23.04.2024
ÜBERNAHME

denkstatt und EY Österreich werden zur größten Nachhaltigkeitsberatung des Landes

EY und denkstatt bündeln nach einer Übernahme laut eigenen Angaben ihre Kräfte und werden gemeinsam zur größten Nachhaltigkeitsberatung- und -prüfungsorganisation Österreichs.
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(c) EY

Ab sofort ist die denkstatt Gruppe nach einer Übernahme Teil des EY-Netzwerks. Mit gesamt 170 Mitarbeitenden wird die denkstatt Gruppe künftig unter der Marke EY denkstatt am Markt auftreten. Ergänzt durch bestehende Fachexpert:innen mit Fokus auf Nachhaltigkeit aus weiteren Servicebereichen von EY, wie die Beratungsorganisation am Dienstag bekannt gab.

Laut Firmenbuch hält Ernst & Young Advisory Services GmbH mit Sitz in Wien 100 Prozent an der denkstatt GmbH. Christian Plas, Co-Gründer und Managing Partner der denkstatt Gruppe, wird künftig Partner bei EY denkstatt und das gemeinsame Nachhaltigkeitsteam bei EY Österreich leiten.

EY denkstatt verfügt über interdisziplinäres Team

EY denkstatt bietet künftig laut eigenen Angaben ein „vollumfängliches Servicepaket“ für das Beratungsfeld der Nachhaltigkeit – von der nachhaltigen Ausrichtung von Geschäftsmodellen über technische und wissenschaftliche Expertise bis hin zu regulatorischen Themen oder auch „Green Taxes“ und darüber hinaus. Neben Österreich ist EY denkstatt künftig auch in Bulgarien, Rumänien, Ungarn und der Slowakei aktiv.  

Die Teams sind multidisziplinär und werden laut EY denkstatt je nach Kundenanforderungen spezifisch zusammengesetzt. Dazu zählen klassische Managementberater:innen, Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen über Expert:innen zu ESG-Reporting, Nachhaltigkeitsregulatorik, EHS-Management, Ökobilanzierung und Footprinting, Kreislaufwirtschaft oder auch ESG-Software bis hin zu technischen Ingenieur:innen, Data-Scientists und Architekt:innen.

„In dieser Konstellation können wir die Unternehmensstrukturen unserer Kund:innen eins zu eins spiegeln, sie entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette begleiten und End-2-End-Lösungen für ihre Probleme und auch spezialisiert auf ihre Branche bieten“, so Gunther Reimoser, Country Managing Partner von EY Österreich.

Auch heimische Startups- und Scaleups nutzen das Angebot

Die denkstatt Gruppe wurde 1993 in Wien gegründet und hat sich seither zu einem der führenden Beratungsunternehmen für Nachhaltigkeit am österreichischen und europäischen Markt mit rund 170 Mitarbeitenden und Büros in fünf Ländern entwickelt.

Seit fast 20 Jahren bietet auch EY Dienstleistungen im Bereich Nachhaltigkeitsprüfung und -beratung an und begleitet Kund:innen bei ihrer nachhaltigen Transformation. Dazu zählen auch Player der heimischen Startup- und Scaleup-Landschaft. Mit dem „EY Startup-up-Barometer“ liefert die Unternehmensberatung zudem auch in regelmäßigen Abständen einen Überblick zu Finanzierungsrunden in Österreich – darunter auch spezifische Zahlen zu ClimateTech-Startups (brutkasten berichtete).

Erst 2021 wurde das Portfolio im Bereich Nachhaltigkeitsberatung stark um weitere Dienstleistungen wie beispielsweise Strategie, Steuern, M&A und Förderungen sowie die Umsetzung regulatorischer Vorschriften rund um EU-Taxonomie, CSRD oder CSDDD erweitert.


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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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