01.08.2019

Expats: Tipps für die richtige Mitarbeiter-Entsendung

Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Arbeitgeber ins Ausland gehen, ist das mit einigem Organisationsaufwand verbunden. Umso mehr, wenn Familienmitglieder mitziehen.
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Mitarbeiter
(c) fotolia / Elnur

In multinationalen Konzernen gehört es klar zum Karriereprofil, dass sich Führungskräfte des mittleren und höheren Managements auch im Ausland beweisen. Dabei geht es um Verhandlungssicherheit in der „Weltsprache“ Englisch und vielleicht noch in einer weiteren Sprache, die nicht die Muttersprache ist. Es geht auch darum, andere Rechtssysteme kennen zu lernen, um Geschäftsideen erfolgreich und ohne juristische Unsicherheiten – Stichwort: Marken- und Patentrecht – zu exportieren.

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Für diese Expatriates – kurz: „Expats“ –, also die ins Ausland entsendeten Fachkräfte, steht mitunter auch das Einfinden in eine völlig andere Kultur auf dem Plan. Um den Auslandsaufenthalt zu einem Erfolg zu machen, gilt es aus Sicht des Unternehmens einiges zu beachten.

Versicherungspflichten und private Vorsorge

Gerade wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter entsendet wird, um eine neue Niederlassung aufzubauen – also nicht als Angestellter (nach nationalem Recht) am Zielort arbeitet –, ist eventuell die Berufszulassung zu klären. Prioritär sollten auch Fragen zur Steuerpflicht – vor Ort und in der alten Heimat –, der Kranken- und Pensionsversicherung geklärt werden: Ist es möglich (und notwendig), weiterhin ins österreichische System einzuzahlen? Und wie sieht es mit der Versicherungspflicht und möglichen Versicherungsleistungen im Gastland aus? Eventuell ist es sinnvoll, für Mitarbeitende zusätzlich eine Privatvorsorge abzuschließen. Dabei sind auch Angehörige – Lebensgefährte, Ehefrau, Kinder – zu berücksichtigen, falls diese den Auslandsaufenthalt mitmachen. 

Planung des Familienlebens der Mitarbeiter

Insbesondere wenn die Entfernung zum Heimatland groß und die geplante Dauer des Aufenthalts lange ist, wird dieser „Familiennachzug“ relevant sein. Neben einem zuverlässigen Umzugsservice, das auch international erfahren ist, gilt es in dem Fall auch Themen wie die Kinderbetreuung, Schulen und Anrechnungsmodalitäten, Sprachkurse sowie die Jobsuche für den Partner bzw. die Partnerin zu bedenken. 

Die Wohnsituation ist in diesem Fall doppelt zu berücksichtigen: Wo kommt der Mitarbeiter mit seiner Familie unter – und was geschieht zwischenzeitlich mit der Wohnung oder dem Haus in der Heimat? Nicht jeder kann oder will das Eigenheim vermieten. Aber können zwei Wohnsitze (durch den Arbeitgeber) finanziert werden?

Ein „Plan B“ ist wichtig

Auch wenn die angeführten Punkte berücksichtigt und ein brauchbares Konzept für den Expat erstellt sind: Es sollte stets einen Plan B geben. Dieser beschäftigt sich mit der Frage was passiert, wenn der entsendete Mitarbeiter früher in die Heimat zurückkehren will – oder muss. Wenn er sich im Zielland nicht wohl fühlt, wenn die Kinder keinen Anschluss finden und unglücklich sind, wenn der oder die Partnerin keine adäquate Arbeit findet. Oder wenn ein Familienmitglied schwer erkrankt und eine Behandlung in Österreich einfacher und vielversprechender erscheint. 

Ist der frühere Job zwischenzeitlich nachbesetzt worden und erhält die (angehende) Führungskraft deshalb eine weniger attraktive Arbeit, dann entsteht Frust. Und im schlimmsten Fall verliert die Firma ihren „High Potential“.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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