11.01.2023

WKO-Präsident Mahrer: „Glas für Exportmärkte ist zu zwei Drittel voll“

Am Mittwoch präsentierten WKO-Präsident Harald Mahrer und Chef der Außenwirtschaft Austria Michael Otter aktuelle Zahlen zur heimischen Exportwirtschaft. Das Ergebnis: Trotz Krise stehen die Zeichen für heimische Exporteure 2023 auf Wachstum.
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Exportwirtschaft
(c) martin pacher / brutkasten

Die heimische Exportwirtschaft entwickelte sich im vergangenen Jahr trotz Ukraine-Krieg, Energiekrise und Lieferketten-Probleme positiv. Die insgesamt 63.200 heimischen Exportbetriebe konnten 2022 einen neuen Export-Rekord erzielen und Waren im Wert von 192 Milliarden Euro exportieren – mit Einberechnung von Dienstleistungen beläuft sich der Wert auf insgesamt 269 Milliarden Euro. Die Exportzahlen zeigen: Mittlerweile wurden die Rekordwerte aus dem Jahr 2019 deutlich übertroffen. Damals exportierte Österreich Waren und Dienstleistungen im Wert von 220 Milliarden Euro. Im Coronajahr 2020 sank hingegen der Export von Waren und Dienstleistungen auf 197 Milliarden Euro. „Das Glas für die heimischen Exportmärkte ist nicht halb voll oder halb leer, sondern zu zwei Drittel voll“, so der WKO-Präsident Harald Mahrer im Zuge der Präsentation der jüngsten Zahlen zur heimischen Exportwirtschaft.

Exportwirtschaft: Betriebe blicken positiv ins neue Jahr

Österreichische Firmen mit Niederlassungen im Ausland blicken zudem positiv in die Zukunft, wie eine neue Umfrage der Wirtschaftskammer unter rund 1800 Betrieben ergab, die ebenfalls am Mittwoch präsentiert wurde. Demnach erwarten 41 Prozent ein Umsatzplus, 34 Prozent eine steigende Auftragslage und 25 Prozent ein höheres Investitionsvolumen. Dazu heißt es: „Die Stimmung bei den österreichischen Exportbetrieben ist deutlich besser als vor sechs Monaten erwartet. Sie gehen vorsichtig optimistisch ins neue Jahr.“ Tendenziell würden Mitarbeiter:innen in den jeweiligen Exportmärkten die Lage positiver einschätzen als ihre Kolleg:innen in den Zentralen in Österreich. Dies hänge laut Mahrer unter anderem damit zusammen, dass beispielsweise die Energiekrise in den USA oder in Südostasien nicht so stark zum Tragen kommt, wie in dies in Europa der Fall ist.

Generell zeige sich, dass sich der Russland-Ukraine-Krieg und die damit verbundenen Sanktionen nicht so stark auf die österreichische Exportwirtschaft auswirken, wie dies vielleicht angekommen wird. Demnach hätten die Ausfuhren österreichischer Betriebe nach Russland vor dem Krieg nicht so eine große Rolle gespielt. Vielmehr sei die Handelsbilanz von Energieimporten von Russland nach Österreich gekennzeichnet gewesen. Russland zähle auch nicht zu den Top-Exportmärkten, so Mahrer weiter. Diese werden 2022 nach wie vor von Deutschland (50 Milliarden Euro), Italien (11,2 Milliarden Euro) und den USA (11,1 Milliarden) Euro angeführt.

Neue Büros für Wachstumsmärkte

Für 2023 hofft WKO-Präsident Mahrer, dass die magische Schallmauer von 200 Milliarden Euro an Güterexporten geknackt wird. Damit dies möglich wird, sollen für 2023 insgesamt drei neue Standorte der Außenwirtschaft Austria eröffnet werden. Für den afrikanischen Wachstumsmarkt wird ein neues Büro in Abidjan (Elfenbeinküste) und für den zentralasiatischen Wachstumsmarkt ein Büro in Tashkent (Usbekistan) eröffnet. Zudem soll auch ein temporärer Standort im japanischen Osaka erreichtet werden, um erste Kontakte anlässlich der Expo 2025 zu knüpfen.

Zudem sollen in den nächsten Jahren alternative Transportkorridore für den Ost-West-Warentransport erschlossen werden, wobei hier den zentralasiatischen GUS-Republiken und den südkaukasischen Ländern eine Schlüsselrolle zukommt. Auch der Nahe Osten und die von der saudischen Regierung geplante Megacity Neom würden Chancen für heimische Betriebe bieten, so Michael Otter abschließend.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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