29.03.2023

Studie: Nur die Hälfte der größten 100 Betriebe in Österreich veröffentlicht einen Nachhaltigkeitsbericht

Mit der sogenannten "Corporate Sustainability Reporting Directive" (CSRD) verschärft die EU in den nächsten Jahren die Anforderungen an das nichtfinanzielle Reporting. Österreichs Top-Unternehmen hinken laut EY allerdings noch hinterher.
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Green Energy Lab
Das Green Energy Lab, Österreichs größtes Innovationslabor für Nachhaltigkeit, erhöht sein Investitionsvolumen auf 140 Millionen Euro. (c) Green Energy Lab

Österreichs Betriebe haben im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung noch großen Aufholbedarf. Wie eine neue Analyse der Unternehmensberatung EY zeigt, publizieren nur 46 Prozent der Top-Unternehmen in Österreich einen Nachhaltigkeitsbericht. Für die Studie wurden 100 führende Unternehmen gemäß Trend Top 500 Ranking (Ranking nach Umsatz) untersucht – inklusive fünf der größten Banken und Versicherungen des Landes.

Nachhaltigkeitsbericht: Anforderungen an Unternehmen verschärfen sich

Mit ihrer Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verschärft die Europäische Union in den kommenden Jahren schrittweise die Anforderungen an das nichtfinanzielle Reporting. Ab 2025 wird die Corporate Sustainability Reporting Directive – kurz CSRD – in Kraft treten, mit der Betriebe ab 250 Mitarbeiter:innen einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen. Unternehmen, die bereits jetzt einer Berichtspflicht unterliegen, müssen die CSRD schon ein Jahr früher, ab 2024, umsetzen.

„Dass es für die andere Hälfte noch gar kein Thema ist, sehe ich kritisch. Wer sich heute mit Nachhaltigkeitsberichterstattung nämlich noch nicht auseinandergesetzt hat, wird bald ins Schleudern kommen“, so Georg Rogl, Leiter des Bereichs Climate Change and Sustainability Services bei EY Österreich.

Wie viele Betriebe dabei zum Zug kommen werden, sei laut der Unternehmensberatung aktuell noch unklar und hänge von der konkreten Ausgestaltung der EU-Richtlinie ab. Im Moment sind in Österreich nur 82 Unternehmen gesetzlich zum Nachhaltigkeitsreporting verpflichtet. „Durch die CSRD werden es deutlich mehr werden – wir rechnen mit mindestens 20- bis 25-mal so vielen Betrieben“, so Rogl.


Die gestaffelte Anwendbarkeit der CSRD

  • Unternehmen, die bereits dem österreichischen NaDiVeG bzw. dem CSRDVorgänger NFRD unterliegen, berichten erstmals im Jahr 2025 über das Geschäftsjahr 2024.
  • Unternehmen, die noch nicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind und vom erweiterten Scope der CSRD erfasst werden, berichten erstmals im Jahr 2026 über das Geschäftsjahr 2025.
  • Für börsennotierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen erfolgt die Berichterstattung erstmals im Jahr 2027 für das Geschäftsjahr 2026.
  • Nicht-EU-Unternehmen, die u. a. in der EU einen Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. Euro generieren und mindestens ein Tochterunternehmen oder eine Zweigniederlassung in der EU haben, berichten erstmals im Jahr 2029 für das Geschäftsjahr 2028 nach den Vorgaben der CSRD.

Betriebe ab 500 Mitarbeiter:innen

Betriebe ab 500 Mitarbeit:innen sind nach dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) bereits seit 2017 dazu verpflichtet, über wesentliche nichtfinanzielle Aspekte zu berichten. Das heißt, sie müssen Angaben zu den Tätigkeiten des Unternehmens machen, die sich auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange auswirken. In Österreich sind davon derzeit die bereits genannten 82 Unternehmen betroffen. Rund 95 Prozent der betroffenen Unternehmen veröffentlichten für 2021 einen solchen Bericht in Österreich, die restlichen fünf Prozent ließen sich laut EY durch eine ausländische Muttergesellschaft befreien.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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