24.04.2018

Facebook und die DSGVO – Wir haben eh gefragt…

Glosse. Facebook macht es dir anlässlich des Inkrafttretens der DSGVO "noch leichter, deine Dateneinstellungen zu prüfen". Wer hat's gemacht?
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Facebook und die DSGVO
(c) fotolia.com - Konstantin Yuganov

Wer hat heute schon Facebook geöffnet? Die meisten? Dann habt ihr es ja gesehen. Das Social Network reagiert, gut einen Monat vor dem endgültigen Inkraftreten der DSGVO nochmal ganz konkret auf die neuen Bedingungen und stellt den Usern ein paar Fragen. „In der EU tritt in Kürze eine neue Datenschutzverordnung in Kraft. Wir machen es dir jetzt noch leichter, deine Dateneinstellungen zu überprüfen“, steht da. Und: „Bitte nimm dir einige Minuten Zeit…“. Hand auf’s Herz. Wer hat sich diese „einigen Minuten Zeit“ genommen? Oder ist die Kombination  – Facebook und die DSGVO – nach #deletefacebook vielleicht doch interessant?

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Sensible Daten für personalisierte Inhalte

Da geht es etwa um „besonders geschützte Daten“. Facebook verwende diese, um Inhalte zu personalisieren. Konkret werden „religiöse Ansichten“, „politische Einstellungen“ und die sexuelle Orientierung angesprochen. Es sind die in der DSGVO-Diskussion vielzitierten „sensiblen Daten“, die Unternehmen in ganz Europa gerade schlaflose Nächte bereiten. Denn wenn man in seiner Datenbank – aus welchem Grund auch immer – etwa das Religionsbekenntnis seiner Kunden vermerkt hat, und dafür kein „berechtigtes Interesse“ nachweisen kann, hat man ein Problem. Die Unternehmen misten daher gerade ihre Datenfriedhöfe aus.

„Der Schutz deiner Privatsphäre hat für uns oberste Priorität“

Facebook macht es anders. Es fragt ganz einfach nochmal ganz höflich in einem Text, den der Großteil der User wahrscheinlich nicht liest, ob es diese sensiblen Daten für Werbezwecke nutzen darf. Klar doch! Der Begriff „sensible Daten“ wird dabei übrigens gemieden – „besonders geschützt“ reicht. Und schließlich versichert das soziale Netzwerk: „Der Schutz deiner Privatsphäre hat für uns oberste Priorität“. Gut! Die Daten würden nämlich an niemanden verkauft. Zwar bedingt die US-Gesetzgebung, dass auch solche Daten auf Verlangen an US-Behörden weitergegeben werden müssen, aber sei’s drum.

Ich weiß, was du letzten Sommer gekauft hast…

Tatsächlich muss Facebook die Daten nicht verkaufen. Der Vorgang läuft umgekehrt: Facebook holt sich noch mehr Daten. Und es wird bei der Gelegenheit auch erklärt, wie. „Mit dem Ziel, dir relevantere Werbung zu zeigen, verarbeiten wir Daten, die Werbetreibende, App-Entwickler und Publisher uns über deine Aktivitäten außerhalb von Produkten der Facebook-Unternehmen zur Verfügung stellen. Dazu gehören Daten über deine Nutzung von Partner-Webseiten und -Apps und bestimmte Offline-Interaktionen mit ihnen (z.B. Käufe)“. Diese „Offline-Interaktionen“ werden mit einem Beispiel illustriert: dem „Kauf eines Helms in einem Fahrradgeschäft“. Es geht also scheinbar um User mit Sicherheitsbedürfnis. „Wenn wir beispielsweise erfahren, dass du kürzlich eine Lampe gekauft hast, zeigen wir dir möglicherweise Werbeanzeigen für Teppiche und Kissen“, heißt es weiter unten.

Überlesen? Facebook darf jetzt dein Gesicht nutzen!

Und dann wäre da noch die Sache mit der Gesichtserkennung. Sie werde unter anderem genutzt, um „dich vor Fremden zu schützen, die dein Foto benutzen und sich damit für dich ausgeben…“. Am Ende des Paragraphen kommt (wohl nicht nur für den Autor dieser Zeilen) der Clou: „Die Gesichtserkennung ist für dich derzeit deaktiviert. Wähle ‚Akzeptieren und fortfahren‘ aus, um diese Funktion zu aktivieren und zuzustimmen, dass Facebook deine Gesichtserkennungsdaten nutzen darf…“. Wer also bislang die Funktion deaktiviert hatte und morgens in der Eile weitergeklickt hat, hat Facebook heute sogar die Erlaubnis zur Nutzung von noch mehr Daten gegeben. Aber eine simple Überlegung relativiert das Ganze: Damit Facebook deine Gesichtserkennungsdaten „nicht nutzen“ kann, muss es dein Gesicht vorher erkennen. Sonst wüsste es ja nicht, dass die Nutzung dieses Gesichts untersagt ist. Eigentlich ist die Einstellung also egal.

