österreich eingelangten Hassnachrichten ganze 7,6 Prozent dem Sexismus zuzuordnen waren (Zeitraum 2020/21). Auch bei fairesNetz setzt sich dieser traurige Trend fort. Aus allen Anfragen, die einlangen, betreffen etwa 80 Prozent  der Meldungen Sexismus, unter dem Kund:innen leiden.

“Es ist wichtig, Sexismus im Netz zu benennen, wenn wir ihn sehen”

Online-Sexismus kann ernsthafte Auswirkungen auf das Selbstvertrauen und das emotionale Wohlbefinden haben und dazu führen, dass sich Personen ausgegrenzt und zum Schweigen gebracht fühlen. Dies wirkt sich letztlich nicht nur negativ auf das Leben der Betroffenen und ihrer Teilnahme an der digitalen Welt aus, sondern überträgt sich durch Stresssymptome auch in ihren regulären Alltag. Zudem bleibt Sexismus im Internet oftmals unangefochten. Es ist jedoch wichtig, dass wir anfangen, Sexismus zu benennen, wenn wir ihn sehen und aktiv – beispielsweise mittels Counter Speech – gegen ihn vorgehen. Nur so kann ein inklusiverer und gerechterer digitaler Raum für alle geschaffen werden.

Und genau das möchte fairesNetz erreichen: Ein inklusiveres und gleichberechtigteres Internet zu schaffen, indem es für von Online-Hass betroffenen Personen die Möglichkeit gibt, diskret und effektiv gegen Hass im Netz vorzugehen. Geschädigte haben nun nicht nur die Möglichkeit, gemeinsam mit fairesNetz und deren Partneranwält:innen rechtlich gegen Hassposter:innen vorzugehen, sondern erhalten nach einer ersten Prüfung der Unterlagen eine Direktentschädigung in der Höhe von bis zu 50 Euro. Die geleistete Vorabzahlung wird im Erfolgsfall von dem/der Täter:in getragen. Sollte die Meldung nicht einbringlich sein, so haben Geschädigte die geleistete Vorabzahlung nicht an fairesNetz zurückzuzahlen.

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Alawyer
© Karo Pernegger - Wolfgang Deutschmann.

Wolfgang Deutschmann ist wohl vielen in der heimischen Innovations-Szene ein Begriff. Bereits mit 18 wagte er den Schritt in die Selbstständigkeit und baute das Crowdfunding-Unternehmen Rockets Holding auf. Zudem ist er auch Eigentümer und CEO der ado New Media GmbH, einer Full-Service-Agentur für Social Media Marketing.

Aus dieser entstand die Idee zu Taxado – eine Recruiting-Plattform für Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien, die 2023 an den Start ging. Nun gibt es mit Alawyer das nächste Projekt des Seriengründers, für das er gleich 1,5 Millionen Euro an Förderung einheimsen konnte.

Alawyer-Founder: „Keinesfalls Anwält:innen oder Steuerberater:innen ersetzen“

Während herkömmliche Tools oft schnelle, aber nicht mit Quellen belegbare Antworten liefern würden, verfolge Alawyer einen anderen Ansatz, heißt es vom Unternehmen. Die KI recherchiert auf Grundlage von Gesetzen, Gerichtsentscheidungen, Fachliteratur und anderen offiziellen Quellen wie dem Grundbuch oder dem Firmenbuch, liest man in einer Aussendung.

Dabei folge sie derselben juristischen Methodik, die auch Jurist:innen bei der rechtlichen Recherche anwenden. Die Inhalte sollen dabei verständlich und nachvollziehbar aufbereitet werden, sodass den Antworten auch Laien folgen können. Die Überprüfung der KI-generierten Texte durch eine Expert:in sei dennoch notwendig, da Alawyer weder Rechts- noch Steuerberatung erbringt, wie Deutschmann erklärt „Alawyer ist bewusst nicht nur für Juristinnen und Juristen entwickelt und soll auch keinesfalls Anwält:innen oder Steuerberater:innen ersetzen. Im Gegenteil, die KI wurde mit rund 200 Expert:innen entwickelt: Schon jetzt gehören viele von ihnen zu unseren allerersten User:innen und profitieren selbst von dem Paradigmenwechsel im Rechtsbereich“, sagt er.

In elf Ländern verfügbar

Verfügbar ist Alawyer ab sofort mit Gesetzen und Gerichtsentscheidungen aus elf Ländern: neben Österreich und Deutschland zählen dazu Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande, Polen, Tschechien, Schweden, Dänemark und Finnland. Der Rest der EU soll bis zum Jahresende folgen.

Konkret möchte Alawyer dabei helfen, rechtliche Informationen zu strukturieren und zugänglich zu machen. Die KI unterstützt beispielsweise neben den Recherchen im Grund- oder Firmenbuch auch bei Vertragsanalysen oder bei der Aufbereitung von Quellen zu komplexen Rechtsfragen. Privatpersonen erhalten zudem den Hinweis, für rechtliche Beratung unbedingt Expert:innen (z.B. Rechtsanwält:innen oder Steuerberater:innen) hinzuziehen, und können den Chat samt Quellen direkt mit diesen teilen.

Zu den ersten Anwendern der KI-Lösung Alawyer zählen bereits mehrere Unternehmen aus dem juristischen und industriellen Umfeld. Genannt werden unter anderem Bosch Österreich, Frauscher Sensortechnik sowie die Gaedke & Partner Steuerberatung, die das Tool jeweils in unterschiedlichen Bereichen wie Legal Counsel, Compliance oder steuerlicher Beratung einsetzen.

Förderung aus Italien und EU

Die Zielgruppe von Alawyer umfasst Privatpersonen und Unternehmen. Der Zugriff erfolgt über Web sowie mobile Apps für iOS und Android (ab September). Abgerechnet wird über ein Credit-System pro Nutzung, zusätzlich gibt es einen kostenlosen Free-Plan. Für Unternehmen sind Abo-Modelle und Integrationen in bestehende Systeme vorgesehen.

„Unser Anspruch ist klar: Jeder Mensch soll sich schnell und einfach bei Rechtsfragen orientieren können. In Österreich, in der EU, in Europa – mit Alawyer wird rechtliche Intelligenz für alle zugänglich“, erklärt Deutschmann, der für sein Unternehmen die erwähnten rund 1,5 Millionen Euro an Förderung unter anderem durch die EU sowie durch das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium erhalten hat.

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