11.01.2023

WKO-Präsident Mahrer: „Glas für Exportmärkte ist zu zwei Drittel voll“

Am Mittwoch präsentierten WKO-Präsident Harald Mahrer und Chef der Außenwirtschaft Austria Michael Otter aktuelle Zahlen zur heimischen Exportwirtschaft. Das Ergebnis: Trotz Krise stehen die Zeichen für heimische Exporteure 2023 auf Wachstum.
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Exportwirtschaft
(c) martin pacher / brutkasten

Die heimische Exportwirtschaft entwickelte sich im vergangenen Jahr trotz Ukraine-Krieg, Energiekrise und Lieferketten-Probleme positiv. Die insgesamt 63.200 heimischen Exportbetriebe konnten 2022 einen neuen Export-Rekord erzielen und Waren im Wert von 192 Milliarden Euro exportieren – mit Einberechnung von Dienstleistungen beläuft sich der Wert auf insgesamt 269 Milliarden Euro. Die Exportzahlen zeigen: Mittlerweile wurden die Rekordwerte aus dem Jahr 2019 deutlich übertroffen. Damals exportierte Österreich Waren und Dienstleistungen im Wert von 220 Milliarden Euro. Im Coronajahr 2020 sank hingegen der Export von Waren und Dienstleistungen auf 197 Milliarden Euro. „Das Glas für die heimischen Exportmärkte ist nicht halb voll oder halb leer, sondern zu zwei Drittel voll“, so der WKO-Präsident Harald Mahrer im Zuge der Präsentation der jüngsten Zahlen zur heimischen Exportwirtschaft.

Exportwirtschaft: Betriebe blicken positiv ins neue Jahr

Österreichische Firmen mit Niederlassungen im Ausland blicken zudem positiv in die Zukunft, wie eine neue Umfrage der Wirtschaftskammer unter rund 1800 Betrieben ergab, die ebenfalls am Mittwoch präsentiert wurde. Demnach erwarten 41 Prozent ein Umsatzplus, 34 Prozent eine steigende Auftragslage und 25 Prozent ein höheres Investitionsvolumen. Dazu heißt es: „Die Stimmung bei den österreichischen Exportbetrieben ist deutlich besser als vor sechs Monaten erwartet. Sie gehen vorsichtig optimistisch ins neue Jahr.“ Tendenziell würden Mitarbeiter:innen in den jeweiligen Exportmärkten die Lage positiver einschätzen als ihre Kolleg:innen in den Zentralen in Österreich. Dies hänge laut Mahrer unter anderem damit zusammen, dass beispielsweise die Energiekrise in den USA oder in Südostasien nicht so stark zum Tragen kommt, wie in dies in Europa der Fall ist.

Generell zeige sich, dass sich der Russland-Ukraine-Krieg und die damit verbundenen Sanktionen nicht so stark auf die österreichische Exportwirtschaft auswirken, wie dies vielleicht angekommen wird. Demnach hätten die Ausfuhren österreichischer Betriebe nach Russland vor dem Krieg nicht so eine große Rolle gespielt. Vielmehr sei die Handelsbilanz von Energieimporten von Russland nach Österreich gekennzeichnet gewesen. Russland zähle auch nicht zu den Top-Exportmärkten, so Mahrer weiter. Diese werden 2022 nach wie vor von Deutschland (50 Milliarden Euro), Italien (11,2 Milliarden Euro) und den USA (11,1 Milliarden) Euro angeführt.

Neue Büros für Wachstumsmärkte

Für 2023 hofft WKO-Präsident Mahrer, dass die magische Schallmauer von 200 Milliarden Euro an Güterexporten geknackt wird. Damit dies möglich wird, sollen für 2023 insgesamt drei neue Standorte der Außenwirtschaft Austria eröffnet werden. Für den afrikanischen Wachstumsmarkt wird ein neues Büro in Abidjan (Elfenbeinküste) und für den zentralasiatischen Wachstumsmarkt ein Büro in Tashkent (Usbekistan) eröffnet. Zudem soll auch ein temporärer Standort im japanischen Osaka erreichtet werden, um erste Kontakte anlässlich der Expo 2025 zu knüpfen.

Zudem sollen in den nächsten Jahren alternative Transportkorridore für den Ost-West-Warentransport erschlossen werden, wobei hier den zentralasiatischen GUS-Republiken und den südkaukasischen Ländern eine Schlüsselrolle zukommt. Auch der Nahe Osten und die von der saudischen Regierung geplante Megacity Neom würden Chancen für heimische Betriebe bieten, so Michael Otter abschließend.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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