09.07.2025
GOOGLE-RANKING

Expoya: Linzer Startup bietet Landingpage-Trick für besseres Google-Ranking

Das Linzer Startup Expoya stellt mit "Boost expos" eine Lösung für das Google-Ranking vor, die Unternehmen unterstützen soll. Dabei greift es auf einen bekannten SEO-Trick zurück, den es automatisiert.
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SEO, Expoya, Google, Google Ranking
© Expoya

Eine Analyse der Plattform Backlinko zeigt, wie entscheidend auch heute noch die Platzierung in den Google-Suchergebnissen für organischen Traffic ist. Ihr zufolge entfallen im Durchschnitt 27,6 Prozent aller Klicks auf das erste Ergebnis. Platz zwei erhält bereits deutlich weniger Aufmerksamkeit (15,8 Prozent), Platz drei landet bei elf Prozent. Ab Position sechs sinkt die Klickrate auf unter fünf Prozent. Auf Seite zwei der Suchergebnisse verirren sich laut Studie gerade einmal 0,63 Prozent der Nutzer:innen. Die Analyse basiert auf Daten von vier Millionen Google-Suchergebnissen und mehr als 875.000 Suchanfragen.

Expoya und die Landingpages

Womöglich wird in diesem Sinne – mit ChatGPT und Co. – Künstliche Intelligenz künftig die Internetsuche drastisch verändern, oder den Giganten der Internetsuche komplett ablösen. Heute jedoch bleibt das Ranking auf der ersten Google-Seite weiterhin essentiell. Das Linzer Startup Expoya hat daher mit „Boost expos“ eine Lösung entwickelt, um Unternehmen bei SEO und E-Commerce zu unterstützen.

Dabei greifen die Linzer auf spezialisierte Landingpages und gezielte Keyword-Optimierung zurück. Oder anders gesagt: Das Tool erstellt automatisiert Landingpages für jedes Produkt, das ein Unternehmen in seinem Online-Shop anbietet. Google berücksichtigt nämlich die Existenz und die Qualität einer Landingpage bei der Berechnung des Qualitätsfaktors eines Keywords. Ein hoher Qualitätsfaktor kann daher zu besseren Platzierungen führen: „Unsere Boost expos wirken wie ein zusätzliches Triebwerk für die Sichtbarkeit des Shops“, erklärt Expoya-Gründer Harald Gumpenberger.

In bestehende Systeme integrierbar

Die Boost expos lassen sich mit bestehenden Shopsystemen verbinden. Aktuell unterstützt Expoya die gängigsten Plattformen wie Shopify, Shopware, Gambio, Prestashop oder WooCommerce.

Darüber hinaus bietet das Startup eine offene API, über die sich auch individuelle Shoplösungen anbinden lassen. Nach eigenen Angaben setzen bisher mehr als 1.000 Unternehmen auf die Lösung aus Linz. Die Inhalte können mit einigen KI-Hilfen direkt auf Expoya erstellt werden. Danach werden diese direkt über die „Google Indexing API“ übermittelt.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Der Fall sorgte in der heimischen Startup-Szene und darüber hinaus bereits mehrmals für erhitzte Gemüter: Im Herbst 2023 klagte die Österreichische Notariatskammer das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Im Herbst 2024 folgte das erstinstanzliche Urteil, nach dem beide Seiten in Berufung gingen. Nun entschied das Oberlandesgericht Wien in zweiter Instanz.

ÖNK klagte in mehreren Punkten gegen notarity-Geschäftsmodell

In der Klage hatte die ÖNK mehrere Punkte eingebracht, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbiete und verrechne. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

Hauptpunkte in erster Instanz abgewiesen

In erster Instanz wurden dann vom Handelsgericht die Hauptpunkte in der Klage der ÖNK abgewiesen, allerdings wurde einigen sogenannten Eventualbegehren stattgegeben. Dabei handle es sich größtenteils um Punkte, die man bereits nach Eingang der Klage im Herbst 2023 noch vor Start des Gerichtsverfahrens geändert habe, betonte man damals bei notarity.

Änderungen in zweiter Instanz für notarity-CEO „Kleinigkeiten“

Im zweitinstanzlichen Urteil durch das Oberlandesgericht Wien ändert sich nicht viel – das sehen auch beide Seiten gegenüber brutkasten so. Konkret wurde einem in erster Instanz abgelehnten Eventualbegehren stattgegeben, während ein anderes in erster Instanz bestätigtes nun abgelehnt wurde. Die ÖNK sieht gegenüber brutkasten das erstinstanzliche Urteil somit bestätigt. Für notarity-CEO Jakobus Schuster handelt es sich bei den Änderungen um „Kleinigkeiten“. Beim nun doch bestätigten Eventualbegehren geht es konkret um eine spezifische Formulierung im Marketing, die das Startup bereits seit der Klage 2023 nicht mehr nutzt. „Für uns ändert sich in der praktischen Arbeit durch das Urteil gar nichts“, so Schuster.

Beide Seiten prüfen mögliche Berufung erst

Ob nun abermals berufen wird, ist auf beiden Seiten noch nicht klar. „Es ist noch nicht entschieden, wie wir weitermachen“, sagt Schuster. „Es wird geprüft, ob nochmal berufen wird“, heißt es von der Notariatskammer.

„Es wurde hier viel Geld verbrannt“

Jakobus Schuster äußert gegenüber brutkasten jedenfalls einmal mehr die Hoffnung, dass nun zu „ernsthaften Gesprächen“ zwischen notarity und der ÖNK und einer einvernehmlichen Lösung außerhalb des Gerichtssaals kommt. „Vielleicht kommt jetzt frischer Wind herein“, so der Gründer. Denn: „Das verursacht in unseren Augen nur unnötige Kosten auf beiden Seiten. Es wurde hier viel Geld verbrannt.“

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