26.05.2021

Fahren ohne Fahrer: Österreich sollte Deutschland schnell folgen

Kommentar. In Deutschland dürfen ab 2022 Autos ohne Fahrer fahren. Genau solche Gesetze braucht es, um global mitzuspielen.
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Kommentar: Deutschland erlaubt fahrerloses Fahren
brutkasten-Redakteur Dominik Perlaki | Hintergrund (c) Adobe Stock / hans-christian friedl/EyeEm
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In der aus hiesiger Sicht etwas seltsamen Diskussion um die mögliche Einführung eines Tempolimits auf deutschen Autobahnen, gibt es – bei sehr vielen Dingen, die für ein Limit sprechen – ein Contra-Argument, das doch reizvoll wirkt: Deutschlands Premium-Automarken seien deswegen führend am Weltmarkt, weil der deutsche Heimatmarkt, in dem man die Schnelligkeit der Fahrzeuge tatsächlich ausreizen darf, optimale Bedingungen biete.

Dass es sich dabei um eine Vereinfachung handelt, die viele Parameter außen vor lässt, steht außer Frage. Doch davon, dass die weltweit einzigartige Gesetzeslage durchaus eine Rolle in der Entwicklung gespielt hat, kann eben doch ausgegangen werden.

Vor ein paar Tagen hat der deutsche Bundestag ein neues Gesetz verabschiedet, das auf den Straßen des großen Nachbarn wieder eine – zumindest kurzfristig – weltweit einzigartige Gesetzeslage schafft: Ab 2022 dürfen autonome Fahrzeuge der „Stufe 4“ tatsächlich fahrerlos unterwegs sein. Sie müssen zwar weiterhin unter menschlicher Aufsicht stehen, aber nur mehr durch eine Leitzentrale. Damit werden auch nur bestimmte Usecases, etwa öffentlicher Nahverkehr oder Güterverkehr sinnvoll möglich.

Fahrerloses Fahren: Ein großer Sprung, den auch Österreich machen könnte

Das Gesetz schöpft also noch nicht das volle Möglichkeiten-Spektrum autonomen Fahrens aus. Das ist gegenwärtig wohl auch richtig so, ist doch auch die Technologie derzeit noch nicht ausgereift genug für bestimmte komplexe Verkehrssituationen. Jedenfalls aber ist die neue Regelung ein großer Sprung. Sie wird die weitere Entwicklung der Technologie in Deutschland maßgeblich begünstigen und könnte so der angeschlagenen Auto-Industrie einen neuen Drive verschaffen.

Dass es so eine Regelung weltweit erstmals in unserem Nachbarland gibt, das man nicht gerade mit Laissez-faire-Gesetzen assoziiert, sollte uns in Österreich zu denken geben: Wir könnten das auch. Und wir sollten das auch – so schnell wie möglich. Denn nicht nur haben wir Hightech-Unternehmen wie TTTech direkt in dem Segment, sondern auch zahlreiche Autoindustrie-Zulieferer und -Endfertigungen, die massiv profitieren könnten. Denn Österreich würde neben Deutschland zum logischen Standort für entsprechende Entwicklungen der Konzerne werden.

Wenn der Mut für den ersten Schritt fehlt, sollte man zumindest anderen folgen

Und dieser Gedankenansatz gilt freilich nicht nur für den Bereich autonomes Fahren. Viele Innovationen werden nicht deswegen gesetzlich verunmöglicht oder erschwert, weil sie eine Gefahr für die Bürger des Landes darstellen, sondern weil die Regelungen aus einer Zeit stammen, in der sich die entsprechende Frage noch nicht gestellt hat. Das gilt nicht nur in so plakativen und durchaus komplexen Feldern wie dem Individualverkehr. Oftmals verhindern veraltete Regelungen bekanntermaßen auch neue Geschäftsmodelle, die für alle Seiten effizienter sind und nur jenen wehtun, die nicht bereit sind, mit der Zeit zu gehen. Der zweite Teil des abgedroschenen Sprichworts ist bekannt.

Wir haben in den vergangenen Jahren in diesem Land unzählige Think Tanks, Regierungsberater*innen mit Innovations-Fokus und spezielle Gremien gesehen. Es gibt eine Startup-Beauftragte und ein Startup-Komitee. Regierungsmitglieder treffen Vertreter*innen der Innovationsszene und hören sich ihre Ideen an. Welche Gesetze es bräuchte, um im globalen Innovationswettlauf vorne mitzuspielen, ist der Regierung also gut bekannt. Umgesetzt wurde davon in den vergangenen Jahren aber nur wenig. Offenbar fehlt der Mut, selbst den ersten Schritt zu tun. Zumindest wäre es dann gut, anderen schnell zu folgen, die den ersten Schritt getan haben. Mit dem deutschen Gesetz für fahrerloses Fahren würde sich wieder einmal so eine Gelegenheit bieten.

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Neugründung
(c) Scott Graham via Unsplash

Insgesamt 39.978 Neugründungen gab es in Österreich laut Wirtschaftskammer (WKÖ) im Jahr 2025 – eine weitere Steigerung, nachdem es bereits 2024 ein Allzeithoch gegeben hatte, wie brutkasten zu Jahresbeginn berichtete. Nun gab die WKÖ neue Zahlen und eine begleitende Umfrage für das erste Halbjahr 2026 heraus – und der Aufwärtstrend setzt sich darin deutlich fort.

82,6 Prozent Einzelunternehmen

21.718 Neugründungen (ohne Personenbetreuung) gab es demnach in den ersten sechs Monaten des Jahres – ein Plus von 4,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum und damit neuerlich ein Rekord. Startups machen freilich nur einen kleinen Bruchteil davon aus – konkrete Zahlen gibt es dazu nicht. Aber so viel: 82,6 Prozent der Gründungen erfolgten als Einzelunternehmen, davon 42,5 Prozent von Frauen. 41,1 Prozent aller Gründer:innen starten zudem zunächst nebenberuflich.

Stärkste Zuwächse bei jungen Altersgruppen

Die stärksten Zuwächse gebe es dabei bei den unter 20-Jährigen sowie bei den 20- bis 30-Jährigen, heißt es von der WKÖ. Das Durchschnittsalter der Gründer:innen liegt laut Erhebung bei 36,6 Jahren. Die wichtigsten Sparten bei den Neugründungen im ersten Halbjahr waren Gewerbe und Handwerk (37,8 Prozent), Information und Consulting (23,4 Prozent) sowie Handel (22,9 Prozent).

Eigenverantwortung und Flexibilität als größte Motive

Auch die Gründe fürs Gründen wurden in der Motivumfrage des WKÖ-Gründerservice erhoben: 67,9 Prozent der Befragten möchten demnach lieber ihre eigene Chefin oder ihr eigener Chef sein. 67,6 Prozent wollen ihre Zeit flexibler gestalten, 62,3 Prozent wollen mehr Verantwortung übernehmen.

Drei politische Forderungen

Gleichzeitig fragte die WKÖ auch nach den Wünschen der neuen Gründer:innen. Ein klares Ergebnis: 78,1 Prozent wünschen sich einen zentralen digitalen One-Stop-Shop für Gründungen. Diesen fordert auch die Wirtschaftskammer von der Politik. Sie erneuert außerdem die Forderungen nach dem Beteiligungsfreibetrag und nach mehr Flexibiliät bei der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige im Opting-in-Modell.

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