06.08.2019

Facebook: Like-Button für Unternehmen verschwindet

Die Hinweise verdichten sich: Facebook wird voraussichtlich den Like-Button bei Unternehmen abschaffen. Jene können auf dem sozialen Netzwerk nicht mehr geliked, sondern nur noch abonniert werden. "Gefällt mir"/ Likes gibt es nur noch für Inhalte.
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Facebook, Like, Like-Button, NRW, Datenschutz, Unternehmen
(c) Fotolia.com/ Konstantin Yuganov - Facebook scheint das Ende des Like-Buttons für Unternehmen einzuläuten.

Der „Daumen hoch“ scheint Geschichte zu sein. Zumindest zum Teil. Wie Allfacebook berichtet, ist es auf Facebook nur mehr möglich, Unternehmen zu abonnieren. Like- beziehungsweise „Gefällt mir“-Klicks können nur noch bei Inhalten gesetzt werden. Diese Änderung soll nicht nur Unternehmensseiten, sondern alle Facebook-Seiten betreffen. Facebook selbst hat sich zu diesem Thema noch nicht offiziell geäußert.

+++ FB macht in Europa 10,70 Dollar Umsatz pro User +++

Bisher galt man bei Facebook automatisch als Abonnent, sobald man auf dem sozialen Netzwerk eine Seite geliked hat. Daraufhin konnte man Unternehmensbeiträge in der eigenen Timeline sehen. Alternativ war es möglich, eine Seite nur zu „abonnieren“, ohne sie zu liken und vice versa. Nun ändert der Big Player aus dem Valley seine Strategie und nähert sich somit der Plattform Instagram an, die ebenfalls zu Facebook gehört und auf der man längstens schon Seiten nur folgen kann. Bei Unternehmens-Postings soll die Möglichkeit des blauen Daumens jedoch bleiben.

Auch ohne Facebook-Profil erfasst

Ein Grund für diese Änderung ist wohl, dass der Silicon Valley-Gigant den Datenschutzbehörden entgegenkommen möchte. Auf den hauseigenen Webpages vieler Firmen fand sich bisher der ‚Like-Button‘, den die Unternehmen implementieren konnten. Die Problematik dabei erklärt die deutsche Verbraucherzentrale NRW (Nordrhein-Westfalen): „Facebook stellt so genannte Social Plugins wie den „Like-Button“ für Website-Betreiber als Programmcode zur Verfügung. Wird der ohne Veränderung in Internetseiten eingebaut, sendet er schon beim Aufbau dieser Internetseiten Nutzerdaten an Facebook. Das sind zum Beispiel die IP-Adresse und Browser-Informationen des Nutzers. Dies geschieht, ohne dass der Seitenbesucher darüber aufgeklärt wird oder eine Möglichkeit hätte, dem zu widersprechen. Dabei werden auch Daten von Besuchern erfasst und gesendet, die gar kein Facebook-Profil besitzen“.

Verstoß gegen Datenschutz

Damit, so die Verbraucherzentrale NRW weiter, verstoßen deutsche Internetseiten mit dem Einsatz von Facebook-Plugins gegen das Datenschutzrecht, wenn sie bereits beim Aufruf einer Seite ohne Info persönliche Daten des Nutzers an Facebook übertragen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 29. Juli 2019 diese Ansicht bestätigt und festgestellt, dass Betreiber einer Internetseite mit „Like-Button“ von Facebook für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen mitverantwortlich sind.


⇒ Allfacebook

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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