07.02.2022

EY erreicht sein CO2-Negativ-Ziel – nächster Schritt: Klimaneutralität bis 2025

Mit unterschiedlichen Maßnahmen verfolgt EY die Ziele Klimaneutralität, Frauenförderung und Diversität. Nun verkündet das Unternehmen, welche Meilensteine es bisher erreichen konnte.
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Landschaft und Gunther Reimoser
Copyright: Grant Ritchie; Stefan Seelig (EY). Rechts im Bild: Gunther Reimoser

In seinem aktuellen Nachhaltigkeitsbericht erklärt das Prüfungs- und Beratungsunternehmen EY das Erreichen seines globalen CO2-Negativ-Ziels. Nachdem im Vorjahr bereits die CO2-Neutralität und nun das Negativ-Ziel erreicht wurde, möchte das Unternehmen als nächsten Schritt die Klimaneutralität bis 2025 erreichen. Der einmal jährlich erstellte Nachhaltigkeitsbericht von EY bezieht sich im Geschäftsjahr 2020/21 auf den Zeitraum zwischen 1. Juli 2020 und 30. Juni 2021, welcher nach internationalen Standards wie jenen der Global Reporting Initiative (GRI) verfasst werde.

EY betont die besondere Wichtigkeit von nachhaltigem Wirtschaften. „Der Schutz unseres Klimas ist für uns Teil unseres Selbstverständnisses als Transformationspartner der österreichischen Wirtschaft und Teil unseres weltweit agierenden Netzwerks. Ich bin stolz darauf, dass wir hier als Organisation vorangehen und unser CO2-Negativ-Ziel im letzten Jahr erreichen konnten“, meint Country Managing Partner von EY Österreich, Gunther Reimoser. Bereits seit 2018 würde EY die 2016 von der UN entworfenen 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) global unterstützen. Auch in Österreich hätten sie die Wichtigkeit für Nachhaltigkeitsberichterstattung verstanden und bezeichnen sich als einzigen zertifizierten GRI-Trainingspartner des Landes.

Zielsetzung: Nachhaltigkeit, Dekarbonisierung und Klimaneutralität

Im Frühjahr 2021 wurde außerdem für den Standort Österreich EYCarbon ins Leben gerufen, was das Beratungs- und Prüfungsportfolio in Sachen Sustainability, Dekarbonisierung und Klimaneutralität voranbringen soll. “EYCarbon umfasst in Österreich ein Team von rund 50 Expert:innen aus unterschiedlichen Geschäftsbereichen – angefangen von der Strategie- und Steuerberatung bis hin zur Rechtsberatung, der Technologie- und Supply-Chain-Beratung – welche Unternehmen auf ihrem Weg zu einem umwelt- und klimafreundlichen Geschäftsbetrieb unterstützen”, erklärt das Unternehmen. Dabei soll deutlich werden, dass sie für hoch spezialisierte Nachhaltigkeitslösungen mit globalen Weitblick stehen möchten.

Neben seinen Dienstleistungen im Prüfungs- und Beratungssegment ist EY Österreich auch bei diversen Social-Volunteering-Events und Umweltprojekten aktiv. Als Partner für Projekte wie „UNTERNEHMEN LEBEN!“, oder eigenen Projekten wie dem „EY-Donau-Clean-Up“ möchte das Unternehmen auch im CSR-Bereich ein Zeichen setzen.

Diversität und Frauenförderung sind keine Selbstverständlichkeit

Die globale Prüfungs- und Beratungsorganisation betont außerdem ihre Förderung von Frauen und Diversität im Unternehmen. Mit Mitarbeiter:innen aus 32 Nationen, einer Frauenquote von insgesamt 56 Prozent sowie 44 Prozent weiblicher EY-Führungspositionen bezeichnen sie sich als Vorzeigeunternehmen. Für ihr auf Förderung weiblicher Führungskräfte fokussiertes Programm “Accelerate@EY” wurde EY zudem vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort mit dem Gütesiegel für innerbetriebliche Frauenförderung equalitA ausgezeichnet.

Reimoser betont, dass es sich bei diesen Themen um einen integralen Bestandteil einer zukunftsgerichteten und innovativen Unternehmensstrategie handele. Diversität und Frauenförderung seien als Grundvoraussetzung im Beratungsversprechen zu verstehen. „Vielfältige Teams stellen für uns eine Bereicherung und Chance dar, um unser bestehendes Geschäftsmodell zu optimieren“, meint der Country Managing Partner.

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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