30.09.2022

Hass im Netz: „Sexismus startet bereits lange vor dem ersten Dick-Pic“

Thaddäus Leutzendorff ist Geschäftsführer vom Tech-Startup fairesLeben. In einem Gastbeitrag erklärt Leutzendorff, wie präsent das Thema Sexismus im Netz ist und wie die Anlaufstelle fairesNetz Betroffenen die Möglichkeit bietet, Hasskommentare dieser Art zu melden.
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Thaddäus Leutzendorff geht mit fairesNetz gegen Sexismus im Netz vor. (c) fairesLeben

Online-Sexismus ist ein weit verbreitetes und schädliches Problem, von dem besonders Frauen überproportional stark betroffen sind. Sexismus im Netz ist jedoch nicht auf bestimmte Plattformen oder Websites beschränkt – er ist überall im Internet zu finden. Personen, besonders jene, die sich dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, werden im Internet routinemäßig belästigt, herabgesetzt und in einer Weise objektiviert, wie es bei Männern eher seltener der Fall ist. 

Und es sind nicht nur Erwachsene betroffen – auch Mädchen und junge Frauen sind regelmäßig sexistischer Behandlung ausgesetzt. Im Rahmen einer Studie, die vom Institut für Jugendforschung im Auftrag von SOS-Kinderdorf und Rat-auf-Draht durchgeführt wurde, wurden im Jahr 2018 insgesamt 400 Jugendliche zum Thema “Sexuelle Belästigung und Gewalt im Internet in den Lebenswelten der 11-18-jährigen” befragt. Die Ergebnisse sind nach wie vor schockierend: 27 Prozent gaben an, online mindestens einmal sexuell belästigt worden zu sein, während ein Viertel der Befragten mit intimen Fragen verbal belästigt wurde und 20 Prozent intime Fotos zugesandt bekamen, die sie nicht sehen wollten. Interessant ist auch, dass weibliche Studienteilnehmerinnen 40 Prozent häufiger von sexueller Belästigung bzw. Gewalt im Netz betroffen waren, als männliche Teilnehmer. 

Dick-Pic als bekanntestes Phänomen

Sexismus im Netz zeigt sich in zahlreichen Facetten wie Mansplaining, Diskriminierung, Objektifizierung, Bodyshaming, Slutshaming, Mobbing, Stalking, Herabwürdigungen, Bedrohungen, sexuelle Belästigungen und frauenfeindlichen Kommentaren. Das wohl bekannteste Phänomen ist das sogenannte Dick-Pic. Hierbei handelt es sich um das Bild eines männlichen Geschlechtsteiles, das ohne die Einholung einer Zustimmung an Empfänger:innen übermittelt wird. Viele der Personen, die sich an fairesNetz wenden, haben mit unerwünschten Dick-Pics zu kämpfen. Eine Betroffene beschreibt es so: „Ich bekomme ziemlich viele Dick-Pics auf Snapchat. Auch wenn ich die Person dazu bitte, damit aufzuhören, hören sie meistens nicht auf und es bleibt nicht nur bei Bildern, auch Videos bekomme ich.“ 

Sexismus startet aber bereits lange vor dem ersten Dick-Pic. Wirft man einen Blick auf die Kommentare unter Facebook-, Instagram- oder TikTok-Posts, wird klar, dass Sexismus nach wie vor allgegenwärtig ist. Bei fairesNetz gemeldete Hasskommentare beziehen sich gerne auf Äußerlichkeiten (“Du hässliche Sau”), Sexualität („wirst bisschen wenig gefickt kann das sein?“), Gefühle („Ey du fotze du bist garnicht lustig du hure ich ficke deine hässliche Mutter nerv ned du schlampe keiner mag dich du hure.“)  oder sogar das Androhen bzw. Wünschen von geschlechtsspezifischen Gewalttaten („Ich hoffe du wirst heute richtig vergewaltigt.“). So schockierend diese Aussagen auch klingen mögen, so ist es noch deutlich schockierender, dass Kommentare dieser Art kein Einzelfall sind. Das Statistik-Portal Statista berichtete, dass von den 2.125 in Österreich eingelangten Hassnachrichten ganze 7,6 Prozent dem Sexismus zuzuordnen waren (Zeitraum 2020/21). Auch bei fairesNetz setzt sich dieser traurige Trend fort. Aus allen Anfragen, die einlangen, betreffen etwa 80 Prozent  der Meldungen Sexismus, unter dem Kund:innen leiden.

“Es ist wichtig, Sexismus im Netz zu benennen, wenn wir ihn sehen”

Online-Sexismus kann ernsthafte Auswirkungen auf das Selbstvertrauen und das emotionale Wohlbefinden haben und dazu führen, dass sich Personen ausgegrenzt und zum Schweigen gebracht fühlen. Dies wirkt sich letztlich nicht nur negativ auf das Leben der Betroffenen und ihrer Teilnahme an der digitalen Welt aus, sondern überträgt sich durch Stresssymptome auch in ihren regulären Alltag. Zudem bleibt Sexismus im Internet oftmals unangefochten. Es ist jedoch wichtig, dass wir anfangen, Sexismus zu benennen, wenn wir ihn sehen und aktiv – beispielsweise mittels Counter Speech – gegen ihn vorgehen. Nur so kann ein inklusiverer und gerechterer digitaler Raum für alle geschaffen werden.

Und genau das möchte fairesNetz erreichen: Ein inklusiveres und gleichberechtigteres Internet zu schaffen, indem es für von Online-Hass betroffenen Personen die Möglichkeit gibt, diskret und effektiv gegen Hass im Netz vorzugehen. Geschädigte haben nun nicht nur die Möglichkeit, gemeinsam mit fairesNetz und deren Partneranwält:innen rechtlich gegen Hassposter:innen vorzugehen, sondern erhalten nach einer ersten Prüfung der Unterlagen eine Direktentschädigung in der Höhe von bis zu 50 Euro. Die geleistete Vorabzahlung wird im Erfolgsfall von dem/der Täter:in getragen. Sollte die Meldung nicht einbringlich sein, so haben Geschädigte die geleistete Vorabzahlung nicht an fairesNetz zurückzuzahlen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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