19.04.2024
INVESTITIONEN

EY: F&E-Ausgaben steigen in den USA doppelt so stark wie in Europa

Laut einer Analyse von Ernst & Young erhöhen US-Konzerne ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung um 13 Prozent. In Europa steigen die F&E-Ausgaben um 7 Prozent.
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(c) Adobe Stock
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Trotz sinkender Gewinne und stagnierender Umsätze steigen die Ausgaben in Forschung und Entwicklung (F&E) von Unternehmen deutlich an. Das ergibt eine Studie der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft EY, für die die 500 börsennotierten Firmen weltweit mit den größten F&E-Budgets untersucht wurden. Demnach sind bei diesen Unternehmen die F&E-Ausgaben im Jahr 2023 um insgesamt zwölf Prozent gestiegen – obwohl der Umsatz nur um zwei Prozent zulegte und der Gesamtgewinn sogar um neun Prozent schrumpfte.

„Kostensenkungsprogramme, die derzeit sehr wohl gang und gäbe sind, konzentrieren sich eher auf Prozesse in Verwaltung oder Produktion. F&E weiter zu treiben bleibt dagegen essenziell“, sagt Gunther Reimoser, Country Managing Partner von EY Österreich.

US-Unternehmen klar an der Spitze

Die größten Investor:innen haben nach wie vor ihren Sitz in den Vereinigten Staaten: 169 der 500 Top-Investor:innen in F&E weltweit sind laut EY US-Unternehmen. Auch die Anzahl der US Firmen, welche im Top-500-Ranking vertreten sind, steigen merklich. Im Vergleich zu 2018 stieg die Zahl von 140 auf 169. Ingesamt investierten diese 169 US-Konzerne 533 Mrd. Euro, das entspricht einem Plus von 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Auch in den Top 10 haben amerikanische Unternehmen die Nase vorn. Sieben von zehn Konzernen mit den höchsten Innovationsausgaben sitzen in den USA, davon sind sechs Digitalkonzerne. Amazon hatte 2023 laut EY das größte Innovationsbudget – umgerechnet etwa 79 Milliarden Euro (plus 17 Prozent). Auf dem zweiten Platz folgt die Google-Muttergesellschaft Alphabet mit Entwicklungsausgaben von 42 Milliarden Euro (plus 15 Prozent). An dritter Stelle ist Meta mit 36 Milliarden Euro an Forschungs- und Entwicklungsausgaben (plus neun Prozent).

Europa und Asien hinken hinterher

Die vertretenen Unternehmen aus Asien steigerten ihre Investitionen im Vergleich zum Vorjahr um elf Prozent. Europäische Konzerne erhöhten ihre F&E-Ausgaben um sieben Prozent.

Immerhin: Zwei europäische Unternehmen belegen Platzierungen in den Top 10. Volkswagen auf Rang acht (15,8 Milliarden Euro, plus 10 Prozent) und der Schweizer Pharmakonzern Roche auf Rang zehn (14,6 Milliarden Euro, minus 7 Prozent).

Als überdurchschnittlich innovationsfreudig erweist sich in Europa laut EY lediglich die Automobilindstrie. Während die europäischen Automobilunternehmen 6,1 Prozent ihres Umsatzes in F&E investieren, liegt der Anteil in Asien bei 5,0 Prozent und in Nordamerika bei 3,9 Prozent.

EY sieht Österreich auf falschem Weg

Gunther Reimoser sieht in der Analyse einen klar negativen Trend für die Zukunftsfähigkeit des europäischen Wirtschaftsstandorts. „US-Unternehmen sind hier ganz klar die Klassenbesten, trotz eines nur leichten Umsatzwachstums und eines Gewinnrückgangs. Die Schere zwischen den USA und Europa/Asien geht immer mehr auf. Immerhin könnte man salopp sagen: Die Forschungsinvestitionen der Gegenwart sind die Gewinne der Zukunft – und ohne Forschung sehen Unternehmen ihren Anspruch auf Technologieführerschaft schnell dahinschwinden“, so Reimoser.

Country Managing Partner von EY Österreich Gunther Reimoser (c) EY/Stefan Seelig

Außerdem formuliert der Country Managing Partner von EY Österreich eine klare Handlungsaufforderung an die Politik: „Gerade bei den hohen Steuersätzen in Österreich und Deutschland müssen neue Wege erschlossen werden, um die Innovationskraft unserer Betriebe zu fördern, siehe zum Beispiel schnellere Abschreibungsmöglichkeiten, Bürokratieabbau und ein Ausdünnen des Regulierungsdschungels.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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