27.01.2026
STARTUP INVESTMENT BAROMETER

EY-Österreich: Rückzug internationaler Investor:innen bremst Österreichs Startups

Der österreichische Startup-Finanzierungsmarkt blieb auch 2025 unter Druck. Zwar kam es weiterhin zu zahlreichen Finanzierungsrunden, doch das dafür mobilisierte Kapital sank erneut deutlich. Vor allem großvolumige Wachstumsfinanzierungen blieben aus, internationale Investor:innen zogen sich weiter zurück.
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Startup-Investments in Österreich erreichen 2025 neuen Tiefpunkt (c) Visualisierung: brutkasten, Grafiken: Canva

Bereits im Dezember hatte EY in einer ersten Auswertung auf die anhaltende Schwäche des Marktes hingewiesen (brutkasten berichtete). Das nun veröffentlichte „EY Startup Investment Barometer Österreich 2025“ bestätigt diese Entwicklung mit finalen Jahreszahlen und liefert eine detaillierte Analyse der Dealgrößen, der Investorenstruktur und der Kapitalherkunft.

253 Millionen Euro Gesamtvolumen – Rückgang setzt sich fort

Insgesamt flossen 2025 253 Millionen Euro in österreichische Startups. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Rückgang um 56 Prozent. Damit sinkt das Investitionsvolumen bereits im vierten Jahr in Folge. Zum Vergleich: Im Rekordjahr 2021 waren es noch mehr als 1,2 Milliarden Euro.

Auffällig ist, dass die Anzahl der Finanzierungsrunden nahezu stabil blieb. Mit 148 Deals wurden nur geringfügig weniger Abschlüsse gezählt als im Jahr davor. Der Rückgang ist damit klar volumengetrieben und nicht auf einen Einbruch der Aktivität zurückzuführen.

Keine einzige Finanzierungsrunde über 50 Millionen Euro

Ein wesentlicher Grund für das niedrige Gesamtvolumen ist das vollständige Ausbleiben großer Runden. 2025 wurde kein einziger Deal über 50 Millionen Euro registriert. Lediglich vier Finanzierungsrunden überschritten die Marke von zehn Millionen Euro.

In den Boomjahren hatten einzelne Mega-Deals die Statistik stark nach oben verzerrt. 2021 etwa wurden vier Abschlüsse mit jeweils mehr als 100 Millionen Euro abgeschlossen. Diese Größenordnung ist inzwischen vollständig aus dem Markt verschwunden.

Internationale Investor:innen werden selektiver

Auch die Herkunft des Kapitals verdeutlicht den strukturellen Wandel. Nur noch rund ein Viertel des investierten Kapitals stammt 2025 aus rein internationalen Investor:innenrunden. In den Boomjahren lag dieser Anteil zeitweise deutlich höher, getragen von wenigen großvolumigen Growth-Finanzierungen.

Internationale Investor:innen agieren inzwischen deutlich selektiver und fokussieren sich stärker auf größere Märkte oder bestehende Portfolios. Neue Lead-Investments in kleineren Ökosystemen wie Österreich sind seltener geworden.

Heimisches Kapital stabilisiert den Markt

Parallel dazu gewinnt heimisches Kapital relativ an Bedeutung. 17 Prozent des Gesamtvolumens stammen aus rein österreichischen Investor:innengruppen, weitere 51 Prozent aus gemischten Konsortien mit in- und ausländischer Beteiligung. Besonders im Seed- und Early-Stage-Bereich sind österreichische Investor:innen weiterhin tragend.

Gleichzeitig zeigt sich jedoch eine klare Grenze: Bei größeren Wachstumstickets stoßen heimische Kapitalgeber:innen strukturell an ihre Limits. Großvolumige Anschlussfinanzierungen lassen sich aus dem Inland kaum darstellen, was die Skalierung vieler Startups bremst.

Gemischte Konsortien dominieren, bleiben aber kleinvolumig

Den größten Anteil am Gesamtfinanzierungsvolumen machen 2025 gemischte Investorenkonsortien aus. Diese Co-Investments unterstreichen grundsätzlich die internationale Anschlussfähigkeit des Standorts, bleiben jedoch überwiegend kleinvolumig.

Ohne große Ankerinvestor:innen und ausreichend Wachstumskapital gelingt es nur eingeschränkt, Finanzierungsrunden in einer Größenordnung zu strukturieren, die internationale Expansion ermöglicht.

Wachstumskapital bleibt der zentrale Engpass

Laut EY funktioniert der österreichische Startup-Markt damit weiterhin in der Breite, stößt aber systematisch bei Wachstumskapital an Grenzen. Der Markt wird zunehmend von Business Angels, kleineren Venture-Capital-Fonds und Bestandsinvestor:innen getragen. Große internationale Growth-Fonds treten kaum mehr als neue Lead-Investoren auf.

„Das Problem ist nicht fehlendes Interesse, sondern fehlende Tiefe im Markt“, sagt Florian Haas, Head of Start-up bei EY Österreich. Ohne ausreichend Wachstumskapital bleibe Skalierung die Ausnahme und genau dort entscheide sich, ob aus Startups internationale Player werden.

Als zentrale Hebel nennt EY seit Jahren bekannte Faktoren: wettbewerbsfähige steuerliche Rahmenbedingungen, moderne Mitarbeiterbeteiligungsmodelle, weniger regulatorische Komplexität und vor allem die Mobilisierung institutionellen Kapitals. Eine Schlüsselrolle soll dabei der im Zuge des Industriestrategie angekündigte Rot-Weiß-Rot-Dachfonds spielen (brutkasten berichtete), der Kapital von Pensions- und Versicherungsfonds stärker in Venture Capital lenken soll.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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