24.04.2018

Facebook und die DSGVO – Wir haben eh gefragt…

Glosse. Facebook macht es dir anlässlich des Inkrafttretens der DSGVO "noch leichter, deine Dateneinstellungen zu prüfen". Wer hat's gemacht?
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Facebook und die DSGVO
(c) fotolia.com - Konstantin Yuganov

Wer hat heute schon Facebook geöffnet? Die meisten? Dann habt ihr es ja gesehen. Das Social Network reagiert, gut einen Monat vor dem endgültigen Inkraftreten der DSGVO nochmal ganz konkret auf die neuen Bedingungen und stellt den Usern ein paar Fragen. „In der EU tritt in Kürze eine neue Datenschutzverordnung in Kraft. Wir machen es dir jetzt noch leichter, deine Dateneinstellungen zu überprüfen“, steht da. Und: „Bitte nimm dir einige Minuten Zeit…“. Hand auf’s Herz. Wer hat sich diese „einigen Minuten Zeit“ genommen? Oder ist die Kombination  – Facebook und die DSGVO – nach #deletefacebook vielleicht doch interessant?

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Sensible Daten für personalisierte Inhalte

Da geht es etwa um „besonders geschützte Daten“. Facebook verwende diese, um Inhalte zu personalisieren. Konkret werden „religiöse Ansichten“, „politische Einstellungen“ und die sexuelle Orientierung angesprochen. Es sind die in der DSGVO-Diskussion vielzitierten „sensiblen Daten“, die Unternehmen in ganz Europa gerade schlaflose Nächte bereiten. Denn wenn man in seiner Datenbank – aus welchem Grund auch immer – etwa das Religionsbekenntnis seiner Kunden vermerkt hat, und dafür kein „berechtigtes Interesse“ nachweisen kann, hat man ein Problem. Die Unternehmen misten daher gerade ihre Datenfriedhöfe aus.

„Der Schutz deiner Privatsphäre hat für uns oberste Priorität“

Facebook macht es anders. Es fragt ganz einfach nochmal ganz höflich in einem Text, den der Großteil der User wahrscheinlich nicht liest, ob es diese sensiblen Daten für Werbezwecke nutzen darf. Klar doch! Der Begriff „sensible Daten“ wird dabei übrigens gemieden – „besonders geschützt“ reicht. Und schließlich versichert das soziale Netzwerk: „Der Schutz deiner Privatsphäre hat für uns oberste Priorität“. Gut! Die Daten würden nämlich an niemanden verkauft. Zwar bedingt die US-Gesetzgebung, dass auch solche Daten auf Verlangen an US-Behörden weitergegeben werden müssen, aber sei’s drum.

Ich weiß, was du letzten Sommer gekauft hast…

Tatsächlich muss Facebook die Daten nicht verkaufen. Der Vorgang läuft umgekehrt: Facebook holt sich noch mehr Daten. Und es wird bei der Gelegenheit auch erklärt, wie. „Mit dem Ziel, dir relevantere Werbung zu zeigen, verarbeiten wir Daten, die Werbetreibende, App-Entwickler und Publisher uns über deine Aktivitäten außerhalb von Produkten der Facebook-Unternehmen zur Verfügung stellen. Dazu gehören Daten über deine Nutzung von Partner-Webseiten und -Apps und bestimmte Offline-Interaktionen mit ihnen (z.B. Käufe)“. Diese „Offline-Interaktionen“ werden mit einem Beispiel illustriert: dem „Kauf eines Helms in einem Fahrradgeschäft“. Es geht also scheinbar um User mit Sicherheitsbedürfnis. „Wenn wir beispielsweise erfahren, dass du kürzlich eine Lampe gekauft hast, zeigen wir dir möglicherweise Werbeanzeigen für Teppiche und Kissen“, heißt es weiter unten.

Überlesen? Facebook darf jetzt dein Gesicht nutzen!

Und dann wäre da noch die Sache mit der Gesichtserkennung. Sie werde unter anderem genutzt, um „dich vor Fremden zu schützen, die dein Foto benutzen und sich damit für dich ausgeben…“. Am Ende des Paragraphen kommt (wohl nicht nur für den Autor dieser Zeilen) der Clou: „Die Gesichtserkennung ist für dich derzeit deaktiviert. Wähle ‚Akzeptieren und fortfahren‘ aus, um diese Funktion zu aktivieren und zuzustimmen, dass Facebook deine Gesichtserkennungsdaten nutzen darf…“. Wer also bislang die Funktion deaktiviert hatte und morgens in der Eile weitergeklickt hat, hat Facebook heute sogar die Erlaubnis zur Nutzung von noch mehr Daten gegeben. Aber eine simple Überlegung relativiert das Ganze: Damit Facebook deine Gesichtserkennungsdaten „nicht nutzen“ kann, muss es dein Gesicht vorher erkennen. Sonst wüsste es ja nicht, dass die Nutzung dieses Gesichts untersagt ist. Eigentlich ist die Einstellung also egal.

