25.05.2021

Deutschland erlaubt fahrerloses Fahren

Der deutsche Bundestag verabschiedete nun ein Gesetz, das ab 2022 autonomes Fahren im öffentlichen Raum unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
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fahrerloses Fahren - autonomes Fahren
(c) Adobe Stock - scharfsinn86

Inzwischen gibt es in vielen Ländern Testbetriebe für autonome Fahrzeuge mit entsprechenden Sondergenehmigungen. Dabei müssen im Normalfall – etwa auch in Österreich – menschliche Fahrer am Steuer sitzen, um notfalls eingreifen zu können. Abhängig von der Gesetzeslage sind Testfahrten im öffentliche Raum oder überhaupt nur auf Teststrecken möglich. Deutschland ebnete nun gesetzlich den Weg für tatsächlich fahrerloses Fahren. Ein entsprechendes Gesetz, das als Prestigeprojekt des deutschen Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer gilt, wurde nun im Bundestag verabschiedet.

Fahrerloses Fahren – aber noch mit zentraler Kontrolle

Konkret ermöglicht es die neue Regelung, die 2022 inkrafttreten wird, fahrerlosen Fahrzeugen der Stufe 4 “in bestimmten festgelegten Grenzen” im Regelbetrieb am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Bei dieser Stufe handelt es sich um “vollautomatisiertes Fahren” – die Bordsysteme sind dabei in der Lage, die Kontrolle über das Fahrzeug ohne Überwachung durch einen menschlichen Fahrer zu übernehmen. Allerdings muss es eine menschliche Fernüberwachung aus einer Leitzentrale geben. Und es gibt einen Punkt im Gesetz, der besonders für Kritik sorgt: Wenn der Mobil-Empfang abreißt, muss das System das Auto am Rand der Straße anhalten. Das könne sich bei den auch offline voll funktionstüchtigen Fahrzeugen eher als Gefahrenquelle denn als Sicherheitsmechanismus entpuppen, meinen Kritiker.

Auch wegen der festgeschriebenen Notwendigkeit einer zentralen Überwachung dürften die Möglichkeiten des neuen Gesetzes zunächst vor allem bei Bussen im Nahverkehr, wie sie etwa auch in Wien bereits getestet werden, und im Güterverkehr zum Einsatz kommen. Experten feiern das Gesetz jedenfalls als großen Sprung, der Deutschland mit seiner zuletzt angeschlagenen Auto-Industrie wieder in die globale Pole Position bringen soll.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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