05.07.2016

Hoax: Warum Facebook-AGB widersprechen sinnlos ist

Alle Jahre wieder... kursieren auf Facebook die wild entschlossenen "Ich widerspreche den neuen Facebook-AGB" Postings. Der Brutkasten hat sich angeschaut, warum diese leider vollkommen nutzlos sind. Vor allem dann, wenn die AGB gar nicht geändert wurden.
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Facebook-AGB Änderungen mittels Posting zu widersprechen ist vollkommen sinnlos. kwarner - fotolia.com

Die einen machen sich darüber lustig, andere wollen belehren und wieder andere kopieren sie freudig. Die Widerpruchs-Meldungen gegen vermeintlich neue Facebook-AGB. Seit Montag kursieren sie wieder kettenbriefartig in dem Sozialen Netzwerk. Es handelt sich dabei jedoch um nicht mehr und nicht weniger als „Hoaxes“.

Letzte Änderung Jänner 2015

User versuchen sich gegen die „neuen AGB“ abzusichern. Zuletzt wurden die Facebook-Richtlinien jedoch Ende Jänner 2015 geändert, wie man auf der Seite des Unternehmens nachlesen kann. Seither ist diesbezüglich nichts geschehen. Und selbst wenn es so gewesen wäre – einder deratigen Änderung in Form eines Status-Updates  zu widersprechen, ist vollkommen sinnlos.

+++Mehr zum Thema: Messenger-Nachrichten mit Ablaufdatum+++

Kein rechtlicher Boden

Nutzer möchten Facebook das „Veröffentlichen, Vervielfältigen, Verbreiten und Senden“ der eigenen Inhalte zu verbieten. Dass man beim Erstellen eines Facebook-Kontos aber diesen AGB zustimmt und gewisse Rechte an den Internetriesen abtritt, wird dabei allerdings nicht bedacht. Somit wird dem Widerspruch auch der rechtliche Boden unter den Füßen weggezogen.

Facebook-AGB mittels Posting widersprechen ist sinnlos!

Screenshot Facebook Kettenbrif
Screenshot Facebook Kettenbrief

Verweis auf Strafegesetzbuch

Der Kettenbrief bezieht sich auf Artikel 111, 112 und 113 Strafgesetzbuch. Welches Strafgesetzbuch damit genau gemeint ist, wird nicht erwähnt. Doch egal ob es das Deutsche oder das Österreichische Strafgesetzbuch ist, in erster Linie gibt es im dort nur Pragraphen.

Im Strafgesetzbuch gibt es nur Paragraphen und keine Artikel.

Die §§ 111, 112 und 113 Stgb (Ö) lauten wie folgt:

  • § 111 Strafbare Handlungen gegen die Ehre
  • § 112 Wahrheitsbeweis und Beweis des guten Glaubens
  • § 113 Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung

Sie haben also mit Widersprüchen gegen etwaige AGB-Änderungen von Facebook herzlich wenig am Hut.

Ausweg: Profil löschen

Haben User genug von Facebooks Datensammelwut oder wollen (ernsthaft angekündigte) AGB-Änderungen nicht akzeptieren, ist der einzige Ausweg das Profil zu löschen. Ähnliche Hoaxes sind bereits seit 2013 immer wieder im Umlauf.

„Ich bezahle keine Strafzettel mehr“

Und wie es in Sozialen Medien halt so ist, macht man sich darüber lustig was andere falsch machen. Natürlich gibt es auch jene, die Falschinformierte einfach auf die Sinnlosigkeit ihrer Posts hinweisen. Einen äußerst unterhaltsamen Weg diesen Hoax zu entkräften hat aber das „Süddeutsche Magazin“ gefunden.

(c) Süddeutsche Zeitung Magazin
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Pröll, Länderbericht, Digital
© BKA/Regina Aigner - Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll.

Während die Regierung in vielen Bereichen den Sparstift ansetzt, wächst das Digitalbudget. Das Staatssekretariat rechtfertigt diesen Schritt mit der Hoffnung, dass Technologie-Investitionen langfristig Verwaltungskosten senken sollen. „Einsparungen durch Digitalisierung, nicht bei der Digitalisierung„, lautet die dazugehörige Devise von Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll. Ziel sei es, Österreich vom aktuell sechsten Platz im EU-Digitalisierungsranking in die europäischen Top 3 zu heben.

130 Millionen-Topf 2028

Der Finanzrahmen für die kommenden Jahre wird dafür aufgestockt. Für 2027 sind nun bis zu 117 Millionen Euro budgetiert, 2028 wächst der Topf auf bis zu 130 Millionen Euro. Das Finanzierungsmodell dabei: 20 Prozent jener Einsparungen, die durch Pensionierungen und nicht nachbesetzte Stellen in der Verwaltung entstehen, fließen direkt als Zweckwidmung in IT-Projekte zurück. Bis 2030 rechnet der Bund hier mit zusätzlichen 108 Millionen Euro für die digitale Infrastruktur.

Das Geld fließt primär in bereits bekannte Kernprojekte, allen voran die ID Austria und die Vorbereitung auf die europäische EUDI-Wallet. Die ID Austria ist seit 2023 von einer auf sechs Millionen Nutzer:innen gewachsen. Bis 2030 sollen es neun Millionen werden, womit das System zum flächendeckenden Standard für Behördenwege und wirtschaftliche Anwendungen avancieren würde, so die Hoffnung.

Project X mit Einsparungspotenzial

Im Hintergrund soll zudem unter dem Titel „Project X“ die Dateninfrastruktur nachziehen. Im Fokus steht das Once-Only-Prinzip: Unternehmen und Bürger:innen sollen ihre Daten künftig nicht mehr mehrfach bei unterschiedlichen Behörden einreichen müssen. Für den Ausbau der dafür nötigen Registervernetzung dadeX sind in den nächsten zwei Jahren bis zu 15 Millionen Euro vorgesehen. Dem gegenüber stehen laut Ministerium Effizienzgewinne: Das Projekt soll kurzfristig ein Einsparungspotenzial von rund 160 Millionen Euro heben.

Ein wesentlicher Treiber hinter diesem Budget-Schub ist schlichtweg die Demografie. In den kommenden 13 Jahren gehen 44 Prozent der Bundesbediensteten in Pension. Die Bundesregierung setzt daher auf Public AI und somit auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung sowie für Services gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen. Ziel sind sichere, rechtskonforme und breit nutzbare Anwendungen, die Prozesse beschleunigen, Routinetätigkeiten reduzieren und Wissen in der Verwaltung besser verfügbar machen sollen.

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