01.08.2019

Expats: Tipps für die richtige Mitarbeiter-Entsendung

Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Arbeitgeber ins Ausland gehen, ist das mit einigem Organisationsaufwand verbunden. Umso mehr, wenn Familienmitglieder mitziehen.
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Mitarbeiter
(c) fotolia / Elnur

In multinationalen Konzernen gehört es klar zum Karriereprofil, dass sich Führungskräfte des mittleren und höheren Managements auch im Ausland beweisen. Dabei geht es um Verhandlungssicherheit in der „Weltsprache“ Englisch und vielleicht noch in einer weiteren Sprache, die nicht die Muttersprache ist. Es geht auch darum, andere Rechtssysteme kennen zu lernen, um Geschäftsideen erfolgreich und ohne juristische Unsicherheiten – Stichwort: Marken- und Patentrecht – zu exportieren.

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Für diese Expatriates – kurz: „Expats“ –, also die ins Ausland entsendeten Fachkräfte, steht mitunter auch das Einfinden in eine völlig andere Kultur auf dem Plan. Um den Auslandsaufenthalt zu einem Erfolg zu machen, gilt es aus Sicht des Unternehmens einiges zu beachten.

Versicherungspflichten und private Vorsorge

Gerade wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter entsendet wird, um eine neue Niederlassung aufzubauen – also nicht als Angestellter (nach nationalem Recht) am Zielort arbeitet –, ist eventuell die Berufszulassung zu klären. Prioritär sollten auch Fragen zur Steuerpflicht – vor Ort und in der alten Heimat –, der Kranken- und Pensionsversicherung geklärt werden: Ist es möglich (und notwendig), weiterhin ins österreichische System einzuzahlen? Und wie sieht es mit der Versicherungspflicht und möglichen Versicherungsleistungen im Gastland aus? Eventuell ist es sinnvoll, für Mitarbeitende zusätzlich eine Privatvorsorge abzuschließen. Dabei sind auch Angehörige – Lebensgefährte, Ehefrau, Kinder – zu berücksichtigen, falls diese den Auslandsaufenthalt mitmachen. 

Planung des Familienlebens der Mitarbeiter

Insbesondere wenn die Entfernung zum Heimatland groß und die geplante Dauer des Aufenthalts lange ist, wird dieser „Familiennachzug“ relevant sein. Neben einem zuverlässigen Umzugsservice, das auch international erfahren ist, gilt es in dem Fall auch Themen wie die Kinderbetreuung, Schulen und Anrechnungsmodalitäten, Sprachkurse sowie die Jobsuche für den Partner bzw. die Partnerin zu bedenken. 

Die Wohnsituation ist in diesem Fall doppelt zu berücksichtigen: Wo kommt der Mitarbeiter mit seiner Familie unter – und was geschieht zwischenzeitlich mit der Wohnung oder dem Haus in der Heimat? Nicht jeder kann oder will das Eigenheim vermieten. Aber können zwei Wohnsitze (durch den Arbeitgeber) finanziert werden?

Ein „Plan B“ ist wichtig

Auch wenn die angeführten Punkte berücksichtigt und ein brauchbares Konzept für den Expat erstellt sind: Es sollte stets einen Plan B geben. Dieser beschäftigt sich mit der Frage was passiert, wenn der entsendete Mitarbeiter früher in die Heimat zurückkehren will – oder muss. Wenn er sich im Zielland nicht wohl fühlt, wenn die Kinder keinen Anschluss finden und unglücklich sind, wenn der oder die Partnerin keine adäquate Arbeit findet. Oder wenn ein Familienmitglied schwer erkrankt und eine Behandlung in Österreich einfacher und vielversprechender erscheint. 

Ist der frühere Job zwischenzeitlich nachbesetzt worden und erhält die (angehende) Führungskraft deshalb eine weniger attraktive Arbeit, dann entsteht Frust. Und im schlimmsten Fall verliert die Firma ihren „High Potential“.


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Die digitale Souveränität ist in Europa aktuell in aller Munde. Doch auch in Sachen Payment hat Europa ein Souveränitäts-Thema, wie brutkasten bereits berichtete. US-Anbieter dominieren mit ihren Payment-Schemes auch den europäischen Markt. Ein Gegenentwurf dazu kommt von der European Payments Initiative (EPI) mit Wero. Die Account-to-Account-Zahlungslösung wird nach Angaben von EPI bereits von 55 Millionen Nutzer:innen in Deutschland, Frankreich und Belgien genutzt und expandiert aktuell in weitere europäische Märkte.

Fünf neue EPI-Anteilseigner aus Österreich

Ursprünglich wurde EPI von 18 europäischen Banken und Zahlungsdienstleistern als Anteilseigner gegründet. Nun kommen mehrere Anteilseigner aus Österreich hinzu, womit auch die Expansion mit Wero ins Land erfolgt. Mit der Erste Bank und der Raiffeisen Bank International (RBI) steigen die beiden größten Banken des Landes ein. Hinzu kommen die Raiffeisen-Landesbanken Niederösterreich-Wien, Oberösterreich und Steiermark, bei denen aktuell noch die Zustimmung der Aufsichtsräte aussteht.

„Neue Wachstumsphase in Europa“

Das Engagement der neuen Anteilseigner aus Österreich stärke „die Dynamik hinter Wero zu einem Zeitpunkt, an dem unsere Expansion in Europa weiter an Fahrt gewinnt“, kommentiert Martina Weimert, CEO von EPI. „Mit inzwischen mehr als 55 Millionen Nutzerinnen und Nutzern und weiterem erwarteten Wachstum durch die laufende Expansion in Luxemburg, den Niederlanden und nun auch Österreich tritt Wero in eine neue Wachstumsphase in Europa ein. Die Beteiligung von Erste und der Raiffeisen Bankengruppe stärkt unsere Mission zusätzlich, ein widerstandsfähiges und wirklich paneuropäisches Zahlungsnetzwerk aufzubauen“, so die EPI-Chefin.

Man werde Wero in das Leistungsangebot aufnehmen, sagt Erste-Bank-CEO Gerda Holzinger-Burgstaller: „Als Anteilseignerin von EPI wollen wir diese Lösung nicht einfach nur zur Verfügung stellen, sondern auch aktiv an ihrer Gestaltung mitwirken.“ RBI-CEO Johann Strobl schlägt in dieselbe Kerbe: „Wir sind entschlossen, den Ausbau und die Nutzung dieser Lösungen in unseren Märkten aktiv voranzutreiben.“

Wero-Zahlungen im Einzelhandel schrittweise ausgerollt

Wero unterstützt bislang Zahlungen zwischen Privatpersonen und will in Kürze Zahlungen an Gewerbetreibende (P2Pro) einführen. In Deutschland kann man bereits seit 2025 damit im Einzelhandel bezahlen. Dieses Jahr folgen schrittweise Frankreich und Belgien.

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