29.01.2025
STUDIE

Österreichs Startup-Szene: Internationale Investoren:innen ziehen sich immer mehr zurück

Internationales Kapital für österreichische Startups wurde das dritte Jahr in Folge weniger, Investments aus Österreich das dritte Jahr in Folge mehr – Rückgang konnte aber nicht kompensiert werden, wie die Beratung EY zeigt.
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Florian Haas (EY) und Daniela Haunstein (invest.austria) | Foto: EY & invest.austria

Nach dem Erscheinen des EY „Start-up Barometer“ Ende Dezember liegt nun auch das EY „Start-up Investment Barometer 2024“ vor. Der Bericht zeigt nicht nur einen Rückgang des Gesamtinvestitionsvolumens um 17 Prozent auf 578 Millionen Euro, sondern legt einen besonderen Fokus auf die Herkunft der Gelder.

Während internationale Kapitalgeber ihren Beitrag weiter reduzieren und nur noch 38 Prozent des Volumens stellen (219 Millionen Euro), gewinnen heimische Investor:innen an Bedeutung und tragen inzwischen 62 Prozent (359 Millionen Euro). Besonders deutlich wird dieser Trend bei kleineren und mittleren Finanzierungsrunden, während große Deals über 100 Millionen Euro weiterhin von internationalen Geldgebern dominiert werden.

Internationale Investoren: Niedrigster Wert seit 2021

Konkret handelt es sich bei den 38 Prozent um den niedrigsten Wert seit dem Boom-Jahr 2021, als noch 75 Prozent des Kapitals aus dem Ausland stammten. Die Zahlen zeigen, dass sich dieser Trend in den letzten Jahren verstärkt hat: 2023 lag der Anteil internationaler Investor:innen bei 45 Prozent, 2022 bei 68 Prozent. Der Rückzug wirkt sich vor allem auf größere Wachstumsrunden aus, die traditionell von internationalen Geldgeber:innen getragen werden. Laut Florian Haas, Head of Start-up bei EY Österreich, gefährdet diese Entwicklung das Wachstum von Scaleups: „Für Scaleups auf Wachstumskurs heißt das: ohne internationale Kapitalzuflüsse kein oder deutlich weniger Wachstum als geplant.“

Die Krux bei größeren Runden

Gleichzeitig gibt es positive Entwicklungen bei den heimischen Investor:innen. Ihr Anteil am Gesamtvolumen stieg kontinuierlich: 2024 wurden 13 Prozent (75 Millionen Euro) der Investitionen von österreichischen Kapitalgeber:innen allein getragen – ein Rekordwert. Seit 2021 hat sich dieser Anteil fast versechsfacht. Florian Haas sieht darin eine positive Entwicklung, betont jedoch, dass es in Österreich nach wie vor an Akteuren mangelt, die eine globale Skalierung finanziell ermöglichen könnten. „Für größere Wachstumsrunden bleibt die Abhängigkeit von internationalen Investor:innen bestehen.“

invest.austria Forderung nach Dachfonds

Die Ergebnisse des Berichts unterstreichen laut invest.austria den Handlungsbedarf, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Österreich zu sichern. Daniela Haunstein, Geschäftsführerin von invest.austria, fordert konkrete Maßnahmen: „Steuerliche Anreize und Dachfonds könnten private Risikokapitalgeber:innen mobilisieren und gleichzeitig den Kapitalfluss nach Österreich fördern. Andere europäische Länder haben solche Konzepte längst umgesetzt, was ihre Position im internationalen Vergleich stärkt.“

Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen spricht EY von einer „laufenden Professionalisierung“ am heimischen vorbörslichen Kapitalmarkt. Während 2021 österreichische Investor:innen hauptsächlich in der Frühphase aktiv waren, spielen sie inzwischen auch bei ersten Wachstumsrunden eine bedeutendere Rolle. Dennoch bleibt der Zugang zu größeren Investitionssummen schwierig. Dazu äußert Haas: „Allerdings gibt es in Österreich nach wie vor niemanden, der eine globale Skalierung finanzieren kann, was unsere Scaleups komplett abhängig von internationalen Geldgeber:innen macht.“

Besonders bei Finanzierungsrunden über zehn Millionen Euro ist der Anteil österreichischer Investor:innen gering – hier stellen sie nur 25 Prozent der Kapitalgeber:innen. Bei kleineren Runden bis zu einer Million Euro liegt ihr Anteil hingegen bei 73 Prozent.

Wie sieht es nach Branchen aus

Branchenspezifisch zeichnet sich ein differenziertes Bild: Heimische Investor:innen waren 2024 vor allem in den Bereichen Mobility, Health und Education stark vertreten. Im Mobilitätssektor hatten 95 Prozent der Kapitalgeber:innen ihren Hauptsitz in Österreich, während es im Gesundheitsbereich 59 Prozent und im Bildungssektor 56 Prozent waren. Deutlich geringer war der Anteil österreichischer Investor:innen in Professional Services mit nur 14 Prozent sowie im FinTech-Bereich, wo lediglich 29 Prozent der Investor:innen aus Österreich kamen.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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