05.08.2020

Facebook startet Online-Accelerator für E-Commerce

Facebook startet ab Oktober einen Online-Accelerator, bei dem Startups mehr über den Umgang mit E-Commerce-Tools lernen sollen.
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Facebook Online-Accelerator zu E-Commerce
(c) Facebook

Durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Lockdown-Maßnahmen sind Unternehmen zunehmend gezwungen, ihre Geschäftsmodelle zu adaptieren und ihre Produkte auch online zu verkaufen. Um das Online-Shopping und die Nutzung entsprechender Apps reibungsloser zu gestalten, hat Facebook mit dem Commerce-Accelerator ein neues Programm für Startups gestartet.

Der Ablauf des Facebook Online-Accelerators

Das Non-Equity-Programm beginnt im Oktober 2020 und dauert zwölf Wochen, wie es seitens Facebook in einem Blogpost heißt. Die Workshops werden rein virtuell abgehalten, so dass sich die Teilnehmer unkompliziert und ortsunabhängig zuschalten können. Inhaltlich liegt der Fokus auf Produktthemen und der Auslotung neuer Kooperationsmöglichkeiten, heißt es seitens Facebook.

Die Zielgruppe des Accelerators

Das Accelerator-Programm richtet sich an Startups, die auf Commerce-Plattformen aufbauen, neue Lösungen rund um das Thema Produktkataloge entwickeln und das Einkaufserlebnis durch den Einsatz von Conversational-Commerce-Tools verbessern wollen.

Gesucht werden explizit B2B- oder B2B2C-Startups, deren Reifegrad auf Seed- oder SeriesA-Level liegt. Es muss nachweisbar sein, dass ein Wachstum bei der Geschäftstätigkeit und beim Umsatz gibt. Das Produkt muss für den Konsumenten einen Nutzen stiften, die Technologie dahinter muss neu sein und das Team sollte diverse und fokussiert sein sowie Interesse an einer Zusammenarbeit mit Facebook haben.

Startups aus Europa, dem Nahen Osten und Afrika können sich ab sofort hier für die Teilnahme bewerben. Die Bewerbungsrunde ist bis zum 31. August geöffnet.

Die Facebook Accelerator Programme

In den vergangenen Jahren wurden in verschiedenen Ländern Facebook Accelerator-Programme durchgeführt, die auf die lokalen Anforderungen der dortigen Startups eingehen. Dabei setzt man unter anderem auf 1:1-Mentorings mit Facebook-Mitarbeitern, Schulungen und den Zugang zu einem entsprechenden Netzwerk aus anderen Gründern und Experten.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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AI Summaries

Facebook startet Online-Accelerator für E-Commerce

  • Durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Lockdown-Maßnahmen sind Unternehmen zunehmend gezwungen, ihre Geschäftsmodelle zu adaptieren und ihre Produkte auch online zu verkaufen.
  • Um das Online-Shopping und die Nutzung entsprechender Apps reibungsloser zu gestalten, hat Facebook mit dem Commerce-Accelerator ein neues Programm für Startups gestartet.
  • Das zwölfwöchige Non-Equity-Programm beginnt im Oktober 2020 und dauert zwölf Wochen, wie es seitens Facebook in einem Blogpost heißt.
  • Inhaltlich liegt der Fokus auf Produktthemen und der Auslotung neuer Kooperationsmöglichkeiten, heißt es seitens Facebook.
  • Das Accelerator-Programm richtet sich an Startups, die auf Commerce-Plattformen aufbauen, neue Lösungen rund um das Thema Produktkataloge entwickeln und das Einkaufserlebnis durch den Einsatz von Conversational-Commerce-Tools verbessern wollen.
  • Gesucht werden explizit B2B- oder B2B2C-Startups, deren Reifegrad auf Seed- oder SeriesA-Level liegt.

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