29.03.2023

Studie: Nur die Hälfte der größten 100 Betriebe in Österreich veröffentlicht einen Nachhaltigkeitsbericht

Mit der sogenannten "Corporate Sustainability Reporting Directive" (CSRD) verschärft die EU in den nächsten Jahren die Anforderungen an das nichtfinanzielle Reporting. Österreichs Top-Unternehmen hinken laut EY allerdings noch hinterher.
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Green Energy Lab
Das Green Energy Lab, Österreichs größtes Innovationslabor für Nachhaltigkeit, erhöht sein Investitionsvolumen auf 140 Millionen Euro. (c) Green Energy Lab

Österreichs Betriebe haben im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung noch großen Aufholbedarf. Wie eine neue Analyse der Unternehmensberatung EY zeigt, publizieren nur 46 Prozent der Top-Unternehmen in Österreich einen Nachhaltigkeitsbericht. Für die Studie wurden 100 führende Unternehmen gemäß Trend Top 500 Ranking (Ranking nach Umsatz) untersucht – inklusive fünf der größten Banken und Versicherungen des Landes.

Nachhaltigkeitsbericht: Anforderungen an Unternehmen verschärfen sich

Mit ihrer Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verschärft die Europäische Union in den kommenden Jahren schrittweise die Anforderungen an das nichtfinanzielle Reporting. Ab 2025 wird die Corporate Sustainability Reporting Directive – kurz CSRD – in Kraft treten, mit der Betriebe ab 250 Mitarbeiter:innen einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen. Unternehmen, die bereits jetzt einer Berichtspflicht unterliegen, müssen die CSRD schon ein Jahr früher, ab 2024, umsetzen.

„Dass es für die andere Hälfte noch gar kein Thema ist, sehe ich kritisch. Wer sich heute mit Nachhaltigkeitsberichterstattung nämlich noch nicht auseinandergesetzt hat, wird bald ins Schleudern kommen“, so Georg Rogl, Leiter des Bereichs Climate Change and Sustainability Services bei EY Österreich.

Wie viele Betriebe dabei zum Zug kommen werden, sei laut der Unternehmensberatung aktuell noch unklar und hänge von der konkreten Ausgestaltung der EU-Richtlinie ab. Im Moment sind in Österreich nur 82 Unternehmen gesetzlich zum Nachhaltigkeitsreporting verpflichtet. „Durch die CSRD werden es deutlich mehr werden – wir rechnen mit mindestens 20- bis 25-mal so vielen Betrieben“, so Rogl.


Die gestaffelte Anwendbarkeit der CSRD

  • Unternehmen, die bereits dem österreichischen NaDiVeG bzw. dem CSRDVorgänger NFRD unterliegen, berichten erstmals im Jahr 2025 über das Geschäftsjahr 2024.
  • Unternehmen, die noch nicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind und vom erweiterten Scope der CSRD erfasst werden, berichten erstmals im Jahr 2026 über das Geschäftsjahr 2025.
  • Für börsennotierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen erfolgt die Berichterstattung erstmals im Jahr 2027 für das Geschäftsjahr 2026.
  • Nicht-EU-Unternehmen, die u. a. in der EU einen Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. Euro generieren und mindestens ein Tochterunternehmen oder eine Zweigniederlassung in der EU haben, berichten erstmals im Jahr 2029 für das Geschäftsjahr 2028 nach den Vorgaben der CSRD.

Betriebe ab 500 Mitarbeiter:innen

Betriebe ab 500 Mitarbeit:innen sind nach dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) bereits seit 2017 dazu verpflichtet, über wesentliche nichtfinanzielle Aspekte zu berichten. Das heißt, sie müssen Angaben zu den Tätigkeiten des Unternehmens machen, die sich auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange auswirken. In Österreich sind davon derzeit die bereits genannten 82 Unternehmen betroffen. Rund 95 Prozent der betroffenen Unternehmen veröffentlichten für 2021 einen solchen Bericht in Österreich, die restlichen fünf Prozent ließen sich laut EY durch eine ausländische Muttergesellschaft befreien.


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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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