Facebook und die DSGVO: Vier Mal „Akzeptieren und fortfahren“

Böses Facebook! Böses Facebook? Nicht ganz. Tatsächlich wurde mit der heutigen Abfrage anlässlich des baldigen Inkrafttretens der DSGVO relativ einfach formuliert und schön aufbereitet gezeigt, was das soziale Netzwerk mit den Userdaten macht. Es gab Hinweise auf die relevanten Einstellungen und keine allzu großen „Fallen“. Auch wurde durch die Blume, aber klar kommuniziert: Wer gar keine persönlichen Daten hergeben will, ist bei Facebook falsch. Die Frage vom Anfang sei an dieser Stelle wiederholt: Hand auf’s Herz. Wer hat sich diese „einigen Minuten Zeit“ genommen? Und wer hat vier Mal auf „Akzeptieren und fortfahren“ gedrückt. Facebook kann jedenfalls mit Fug und Recht behaupten: Wir haben eh gefragt. Vor dem nächsten „Skandal“ à la #deletefacebook schützt das wahrscheinlich dennoch nicht.

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V.l.: Philipp von Lattorff, Johanna Pirker, Georg Kopetz und Dietrich Haubenberger bilden die Arbeitsgruppe
V.l.: Philipp von Lattorff, Johanna Pirker, Georg Kopetz und Dietrich Haubenberger bilden die Arbeitsgruppe "Science to Business" von Forwit | (c) Johannes Zinner

Die Verhandlungen zur gemeinsamen europäischen Gesellschaftsform EU Inc. bewegen sich langsam auf die Zielgerade zu. Mitsprache haben dabei nicht nur die EU-Kommission, die bereits im März ihren Entwurf vorlegte, und das EU-Parlament, das letztlich über das Regelwerk abstimmen wird, sondern auch der Rat der EU, also die Regierungen der Mitgliedstaaten. In der zweiten Reihe machen zudem einige mächtige Interessensvertretungen, etwa mehrere nationalstaatliche Notariatsverbände, ihren Einfluss geltend.

Eines zeichnet sich dabei bereits klar ab: Die Verhandlungen laufen auf einen Kompromiss hinaus, wie brutkasten bereits analysierte. Bereits der Kommissionsentwurf war eine im Vergleich zu den ursprünglichen Forderungen der im Startup-Umfeld formierten Initiative „EU-INC“ abgespeckte Version. Dass es in den Verhandlungen zu Abänderungen im Sinne der Initiative kommt, ist höchst unwahrscheinlich. Vielmehr stehen Streichungen zentraler Punkte im Raum, die für die Initiative zum Kern des Vorhabens zählen.

„Once in a generation-Chance für Österreich und Europa“

Diese adressiert nun auch die Arbeitsgruppe „Science to Business“ des österreichischen Rats für Forschung, Wissenschaft, Innovation und Technologieentwicklung (Forwit) in einem offenen Brief an mehrere österreichische Regierungsmitglieder. Der Arbeitsgruppe gehören TTTech-Gründer Georg Kopetz, Informatik-Professorin Johanna Pirker, Neurologe Dietrich Haubenberger und Philipp von Lattorff, Aufsichtsratsvorsitzender des Boehringer Ingelheim Regional Center Vienna, an.

Die EU Inc. sei eine „once in a generation-Chance für Österreich und Europa“, heißt es im offenen Brief. Während die Bundesregierung mit der strategischen öffentlichen Beschaffung und der Errichtung eines Dachfonds bereits zwei „kritische Schwachstellen“ im Wissenstransfer in Österreich angehe, könne dies gemeinsam mit der EU mit der EU Inc. auch beim Thema Skalierung „schlagkräftig“ gelingen.

Regierung soll sich für zentrales Handelsregister und Mitarbeiter:innenbeteiligung einsetzen

Zwei aus Sicht von Forwit dafür maßgebliche Elemente der EU Inc., nämlich ein zentrales europäisches Handelsregister und eine standardisierte Mitarbeiter:innenbeteiligung, würden aber aktuell drohen, im Zuge der Verhandlungen gestrichen zu werden. Ersteres brauche man, damit es sich bei der EU Inc. tatsächlich um einen europäischen Standard handle, zweiteres, damit europäische Wachstumsunternehmen im Wettbewerb um Talente bestehen könnten. Zudem betont die Forwit-Arbeitsgruppe auch die Möglichkeiten, die die neue Gesellschaftsform KMU im Allgemeinen bieten könne.

Entsprechend fordert sie die Regierungsmitglieder im offenen Brief konkret dazu auf, sich in den Verhandlungen für das zentrale Handelsregister und die Mitarbeiter:innenbeteiligung einzusetzen, ebenso wie für die freie Wahl des Registrierungssitzes, den Zugang für alle Unternehmen und die Geltung des lokalen Arbeits- und Steuerrechts. Und zudem „die EU Inc. als Bestandteil der Umsetzung der Industriestrategie 2035 zu erachten und in der Folge entsprechend mitzugestalten.“ Man stehe den Adressat:innen und der gesamten Bundesregierung „für eine Vertiefung und Begleitung der österreichischen Position selbstverständlich zur Verfügung.“

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