30.06.2022

Facebook und Instagram löschen Posts über „Pille danach“

Facebook und Instagram haben nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs gegen das "Roe v. Wade"-Urteil aus den 70er Jahren damit begonnen, Beiträge zu entfernen, in denen Frauen Abtreibungspillen angeboten werden.
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Facebook, Meta, wertvollste US-Unternehmen, wertvollste US-Firmen, Metaverse
(c) Pexels - Metas Talfahrt geht weiter.

Solche Beiträge auf Facebook und Co. hatten nach dem Urteil des Supreme Court, der das landesweite Recht auf Abtreibung gekippt hat, zum Ziel, Frauen in US-Bundesstaaten zu unterstützen, in denen bereits bestehende Gesetze zum Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen in Kraft sind.

Dem vorausgegangen war die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, das Urteil Roe v. Wade aus dem Jahr 1973 aufzuheben. Dies hatte den Zugang zur Abtreibung zu einem verfassungsmäßigen Recht erklärt.

Nach dem quasi Abtreibungsverbot von letzter Woche verbreiteten sich auf sozialen Plattformen wie Facebook und Instagram Memes und Status-Updates, in denen erklärt wurde, wie Frauen legal Abtreibungspillen per Post erhalten können. Einige boten sogar an, Rezepte an Frauen zu verschicken, die in Staaten leben, in denen Abtreibung bereits verboten ist.

Facebook sperrt User

Ziemlich rasch begannen laut CBS Facebook und Instagram einige dieser Beiträge zu entfernen. Allgemeine Erwähnungen von Abtreibungspillen sowie Beiträge, die bestimmte Versionen wie Mifepriston und Misoprostol erwähnten, hatten die letzten Tage auf Twitter, Facebook, Reddit in Anzahl zugenommen, wie eine Analyse des Medienanalyseunternehmens Zignal Labs ergab. Bis Sonntag hatte das Medienberatungsunternehmen mehr als 250.000 solcher Einträge gezählt.

Wie als erstes Medium das Vice-Magazin berichtete, blockt Instagram auch Personen, die erklären, dass sie Abtreibungspillen verschicken könnten.

Reporter testet Meta-Tochter

Ein Reporter der Associated Press (AP) testete am 28.06. wie das Unternehmen auf einen ähnlichen Beitrag reagieren würde, indem er auf Facebook schrieb: „Wenn du mir deine Adresse schickst, werde ich dir Abtreibungspillen schicken.“

Das Facebook-Konto wurde sofort auf den Status „Warnung“ gesetzt, weil der Beitrag laut Facebook gegen die Standards für „Waffen, Tiere und andere regulierte Güter“ verstieß.

Als der AP-Reporter jedoch genau denselben Beitrag erstellte, aber das Wort „Abtreibungspillen“ durch „eine Waffe“ ersetzte, blieb der Post unangetastet.

Eine Meldung mit dem exakt gleichen Angebot, „Weed“ zu verschicken, wurde ebenfalls stehen gelassen und nicht als Verstoß gewertet. Marihuana ist nach Bundesrecht illegal und darf nicht mit der Post verschickt werden.

Abtreibungspillen indes können nach einer Online-Konsultation von zertifizierten und geschulten Verschreibern legal über den Postweg bezogen werden. So das Gesetz.

Ein Meta-Sprecher wies nach Kritik auf die Unternehmensrichtlinien von Facebook hin, die den Verkauf bestimmter Artikel, darunter Waffen, Alkohol, Drogen und Arzneimittel, verbieten. Zum vorliegenden Doppelstandard, den der Reporter aufgedeckt hatte, gab das Unternehmen keine Erklärung ab.

Erst vor wenigen Tagen hatte Meta erklärt, dass man Mitarbeiterinnen die Kosten für eine Reise in einen anderen Bundesstaat erstattet, wenn sie einen legalen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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