Facebook und die DSGVO: Vier Mal „Akzeptieren und fortfahren“

Böses Facebook! Böses Facebook? Nicht ganz. Tatsächlich wurde mit der heutigen Abfrage anlässlich des baldigen Inkrafttretens der DSGVO relativ einfach formuliert und schön aufbereitet gezeigt, was das soziale Netzwerk mit den Userdaten macht. Es gab Hinweise auf die relevanten Einstellungen und keine allzu großen „Fallen“. Auch wurde durch die Blume, aber klar kommuniziert: Wer gar keine persönlichen Daten hergeben will, ist bei Facebook falsch. Die Frage vom Anfang sei an dieser Stelle wiederholt: Hand auf’s Herz. Wer hat sich diese „einigen Minuten Zeit“ genommen? Und wer hat vier Mal auf „Akzeptieren und fortfahren“ gedrückt. Facebook kann jedenfalls mit Fug und Recht behaupten: Wir haben eh gefragt. Vor dem nächsten „Skandal“ à la #deletefacebook schützt das wahrscheinlich dennoch nicht.

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Reploid-CEO Philip Pauer (r.) und -CBO Jonas Finck läuteten im Juli 2025 die Börsenglocke | (c) Wiener Börse AG / Alexander Felten

Im Juli 2025 ging das Welser Insektenzucht-Scaleup Reploid in einem durchaus ungewöhnlichen Schritt nur vier Jahre nach der Gründung am Direct Market Plus an die Wiener Börse. Ein Run auf die Aktie blieb damals aus – es gab keinen Trade am ersten Tag, wie brutkasten berichtete.

Große Meilensteine, aber noch immer wenig Handelsvolumen

Seitdem hat sich bei Reploid viel getan: Millionenfinanzierungen, geografische Expansion, neue große Kunden, zahlreiche Personalien und eine Steigerung auf rund neun Millionen Euro Gewinn im vergangenen Geschäftsjahr (brutkasten berichtete). Einzig: Die Liquidität der Aktie, die aktuell bei 1.700 Euro pro Stück steht, hält sich nach wie vor in Grenzen, wie ein Blick auf Daten der Wiener Börse verrät. Oft gibt es mehrere Tage lang keine Trades, nur an wenigen Handelstagen werden zweistellige Stückzahlen erreicht.

Aktiensplit geht mit Erhöhung des Grundkapitals einher

Doch das soll sich jetzt ändern. Denn wie Reploid per Aussendung bekanntgibt, plant man einen Aktiensplit im Verhältnis 1:15 – der Preis einer Aktie reduziert sich damit also auf ein Fünfzehntel des aktuellen Werts. Damit erhöht sich die Anzahl der Aktien von 110.881 auf 1.663.215, wobei auf jede Stückaktie weiterhin ein anteiliger Betrag am Grundkapital von einem Euro entfällt.

Das bedeutet auch: Das Grundkapital muss dafür von derzeit 110.881 Euro auf 1.663.215 Euro erhöht werden. Das soll ohne die Ausgabe neuer Aktien, sondern „durch Umwandlung eines Teilbetrags der nicht gebundenen Kapitalrücklagen, die sich aus dem im Geschäftsjahr 2025 gesteigerten Eigenkapital speisen“, erfolgen. Der Beschlussvorschlag dafür werde der ordentlichen Hauptversammlung am 14. September 2026 vorgelegt, heißt es von Reploid.

„Wollen die Reploid-Aktie speziell für Retail-Investoren leichter handelbar und attraktiver machen“

„Die Reploid-Aktie notierte zuletzt bei 1.700 Euro. Würden wir heute splitten, läge der Kurs bei etwa 113 Euro. Genau das ist unser Ziel: Wir wollen die Reploid-Aktie speziell für Retail-Investoren leichter handelbar und attraktiver machen“, kommentiert Gründer und CEO Philip Pauer.

Ob die gewünschte Wirkung erzielt wird, bleibt freilich abzuwarten. Die Liquidität im Direct Market Plus der Wiener Börse ist generell niedrig. Wohl aber zeigt ein Blick auf die Daten: Titel mit geringeren Stückkosten kommen tendenziell auf mehr Trades.

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